Kurzüberblick
Ab Januar 2027 zahlt der Arbeitgeber einem privat versicherten Angestellten bis zu 557,81 € im Monat zur Krankenversicherung, dazu voraussichtlich bis zu 114,75 € zur Pflege. Zusammen sind das rund 59 € mehr als 2026. Der Gesetzgeber hat die Beitragsbemessungsgrenze 2027 außer der Reihe um 3.600 € angehoben, um mehr Geld in die gesetzliche Kasse zu holen. Der Zuschuss für Privatversicherte hängt an derselben Grenze und steigt automatisch mit.
Ist der Arbeitgeberzuschuss ein Extra vom Chef?
Der Zuschuss ist gesetzliche Pflicht, für die Krankenversicherung nach § 257 SGB V, für die Pflege nach § 61 SGB XI. Er entspricht dem Anteil, den der Arbeitgeber in der gesetzlichen Kasse ohnehin tragen würde.
Und dann ist da noch die Gehaltsabrechnung. Beim gesetzlich Versicherten wird der Arbeitgeberanteil abgeführt, bevor er das Geld je gesehen hat. Beim Privatversicherten geht der volle Beitrag vom Konto ab, und der Zuschuss steht als Plus auf der Abrechnung. Das sieht nach einem Extra vom Chef aus. Es ist aber dasselbe Geld, das der Arbeitgeber sonst der Krankenkasse überweisen müsste. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist dafür nicht nötig.
Steuerfrei ist der Zuschuss obendrein, solange er die gesetzliche Höhe nicht überschreitet (§ 3 Nr. 62 EStG). Was ein Arbeitgeber freiwillig darüber hinaus zahlt, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027?
2027 zahlt der Arbeitgeber höchstens 557,81 € im Monat zur Krankenversicherung und voraussichtlich höchstens 114,75 € zur privaten Pflegepflichtversicherung, zusammen 672,56 €. 2026 sind es 613,22 €.
| Höchstbetrag im Monat | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 € | 6.375,00 € |
| Zuschuss Krankenversicherung (8,75 %) | 508,59 € | 557,81 € |
| Zuschuss Pflegeversicherung (1,8 %) | 104,63 € | 114,75 € |
| Pflegeversicherung in Sachsen (1,3 %) | 75,56 € | 82,88 € |
| Zusammen, ohne Sachsen | 613,22 € | 672,56 € |
Gerechnet wird so: Beitragsbemessungsgrenze mal die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2026 liegt der Zusatzbeitrag bei 2,9 %, zusammen ergibt das 8,75 %. Für die Pflege zählt der Arbeitgeberanteil von 1,8 %. In Sachsen sind es 1,3 %, dort tragen Beschäftigte einen Prozentpunkt allein. Den Zuschlag für Kinderlose gibt es nur in der gesetzlichen Pflegeversicherung, und dort trägt ihn der Beschäftigte allein. Auf den Zuschuss hat er keinen Einfluss.
Auch in der Pflege zahlt der Arbeitgeber höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Die private Pflegepflichtversicherung kostet junge Versicherte meist deutlich weniger als 229,50 € im Monat, der Pflegezuschuss liegt dann entsprechend niedriger. Die 672,56 € bekommt nur, wer für Kranken- und Pflegeversicherung jeweils mindestens das Doppelte zahlt.
Zwei Werte für 2027 sind allerdings noch nicht endgültig:
- Der Zusatzbeitrag: Die Tabelle rechnet mit 2,9 %. Den Durchschnittswert für 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November bekannt, die Prognosen liegen eher bei 3,5 %. Jeder Zehntelprozentpunkt mehr erhöht den Zuschuss um 3,19 € im Monat. Bei 3,5 % wären es 576,94 €.
- Die Pflege: Bei der Sonderanhebung hat der Gesetzgeber die Krankenversicherung angepasst, die Pflegeversicherung aber nicht mitgezogen. § 55 Abs. 2 SGB XI verweist weiter auf die alte Grenze von 72.900 €. Erst das Pflegeneuordnungsgesetz, das am 30. September 2026 im Kabinett war, koppelt die Pflege an die neue Grenze. Kommt es nicht rechtzeitig, liegt der Pflegezuschuss 2027 bei 109,35 € statt 114,75 €.
Die Rechengrößen selbst hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss im November noch zustimmen. Ich trage die endgültigen Zahlen hier ein, sobald sie feststehen.
Warum steigt der Zuschuss 2027 so stark?
Der Zuschuss hängt an der Beitragsbemessungsgrenze, und die steigt 2027 um 3.600 € zusätzlich zur normalen Anpassung.
Mit der Lohnentwicklung allein wäre die Grenze auf 72.900 € gestiegen. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz legt 3.600 € obendrauf, so steht es jetzt in § 223 Abs. 4 SGB V. Damit landet die Beitragsbemessungsgrenze bei 76.500 €, ein Plus von 6.750 € gegenüber 2026. Der Gesetzgeber will so mehr Geld von Gutverdienern in die gesetzliche Kasse holen, ohne den Beitragssatz anzufassen. Wie die Sonderanhebung zugleich die Versicherungspflichtgrenze nach oben schiebt, steht im Beitrag zur Versicherungspflichtgrenze 2027.
Beim Privatversicherten kommt davon allerdings kein Cent in der GKV an. Sein Arbeitgeber zahlt den höheren Zuschuss direkt an ihn, sofern der eigene Beitrag hoch genug ist. Ich halte die Sonderanhebung trotzdem für das falsche Signal. Sie verteuert die GKV für alle gesetzlich Versicherten über der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze, am stärksten für die, die schon heute den Höchstbeitrag zahlen. Wer wissen will, was die neue Grenze für gesetzlich Versicherte kostet, findet die Zahlen im Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?
Anspruch haben Angestellte, die wegen ihres Gehalts über der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind oder sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Der Versicherer muss dazu die Vorgaben aus § 257 Abs. 2a SGB V erfüllen.
Der Versicherer muss unter anderem die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben, also mit Alterungsrückstellungen, den Basistarif anbieten, Überschüsse überwiegend den Versicherten zugutekommen lassen und auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Das erfüllt die Krankenvollversicherung eines deutschen Versicherers im Normalfall. Alle drei Jahre legt der Versicherte dem Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber vor, die stellt der Versicherer aus.
Freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte über der Grenze bekommen nach § 257 Abs. 1 SGB V ebenfalls einen Zuschuss, dort berechnet mit dem Zusatzbeitrag der eigenen Kasse. Keinen Anspruch haben drei Gruppen. Beamte bekommen Beihilfe statt Zuschuss, Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, und beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fehlt die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Dort muss ein Zuschuss im Anstellungsvertrag stehen, und er ist steuerpflichtig. Mehr dazu auf der Seite PKV für Geschäftsführer.
Welche Tarifbausteine zahlt der Arbeitgeber mit?
Bezuschusst wird, was der Art nach einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Auf den Umfang kommt es nicht an, ein Tarif mit Chefarztbehandlung wird also genauso bezuschusst wie ein Grundtarif.
| Baustein | Zuschuss? | Was dahintersteht |
|---|---|---|
| Ambulant, stationär und Zahn in der Vollversicherung | Ja | Der Kern, auch mit höherem Leistungsniveau als in der GKV |
| Private Pflegepflichtversicherung | Ja | Eigener Zuschuss nach § 61 SGB XI |
| Krankentagegeld | In der Praxis ja | Gegenstück zum Krankengeld der GKV |
| Beitragsentlastungstarif | In der Praxis meist ja | Gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, maßgeblich ist die Meldung des Versicherers |
| Beiträge für Kinder und Ehepartner | Ja, mit Bedingung | Nur, wenn sie in der GKV familienversichert wären |
| Selbstbehalt | Nein | Zahlt der Versicherte als Rechnung selbst |
| Krankenhaustagegeld | In der Regel nein | Die GKV kennt keine vergleichbare Leistung |
| Pflegezusatz und Pflegetagegeld | Nein | § 61 SGB XI erfasst nur die Pflichtversicherung |
Eine verbindliche Liste der Spitzenverbände gibt es dazu nicht. Seit 2026 meldet der Versicherer die zuschussfähigen Beiträge elektronisch, und an diesem Betrag orientiert sich die Lohnbuchhaltung. Beim Beitragsentlastungstarif finde ich die Bezuschussung übrigens richtig. Der Arbeitgeber finanziert damit einen Teil der Beitragsentlastung im Alter mit.
Lohnt sich ein hoher Selbstbehalt, wenn der Arbeitgeber die Hälfte zahlt?
Für Angestellte meistens nicht. Der Arbeitgeber zahlt höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, den Selbstbehalt bezuschusst er nicht.
Den Höchstbetrag von 557,81 € bekommt nur, wer mindestens 1.115,62 € im Monat für seine Krankenversicherung zahlt. Bei jungen, gesunden Wechslern liegt der Beitrag meistens deutlich darunter. Für sie gilt dann die zweite Grenze aus § 257 Abs. 2 SGB V: Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte dessen, was tatsächlich gezahlt wird. Bei 600 € Beitrag sind das 300 €.
Das wirkt sich beim Selbstbehalt direkt aus. Ein Beispiel mit runden Zahlen: Ein Tarif kostet ohne Selbstbehalt 600 € im Monat, mit 1.200 € Selbstbehalt im Jahr 500 €. Auf dem Angebot stehen 100 € Ersparnis im Monat. Davon gehen aber 50 € an den Arbeitgeber, sein Zuschuss sinkt ja mit. Beim Angestellten bleiben 50 € im Monat hängen, also 600 € im Jahr. Dafür trägt er bis zu 1.200 € an Arztrechnungen komplett selbst.
| Beispiel | Ohne Selbstbehalt | Mit 1.200 € Selbstbehalt |
|---|---|---|
| Beitrag im Monat | 600 € | 500 € |
| Arbeitgeberzuschuss | 300 € | 250 € |
| Eigenanteil im Monat | 300 € | 250 € |
| Ersparnis im Jahr | 600 € | |
| Selbst getragene Rechnungen im Jahr | 0 € | bis zu 1.200 € |
Ich will den Selbstbehalt damit nicht schlechtreden. Für Selbstständige kann er sehr sinnvoll sein, die zahlen ihren Beitrag ja ohnehin allein. Beim Angestellten rechne ich aber immer mit dem Netto nach Zuschuss, und dann sieht die Sache meistens deutlich weniger attraktiv aus. Wer im Jahr Rechnungen über mehr als 600 € selbst trägt, hat die Ersparnis bereits aufgebraucht. Worauf es beim Tarifvergleich sonst noch ankommt, steht auf der Seite PKV-Tarifvergleich.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber für Kinder und Ehepartner?
Er zahlt für Kinder und Ehepartner mit, soweit sie in der gesetzlichen Kasse familienversichert wären. Die Obergrenze bleibt der Höchstbetrag von 557,81 € für alle zusammen.
Familienversichert wären Kinder in der Regel bis 18, ohne eigene Erwerbstätigkeit bis 23 und in Ausbildung oder Studium bis 25. Ein Ehepartner zählt nur mit, solange sein eigenes Einkommen unter der Grenze der Familienversicherung liegt, 2026 sind das 565 € im Monat, bei einem Minijob 603 €. Hat der Partner einen eigenen Job mit Versicherungspflicht, bleibt sein Beitrag beim Zuschuss außen vor.
Ein Beispiel mit angenommenen Beiträgen: Der Angestellte zahlt 640 € für sich und zwei Kinder mit je 165 €, zusammen 970 €. Ohne Kinder läge der Zuschuss bei 320 €, mit Kindern sind es 485 €. Die beiden Kinder kosten ihn damit unterm Strich 165 € im Monat statt 330 €. In der Pflegepflichtversicherung sind Kinder ohnehin beitragsfrei mitversichert, unter denselben Voraussetzungen wie in der Familienversicherung.
In der GKV kosten Kinder nichts, das ist ein echter Vorteil. In der PKV zahlt der Arbeitgeber immerhin die Hälfte mit, solange der Deckel nicht erreicht ist. Wie die ganze Familienrechnung aussieht, mit Elternzeit, Teilzeit und dem zweiten Kind, steht auf der Seite PKV für Familien.
Wann fällt der Arbeitgeberzuschuss weg?
Der Zuschuss hängt am Arbeitsentgelt. Fließt kein Gehalt, gibt es auch keinen Zuschuss, der PKV-Beitrag läuft aber in voller Höhe weiter.
- Elternzeit ohne Teilzeitjob: kein Zuschuss, oft über viele Monate. Was das konkret heißt, steht im Beitrag PKV in der Elternzeit.
- Mutterschutz: Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld ist kein Arbeitsentgelt, ein Zuschuss zur Krankenversicherung fällt darauf nicht an. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen Privatversicherte höchstens 210 € Mutterschaftsgeld, einmalig.
- Krankheit über die Entgeltfortzahlung hinaus: Nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr und damit auch keinen Zuschuss. Ab dann zahlt das Krankentagegeld, und von dem geht der volle Beitrag ab. Der PKV-Beitrag gehört bei der Höhe des Krankentagegelds also mit in die Rechnung, das prüfe ich bei der Tarifwahl immer mit.
- Unbezahlter Urlaub und Sabbatical ohne Gehalt: ohne Entgelt kein Zuschuss.
- Teilzeit: Rutscht das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird der Angestellte wieder versicherungspflichtig. In der PKV bleiben kann er nur mit einer Befreiung nach § 8 SGB V, etwa bei Teilzeit in der Elternzeit oder wenn die Arbeitszeit nach mindestens fünf Jahren Versicherungsfreiheit auf die Hälfte oder weniger sinkt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Kasse sein. Der Zuschuss wird dann aus dem tatsächlichen Gehalt berechnet: Bei 4.000 € Teilzeitgehalt sind es 2027 höchstens 350 € statt 557,81 €.
- Mehrere Arbeitgeber: Sie teilen sich den Zuschuss im Verhältnis der Gehälter.
Die Elternzeit spreche ich vor jeder Familienplanung an. Wer mit 970 € Familienbeitrag ein Jahr ohne Zuschuss dasteht, zahlt gut 5.800 € mehr als gewohnt. Diese Rücklage plane ich mit meinen Mandanten vor dem Wechsel ein.
Wie läuft der Zuschuss seit 2026 ab, und was gilt bei der Steuer?
Seit dem 1. Januar 2026 meldet der Versicherer die Beiträge elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern, der Arbeitgeber ruft sie über die ELStAM ab. Die jährliche Papierbescheinigung für die Lohnbuchhaltung ist entfallen.
Der Versicherer meldet dabei zwei Beträge getrennt: den Beitrag, der für den Zuschuss zählt, und den Beitrag für die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug (§ 39 Abs. 4 EStG). Ob überhaupt ein Anspruch auf den Zuschuss besteht, prüft weiterhin der Arbeitgeber.
In der Steuererklärung mindert der steuerfreie Zuschuss die abziehbaren Basisbeiträge (§ 10 Abs. 2 EStG). Abgesetzt wird also nur der Teil, den der Angestellte selbst trägt. Wer den vollen Beitrag als Sonderausgabe ansetzt, rechnet mit einer zu hohen Steuerersparnis.
Wie ich den Zuschuss in der Beratung rechne
Meine PKV-Beratung folgt dem produktneutralen Standardprozess aus Bedarfsanalyse, Tarifauswahl und Antrag. Beim Zuschuss kommen drei Punkte dazu, und was sonst für Angestellte gilt, steht auf der Seite PKV für Angestellte.
- Netto nach Zuschuss für jede Variante: Jeder Tarif wird mit dem Eigenanteil verglichen, den der Angestellte tatsächlich trägt. Der Bruttobeitrag aus dem Angebot sagt dazu wenig.
- Selbstbehalt gegen Zuschussverlust: Jede Stufe wird mit der halbierten Ersparnis gerechnet und gegen das schlechte Jahr gestellt.
- Die Jahre ohne Zuschuss: Elternzeit, Teilzeit und längere Krankheit werden vorher eingeplant, samt Rücklage.
Wer gerade erst über die Grenze kommt, findet Fristen und Stichtag auf der Seite PKV über der JAEG. Beraten wird online, per Video oder schriftlich vorbereitet.
Mein Fazit zum Arbeitgeberzuschuss 2027
Der Arbeitgeberzuschuss steigt 2027 kräftig, und zwar als Nebenprodukt einer Reform, die eigentlich die gesetzliche Kasse stabilisieren soll. Für Angestellte, die gerade über die Grenze gekommen sind, ist das eine gute Nachricht. Den Wechsel würde ich deswegen allerdings nicht entscheiden. Der Zuschuss richtet sich nach dem eigenen Beitrag und deckt höchstens die Hälfte. Für Selbstbehalt, Pflegezusatz oder Elternzeit ohne Gehalt gibt es gar nichts. Ich rechne die PKV für Angestellte immer mit dem Netto nach Zuschuss durch, für die nächsten zehn Jahre, mit Familie und Teilzeit.
Der Zuschuss trägt höchstens die Hälfte des Beitrags, ist nach oben gedeckelt und wird nur gezahlt, solange Gehalt fließt. Mit diesen Grenzen gehört er in jede Vergleichsrechnung.