PKV für Angestellte:
nach Überschreiten der JAEG

PKV für Angestellte beginnt erst dann, wenn das Bruttojahresgehalt die JAEG übersteigt. 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 € pro Jahr (6.450 € pro Monat). Erst ab dieser Schwelle ist der Angestellte versicherungsfrei und hat die Wahl zwischen GKV und PKV. Die Wahl ist eine Lebensentscheidung, kein Tarifvergleich.

Die JAEG 2026 und was sie bedeutet

Wer als Angestellter in Deutschland arbeitet, ist grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Pflicht endet erst, wenn das regelmäßige Bruttojahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Für 2026 wurde sie auf 77.400 € pro Jahr beziehungsweise 6.450 € pro Monat angehoben. Das ist eine Steigerung von 4,9 Prozent gegenüber 2025 (73.800 €).

Erst oberhalb dieser Grenze ist man versicherungsfrei und kann sich entweder freiwillig in der GKV halten oder in die PKV wechseln. Die Schwelle gilt für das vereinbarte Bruttogehalt einschließlich regelmäßiger Sonderzahlungen wie 13. Gehalt, anteiliger Boni und vermögenswirksamer Leistungen.

Eine Sondergrenze gibt es für Bestandsfälle, die schon vor 2003 privatversichert waren: Hier liegt die JAEG 2026 bei 69.750 €, sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer 2002 oder früher die PKV-Wahl getroffen hat, kann unter dieser niedrigeren Grenze bleiben, ohne wieder pflichtversichert zu werden.

Was der Arbeitgeber-Zuschuss leistet

Wer als Angestellter in die PKV wechselt, bekommt vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Die Höhe entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber auch in der gesetzlichen Krankenversicherung tragen würde, also dem hälftigen GKV-Beitrag bezogen auf das tatsächliche Gehalt, gedeckelt auf den hälftigen GKV-Höchstbeitrag inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Für 2026 ergibt sich daraus folgender Höchstbetrag:

KomponenteMaximaler Arbeitgeberzuschuss 2026
Krankenversicherung508,59 € pro Monat
Pflegeversicherung104,63 € pro Monat (Sachsen: 75,56 €)
Gesamt613,22 € pro Monat

Die Zahlen ergeben sich aus der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 5.812,50 € pro Monat und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %. Der Pflegeanteil basiert auf 3,6 % bei Versicherten mit Kind.

Konkret heißt das: Der Zuschuss kann den PKV-Beitrag nicht vollständig decken, sobald die Prämie über dem GKV-Höchstbeitrag liegt. Bei jüngeren Angestellten mit gesundem Risikoprofil führt das oft zu deutlich niedrigeren Eigenbeiträgen als in der GKV. Bei älteren oder bei umfangreichen Tarifen wird der Zuschuss zur festen Größe, während die Prämie weiter steigen kann.

Wann sich der Wechsel lohnt, und wann nicht

Vier Punkte entscheiden, ob die PKV für einen Angestellten sinnvoll ist:

  1. Stabilität des Einkommens. Wer dauerhaft über der JAEG bleibt, hat den Wechsel mit voller Wirkung. Wer in den nächsten Jahren plant, in Teilzeit zu gehen oder ein Kind zu bekommen und das Gehalt unter die Schwelle fallen könnte, gerät in eine Konstellation, die die GKV-Familienversicherung wieder attraktiv macht.
  2. Gesundheitliches Risikoprofil. Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Wer hier eine umfangreiche Vorgeschichte hat, sollte vor dem Wechsel eine anonyme Risikovoranfrage stellen.
  3. Familienkonstellation. In der GKV ist der nicht-erwerbstätige Ehepartner und sind die Kinder ohne Zusatzbeitrag mitversichert. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Der Wechsel mit kleinen Kindern verschiebt die Wirtschaftlichkeit deutlich.
  4. Lebenshorizont und Beitrag im Alter. Die PKV-Prämie steigt im Lebensverlauf. Wer den Wechsel mit 35 vollzieht, hat Jahrzehnte für die Bildung von Altersrückstellungen. Wer mit 55 noch wechselt, sollte das mit klarem Blick auf die Prämienentwicklung im Ruhestand tun.

Häufige Fehler beim Wechsel

  1. Zu früher Wechsel ohne langfristige Lebensplanung. Wer mit 30 in die PKV wechselt und mit 35 die erste Familiengründung plant, hat einen anderen Wirtschaftlichkeits-Horizont als ein Single mit dauerhaft hohem Einkommen.
  2. Tarif zu üppig gewählt. Leistungs-Pakete, die über das tatsächlich gewünschte Niveau hinausgehen, verteuern den Beitrag dauerhaft. Eine Bedarfsanalyse vor der Tarifauswahl spart hier Geld.
  3. Antragsangaben unsorgfältig. Bei der Antragsprüfung werden alle Vorerkrankungen abgefragt. Wer hier unvollständig oder unscharf antwortet, riskiert später Leistungsverweigerungen wegen Anzeigepflichtverletzung.

Wie wir Angestellte beraten

Die PKV-Beratung für Angestellte folgt dem produktneutralen Standardprozess: Bedarfsanalyse, Lebensphasen-Prüfung, dann Tarifauswahl. Schwerpunkt liegt bei Angestellten auf der Schwellen-Prüfung (Bleibe ich dauerhaft über der JAEG?) und der Familienkonstellation. Die Beratung erfolgt online, per Video oder schriftlich vorbereitet.

Häufige Fragen zur PKV für Angestellte

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2026 beträgt 77.400 € pro Jahr beziehungsweise 6.450 € pro Monat. Das ist eine Anhebung von 4,9 Prozent gegenüber 2025 (73.800 €). Erst ab Überschreiten dieser Grenze sind Angestellte versicherungsfrei in der GKV.

Sinkt das Bruttojahresgehalt unter die JAEG, wird man grundsätzlich wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Über § 8 SGB V kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden, um in der PKV zu bleiben. Die Frist beträgt drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht.

Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag, den er auch in der GKV tragen würde, gedeckelt auf den hälftigen GKV-Höchstbeitrag inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Für 2026 sind das maximal 508,59 € pro Monat für die Krankenversicherung und zusätzlich 104,63 € für die Pflegeversicherung (in Sachsen 75,56 €). Übersteigt die PKV-Prämie diesen Betrag, trägt der Angestellte die Differenz vollständig selbst.

Eine Rückkehr in die GKV als Angestellter ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn das Einkommen unter die JAEG fällt und keine Befreiung beantragt wird, oder beim Übergang in Arbeitslosigkeit. Mit zunehmendem Alter wird die Rückkehr schwieriger, weil ab dem 55. Lebensjahr eigene Hürden gelten.

Das hängt von der Konstellation ab. In der GKV sind Kinder und nicht-erwerbstätige Ehepartner ohne Zusatzbeitrag mitversichert, in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Bei jungen Familien mit geplanten weiteren Kindern verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit oft zugunsten der GKV. Eine konkrete Bedarfsanalyse beantwortet die Frage individuell.

Anfrage für Angestellte

Wenn Sie als Angestellter über der JAEG liegen und einen PKV-Wechsel erwägen, ist der erste Schritt eine kurze Anfrage über das Kontaktformular. Bitte geben Sie Bruttogehalt, Familienkonstellation und ungefähren Lebenshorizont an. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Bedarfsanalyse, je nach Konstellation per Video oder schriftlich vorbereitet.

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Die JAEG ist nur die Tür, nicht die Antwort. Wer sie überschreitet, hat die Wahl. Wer die Wahl trifft, sollte eine Lebensplanung mitdenken, keinen Tarifvergleich.

Markus Kopka

PKV-Experte