Ehepartner-Mitversicherung in der GKV:
Warum mich diese Reform nicht überrascht

Ehepartner-Mitversicherung GKV: Warum mich diese Reform nicht überrascht
von Markus Kopka · PKV verstehen | 7 Min. Lesezeit | · Aktualisiert:

Ich berate seit 25 Jahren Menschen, die von der GKV in die PKV wechseln wollen. In dieser Zeit habe ich einen Satz so oft gehört, dass ich ihn auswendig kenne: "Aber meine Frau ist doch gratis mitversichert."

Dieser Satz hat Tausende von Beratungsgesprächen beeinflusst. Er hat Entscheidungen verzögert, Wechsel verhindert, Haushalte in der GKV gehalten. Manchmal zurecht, manchmal nicht. Er war das stärkste Argument der GKV in der Familienrechnung. Und er stimmt bald möglicherweise nicht mehr.

Die Bundesregierung plant nach Handelsblatt-Berichten aus Koalitionskreisen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV abzuschaffen. Stattdessen soll ein pauschaler Mindestbeitrag von 225 Euro monatlich fällig werden: 200 Euro für die Krankenversicherung, 25 Euro für die Pflegeversicherung. Beschlossen ist noch nichts. Ende März 2026 soll zunächst eine Expertenkommission Vorschläge vorlegen. Aber aus Koalitionskreisen heißt es, die Richtung sei klar.

Ich wäre überrascht, wenn diese Reform nicht kommt. Die GKV verzeichnet seit 2024 strukturell stärker steigende Ausgaben als Einnahmen. Ab 2027 werden Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe erwartet. Und die Familienversicherung ist das größte verbliebene Geschenk des Systems. Das macht sie zur naheliegenden Zielscheibe.

Ehepartner-Mitversicherung in der GKV bezeichnet die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V, bei der nicht erwerbstätige Ehepartner ohne eigenen Beitrag den vollen GKV-Leistungsanspruch erhalten. Voraussetzung ist ein monatliches Einkommen unter 565 Euro. Die Bundesregierung plant einen Mindestbeitrag von 225 Euro monatlich.

Was "gratis" bisher konkret bedeutet hat

Nach § 10 SGB V können Ehe- und eingetragene Lebenspartner beitragsfrei mitversichert werden, wenn ihr Einkommen 565 Euro monatlich nicht übersteigt (Minijob: 603 Euro). Keine Gesundheitsprüfung. Kein eigener Beitrag. Voller GKV-Leistungsanspruch.

Das war lange eine ehrliche Rechnung: Wer als Alleinverdiener in der GKV ist, hat seinen Partner ohne einen Euro Aufpreis dabei. In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Dieser Abstand war eindeutig. Er verändert sich mit einem Mindestbeitrag von 225 Euro strukturell.

Warum sich der Abstand verschiebt

Die Frage war bisher keine. Partnerbeitrag in der GKV: null Euro. Partnerbeitrag in der PKV: mehrere hundert Euro monatlich, je nach Alter, Tarif und Selbstbehalt. Dieser Abstand war so eindeutig, dass die meisten Haushalte die Frage gar nicht erst gestellt haben.

Mit einem Mindestbeitrag von 225 Euro ist der Abstand kleiner. Nicht weg, aber kleiner. Eine Frage, die bisher mit einem Blick auf die Beitragsdifferenz erledigt war, ist jetzt eine echte Abwägung. Wer 225 Euro für GKV-Standardversorgung zahlt, sollte wissen was er dafür bekommt, und was er für etwas mehr bekommt.

Was bekommt man für 225 Euro GKV-Mindestbeitrag?

225 Euro in der GKV kaufen Standardversorgung. Kassenärztliche Behandlung mit Wartezeiten, Krankenhausversorgung im Mehrbettzimmer, Medikamente nach GKV-Erstattungsliste. Keine freie Arztwahl im Sinne von Wahlarztvertrag, kein Chefarzt, keine garantierte Einzelzimmerbelegung.

Ein PKV-Tarif der diese Leistungen bietet, kostet je nach Alter, Gesundheitszustand und Selbstbehalt mehr. Wieviel mehr ist individuell. Wer jung und gesund ist, zahlt weniger als jemand der beides nicht mehr ist. Aber der Abstand zu 225 Euro GKV-Mindestbeitrag ist kleiner als der Abstand zu null Euro war.

PKV ist nicht für jeden die richtige Wahl. Das hängt vom Gesundheitszustand ab, von der Familienplanung, von der beruflichen Perspektive des Partners. Wer Vorerkrankungen hat, kommt in der PKV mit Zuschlägen oder gar nicht rein. Dann bleibt die GKV, auch mit Mindestbeitrag, die einzige Option.

Gerade bei der Familienplanung lohnt ein Blick auf die PKV in der Elternzeit: Wer nicht vorbereitet ist, verliert unter Umstaenden den Arbeitgeberzuschuss und zahlt den vollen Beitrag allein.

Aber für gesunde Partner im richtigen Alter ist die Frage, die ich bisher selten ernsthaft stellen musste, jetzt eine echte Frage: Warum eigentlich GKV und nicht PKV?

Warum sollte man mit dem PKV-Eintritt nicht zu lange warten?

PKV-Eintritt ist altersabhängig. Wer mit 35 einsteigt, zahlt dauerhaft weniger als jemand der mit 45 einsteigt. Mit jedem Jahr steigt der Beitrag für den gleichen Tarif.

Dazu kommt die Gesundheitsprüfung. Wer heute gesund ist und wartet, ist morgen vielleicht nicht mehr gesund. Rückenprobleme, Schilddrüse, Bluthochdruck: das sind die drei häufigsten Themen, bei denen PKV-Versicherer Zuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen. Keine dieser Diagnosen kündigt sich an.

In 25 Jahren habe ich regelmäßig Menschen beraten, die zu spät gekommen sind. Die anriefen und sagten: Wir hätten das schon vor zwei Jahren machen sollen. Jetzt hat sie Diabetes Typ 2. Jetzt hat er die Bandscheibe. Jetzt ist der Beitragsvorteil weg, weil das Eintrittsalter so viel höher ist.

Der Mindestbeitrag ist noch nicht beschlossen. Aber die Richtung ist klar. Wer wartet bis die Reform in Kraft ist, entscheidet unter Zeitdruck, möglicherweise mit schlechteren Voraussetzungen.

Was ich meinen Kunden heute sage

Wenn ein Selbstständiger oder jemand über der Versicherungspflichtgrenze bei mir anruft und der Partner zuhause ist, stelle ich heute eine andere Frage als früher. Früher: "Wollen Sie wechseln?" Heute: "Haben Sie die Rechnung gemacht?"

Die meisten haben sie nicht gemacht. Weil der Satz "Meine Frau ist gratis dabei" die Diskussion beendet hat, bevor sie begonnen hat.

Dieser Satz wird bald nicht mehr stimmen. Vielleicht nicht vollständig, vielleicht mit Ausnahmen, vielleicht mit einer Übergangsregelung. Aber die beitragsfreie Mitversicherung in ihrer heutigen Form ist politisch nicht mehr haltbar. Nach 25 Jahren in dieser Branche erkenne ich, wenn eine Regelung auf der Abschussliste steht.

Update vom 30. April 2026: Das Bundeskabinett hat am 29. April eine abgespeckte GKV-Reform beschlossen. Welche Detailregelungen zur Familienversicherung aus dem Referentenentwurf des BMG in den Beschluss übernommen wurden, ist Stand 30. April nicht öffentlich vollständig dokumentiert. Übersicht zu den gesicherten Maßnahmen und ihren Folgen für PKV-Wechsler steht im Pillar-Beitrag Der König ist tot, es lebe der König: Was die abgespeckte GKV-Reform 2026 für PKV-Wechsler bedeutet.

PKV für den nicht-erwerbstätigen Partner

Wenn die beitragsfreie Mitversicherung wegfällt, lohnt für viele Paare die Frage nach einer eigenen PKV des Partners. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, klärt der 5-Fragen-Entscheidungsbaum als Einstieg, die belastbare Antwort kommt aus der Beratung. Anfrage stellen →

Fazit

Die beitragsfreie GKV-Mitversicherung war das stärkste Argument gegen die PKV für Alleinverdienerhaushalte. Mit 225 Euro Mindestbeitrag ist dieses Argument weg.

Wer konkret rechnen will: Die Frage ob PKV für den nicht erwerbstätigen Partner sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand und beruflicher Perspektive ab. Wer wartet, zahlt mehr oder kommt nicht mehr rein.

Markus Kopka, PKV-Experte und Gründer von Der PKV Makler

Markus Kopka

PKV Experte

Gründer der Plattform Der PKV Makler. Seit über 25 Jahren begleitet er als Branchenkenner die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung. Kritisch, sachlich und mit klarem Blick für das Wesentliche.

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Häufige Fragen

Nein. Stand März 2026 handelt es sich um Koalitionspläne, die noch nicht in einem Gesetzentwurf stehen. Bis zur Verabschiedung gilt § 10 SGB V unverändert. Die Richtung aus Koalitionskreisen ist jedoch klar, und Ende März 2026 erwartet die Regierung den Bericht der Finanzkommission Gesundheit als Grundlage für das weitere Vorgehen.

Erwachsene Ehe- und Lebenspartner, die heute beitragsfrei mitversichert sind, das sind rund 3 Millionen Personen. Kinder sollen nach aktuellem Stand ausgenommen bleiben. Ausnahmen sind diskutiert für Personen, die Kinder unter sechs Jahren betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Partner darf kein GKV-Pflichtmitglied sein, also weder sozialversicherungspflichtig angestellt noch zu den wenigen Berufsgruppen gehören, die trotz Selbstständigkeit pflichtversichert sind (Künstler, Landwirte). Außerdem muss er die Gesundheitsprüfung der PKV bestehen. Wer Vorerkrankungen hat, bekommt Zuschläge oder wird abgelehnt. In diesem Fall bleibt die GKV, dann mit Mindestbeitrag, die einzige Option.

Das hängt zu stark von Einzelfaktoren ab, um eine seriöse Pauschale zu nennen: Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewünschter Leistungsumfang, Selbstbehalt. Ein anständiger Tarif mit Chefarzt, Einzelzimmer und freier Arztwahl ist kein Schnäppchenprodukt. Wer das ernsthaft prüfen will, braucht ein konkretes Angebot auf Basis seiner Daten, kein Richtwert aus dem Internet.

Nein. Die Familienversicherung nach § 10 SGB V setzt voraus, dass der Hauptversicherte GKV-Mitglied ist. Wer selbst in der PKV ist, kann seinen Partner nicht über die GKV mitversichern. Der braucht einen eigenen Vertrag, entweder PKV oder freiwillige GKV.

Beamte, die selbst privat versichert sind, nutzen keine GKV-Familienversicherung. Sie sind von dieser Reform nicht betroffen. Beamte, die freiwillig in der GKV versichert sind, unterliegen denselben Regeln wie alle anderen freiwilligen GKV-Mitglieder. Ihr Partner wäre bei Einführung des Mindestbeitrags genauso betroffen.

"Meine Frau ist doch gratis mitversichert." Dieser Satz hat mehr PKV-Wechsel verhindert als jedes Argument eines Versicherers.

Markus Kopka

PKV-Makler