PKV-Beitragserhöhung 2027:
Jahre Ruhe, dann 13 Prozent

PKV-Beitragserhöhung 2027: Messingtreppe mit drei flachen Stufen und einer sehr hohen, darauf ein Kraftpapier-Schild 13 %
von Markus Kopka · PKV verstehen | 12 Min. Lesezeit |

Kurzüberblick

Die PKV-Beitragserhöhung 2027 trifft nach vorläufigen Zahlen des PKV-Verbands rund 53 Prozent der Privatversicherten, im Schnitt mit 13,4 Prozent. Dass die Erhöhungen in Sprüngen kommen, regelt § 155 VAG: Ein Versicherer darf erst anpassen, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 Prozent (nach vielen Bedingungen 5 Prozent) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent von der Kalkulation abweichen. Dann werden alle Rechnungsgrundlagen überprüft und, wo nötig, neu gesetzt, auch der Rechnungszins, der selbst keine Anpassung auslösen darf. Über zehn Jahre steigen die Einnahmen je Versicherten in PKV und GKV laut Wissenschaftlichem Institut der PKV fast gleich stark, um 5,1 und 5,3 Prozent pro Jahr.

Zum 1. Januar 2027 steigen die Beiträge für rund 53 Prozent der Privatversicherten, im Schnitt um 13,4 Prozent. Beihilfeberechtigte trifft es mit 11,4 Prozent, alle anderen mit 15,3 Prozent. So steht es in der vorläufigen Übersicht des PKV-Verbands, und die Begründung kennt man inzwischen auswendig: Krankenhaus, Arzneimittel, medizinischer Fortschritt.

Das stimmt ja auch. Es erklärt aber nicht, warum ein Tarif drei Jahre lang keinen Cent teurer wird und dann auf einen Schlag um 15 Prozent. Die Medizin wird jedes Jahr teurer, der Beitrag aber nur alle paar Jahre, dann allerdings richtig. Diesen Rhythmus gibt das Gesetz vor, und genau dieser Teil der PKV-Beitragserhöhung 2027 kommt in den Schlagzeilen gerade zu kurz.

Wann die PKV ihre Beiträge überhaupt erhöhen darf

Ein privater Krankenversicherer kann seine Beiträge nicht erhöhen, wann es ihm passt. Das ordentliche Kündigungsrecht ist ihm in der Vollversicherung nach § 206 VVG verwehrt, der Vertrag läuft lebenslang. Im Gegenzug erlaubt ihm § 203 Abs. 2 VVG eine Anpassung nur, wenn sich eine der beiden maßgeblichen Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verändert hat. Das sind die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Sonst nichts. Die Branche nennt sie die auslösenden Faktoren.

Wie das geprüft wird, regelt § 155 VAG. Der Versicherer vergleicht mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif die tatsächlich benötigten Leistungen mit den kalkulierten. Liegt die Abweichung über 10 Prozent, muss er alle Beiträge des Tarifs überprüfen und anpassen, wenn die Abweichung von Dauer ist. Viele Bedingungen setzen diese Schwelle auf 5 Prozent herunter. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten liegt sie bei 5 Prozent. In Kraft tritt nichts ohne die Zustimmung eines Treuhänders, dem die Berechnung mit allen Herleitungen und statistischen Nachweisen vorgelegt wird. Und wer schon bei der Kalkulation zu knapp gerechnet hat, obwohl ein sorgfältiger Aktuar es hätte erkennen müssen, darf das später nicht über eine Anpassung reparieren.

Wirksam wird eine Anpassung nach § 203 Abs. 5 VVG zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung, die Gründe müssen drinstehen. Deshalb liegen die Briefe für den 1. Januar im November im Briefkasten.

Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Versicherer nach Gutdünken an der Preisschraube drehen. Das ist ihm gelungen. Gleichmäßige Beiträge hat er dabei leider gleich mit verhindert.

Der Stau: Warum die PKV-Beitragserhöhung 2027 wieder zweistellig ausfällt

Alles unterhalb der Schwelle bleibt liegen, auch wenn der Aktuar längst sieht, wohin es läuft. Springt die Schwelle dann an, rechnet der Versicherer nicht nur die Leistungen neu. Dann kommen alle Rechnungsgrundlagen aus § 2 KVAV auf den Tisch, darunter Rechnungszins, Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten, Kopfschäden und Sicherheitszuschlag, und werden, wo nötig, neu gesetzt. Der Rechnungszins darf eine Anpassung nämlich gar nicht selbst auslösen, er wird nur angefasst, wenn ohnehin angepasst wird. Und er wiegt schwer. Nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung machen 25 Basispunkte weniger Rechnungszins in der Vollversicherung ungefähr 2 Prozent Beitrag aus.

Heißt im Klartext: Laufen die Leistungen drei Jahre lang um jeweils 3,5 Prozent über der Kalkulation, passiert zweimal gar nichts. Im dritten Jahr liegt die Abweichung bei knapp 11 Prozent, die Schwelle ist gerissen, und jetzt muss auch noch der Zins um einen Viertelpunkt runter. Dann stehen auf einmal gut 13 Prozent im Brief.

Modellrechnung: Schwelle 10 Prozent, Leistungen jedes Jahr 3,5 Prozent über der Kalkulation
JahrAbweichung, aufgelaufenWas passiert
13,5 %nichts, Schwelle nicht erreicht
27,1 %nichts, Schwelle nicht erreicht
310,9 %Anpassung, dabei Rechnungszins 0,25 Punkte niedriger (rund 2 % Beitrag)
Ergebnisrund 13 % mehr Beitrag auf einen Schlag

Vereinfachte eigene Modellrechnung. In der Praxis wirken Storno, Sterbetafel und Sicherheitszuschläge mit, in beide Richtungen. Bei einer Schwelle von 5 Prozent wäre der Tarif schon im zweiten Jahr angepasst worden.

Dazu kommt ein Zeitverzug. Die Anpassung zum 1. Januar 2027 beruht laut dem Wissenschaftlichen Institut der PKV auf den Leistungsausgaben von 2023 bis zum ersten Halbjahr 2025. Die tatsächlichen Kosten aus 2026 stehen in diesem Brief noch nicht drin. Sie landen erst bei der nächsten Anpassung im Beitrag.

Rechnungszins, Storno, Sterbetafel: Was bei einer Anpassung mitgerechnet wird

Der Rechnungszins ist der Zins, mit dem die Alterungsrückstellung kalkuliert wird. Nach der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung liegt er bei höchstens 3,5 Prozent, praktisch setzt jeder Versicherer nach einem Verfahren der Aktuarvereinigung eine eigene Obergrenze, den aktuariellen Unternehmenszins. In der langen Niedrigzinsphase musste dieser Zins kräftig runter, und weil er im Bestand nur bei einer ohnehin fälligen Anpassung angefasst werden darf, kam jede Senkung gebündelt mit der nächsten Leistungserhöhung beim Versicherten an. Die Zinswende seit 2022 wirkt genauso verzögert, nur in die andere Richtung. Ein höherer Zins kann eine Erhöhung dämpfen, ankommen kann er aber auch erst, wenn ein Auslöser die Tür öffnet.

Kalkuliert wird außerdem, wie viele Versicherte kündigen. Wer früher den Versicherer gewechselt hat, ließ seine Alterungsrückstellung im Kollektiv zurück. Bei Verträgen ab 2009 nimmt er beim Wechsel zu einem anderen Versicherer einen Übertragungswert in Höhe des Basistarifs mit, nur der Rest bleibt im Kollektiv. Kündigen weniger Versicherte als kalkuliert, fehlt Geld, das in den Beiträgen eingeplant war.

Und dann die Sterbetafel. Die BaFin veröffentlicht jedes Jahr eine neue Sterbetafel für die PKV. Leben die Versicherten länger, muss die Alterungsrückstellung länger reichen. Für die Versicherten erfreulich, im Beitrag schlägt es trotzdem zu Buche.

Die Aktuarvereinigung betont selbst, der entscheidende Treiber seien die Leistungsausgaben und nicht die Rechenvorschrift. Für die Höhe über zehn Jahre stimmt das. Für den Sprung im Brief eher nicht. Der PKV-Verband fordert seit 2024 im Lobbyregister des Bundestags, die Beiträge über regelmäßige Anpassungen zu verstetigen. Ich bin selten einer Meinung mit dem Verband. Hier schon. Ein Anpassungsrecht, das jedes Jahr ein bisschen erlaubt, wäre für die Versicherten ehrlicher als eines, das drei Jahre schweigt und dann zweistellig zuschlägt.

Warum der eine Tarif 5 Prozent bekommt und der andere 20

Die 13,4 Prozent sind ein Durchschnitt über alle Versicherten, deren Beitrag 2027 steigt. Jeder Tarif ist ein eigenes Kollektiv mit eigener Kalkulation und eigenem Auslöser. Ob der eigene Tarif 5 oder 20 Prozent bekommt, hängt an seiner Größe, an seinem Alter und daran, wer noch drin ist.

Was dagegen kein Grund ist: dass die Versicherten älter werden. Das Älterwerden ist über die Alterungsrückstellung vorfinanziert, allein deswegen darf kein Beitrag steigen. So steht es auch in der Erläuterung der Aktuarvereinigung. Teurer wird es nur, wenn die Versicherten länger leben als kalkuliert, und das läuft über die Sterbetafel.

Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer neue Verträge nur noch in Unisex-Tarifen abschließen. Die alten Bisex-Tarife sind seitdem für Neukunden geschlossen. Neukunden kommen keine mehr nach, das Kollektiv wird kleiner, und Schwankungen bei den Leistungen schlagen in einem kleinen Kollektiv stärker durch.

Dazu kommt die Entmischung. Wechseln darf nach § 204 VVG jeder, in jeden Tarif seines Versicherers mit gleichartigem Schutz. Für Mehrleistungen im Zieltarif kann der Versicherer aber einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen, und deshalb wechseln eher die Gesunden. Über die Jahre kann so der Anteil der teuren Versicherten im alten Tarif steigen. Ausgerechnet das Recht, das Versicherte vor hohen Beiträgen schützen soll, macht den alten Tarif für die Zurückbleibenden teurer.

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Und die GKV? Steigt genauso, nur leiser

Beitragsentwicklung je Versicherten: PKV und GKV Index, 2017 = 100
Zahlen zur Grafik
2017 bis 2027, Index 2017 = 100
JahrPKVGKVPKV zum VorjahrGKV zum Vorjahr
2017100,0100,0BasisjahrBasisjahr
2018102,6102,6+2,6 %+2,6 %
2019104,3106,5+1,6 %+3,8 %
2020106,7108,8+2,4 %+2,1 %
2021114,1112,2+6,9 %+3,2 %
2022116,6115,5+2,3 %+3,0 %
2023118,3123,7+1,5 %+7,1 %
2024122,7133,9+3,7 %+8,3 %
2025135,3149,2+10,3 %+11,4 %
2026 (Schätzung)149,8158,5+10,7 %+6,3 %
2027 (Schätzung)163,7166,9+9,3 %+5,3 %
2007 bis 2027, Index 2007 = 100
JahrPKVGKV
2007100,0100,0
2008101,3104,4
2009102,4107,9
2010108,1104,9
2011111,8110,8
2012115,3115,3
2013116,0120,8
2014117,4126,1
2015118,9130,2
2016120,8134,9
2017126,0139,1
2018129,4142,7
2019131,4148,1
2020134,5151,2
2021143,8156,0
2022147,0160,7
2023149,1172,1
2024154,7186,3
2025170,7207,5
2026 (Schätzung)188,9220,5
2027 (Schätzung)206,4232,1

Quelle: Bahnsen, L.; Wild, F.: Entwicklung der Prämien- und Beitragseinnahmen in PKV und GKV, Aktualisierung 2026/2027, WIP-Kurzanalyse, Oktober 2026. Datenbasis BMG, BAS und PKV-Verband, GKV ohne Bundeszuschuss, 2026 und 2027 Schätzwerte. Jahreswerte aus Abbildung 1 der Studie ermittelt, Rundungsdifferenzen von 0,1 möglich. Sie folgen der Datenreihe der Studie und können von den amtlichen Quartalsstatistiken abweichen. Eigene Darstellung.

Wer die Schlagzeilen dieser Tage liest, könnte meinen, die PKV sei das teure Pflaster und die GKV der sichere Hafen. Das Wissenschaftliche Institut der PKV hat im Oktober 2026 nachgerechnet, wie sich die Einnahmen je Versicherten in beiden Systemen entwickeln. Von 2017 bis 2027 steigen die Prämien je PKV-Vollversicherten um 63,7 Prozent, die Beiträge je GKV-Versicherten um 66,9 Prozent. Pro Jahr sind das 5,1 Prozent in der PKV und 5,3 Prozent in der GKV. Über zwanzig Jahre, von 2007 bis 2027, liegt die PKV mit 3,7 Prozent pro Jahr sogar deutlich unter der GKV mit 4,3 Prozent.

Ja, die Zahlen kommen vom Institut der Branche, und genau deshalb stehen die Quellen direkt unter der Grafik. Gerechnet ist mit Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des PKV-Verbands. Den Bundeszuschuss zur GKV lässt die Studie bewusst weg, weil ihn über die Steuer beide Gruppen bezahlen.

Spannender als die Endsumme ist der Weg dorthin. Bis 2024 bewegt sich die PKV-Kurve in kleinen Schritten, 2024 sind es 3,7 Prozent je Versicherten. Danach legt sie dreimal in Folge rund 10 Prozent drauf: 10,3 Prozent 2025, 10,7 Prozent 2026 und voraussichtlich 9,3 Prozent 2027. Darin stecken beide: die gestiegenen Kosten und der aufgestaute Anpassungsbedarf.

Die GKV legt seit 2023 ebenfalls kräftig zu. 2025 sind die Beitragseinnahmen je Versicherten nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums um 8,5 Prozent gestiegen, für 2026 erwartet die Studie 6,3 Prozent. Nur merkt das kaum jemand. Die Kasse verschickt eben keinen Brief mit 13 Prozent im Betreff. Sie dreht an drei Schrauben gleichzeitig: am Zusatzbeitrag, an der Beitragsbemessungsgrenze und über steigende Gehälter am beitragspflichtigen Einkommen. Der Höchstbeitrag lag 2017 bei 683 Euro im Monat, 2027 werden es voraussichtlich 1.116 Euro sein. Das sind 63,4 Prozent mehr, und der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent hat sich in der ganzen Zeit nicht bewegt. Auch der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, der sich aus dem Schätzerkreis für 2027 ergibt, sagt wenig über die tatsächlichen Sätze. Tatsächlich erhoben haben die Kassen im ersten Quartal 2026 im Schnitt schon 3,1 Prozent, so das Institut der deutschen Wirtschaft.

Das sind Durchschnittswerte je Kopf. Ein einzelner Tarif kann deutlich darüber liegen, und in der GKV verschiebt sich der Schnitt auch durch höhere Löhne und mehr Beschäftigte. Für den Einzelnen sind 15 Prozent im Januar ein Schlag, egal wie die Kurve über zehn Jahre aussieht. Wer PKV und GKV vergleicht, muss aber über zehn Jahre rechnen. Ein einzelner Januar taugt dafür nicht. Woher das zusätzliche Geld der Privatversicherten im System kommt, steht im Beitrag zum Mehrumsatz der Privatpatienten.

Was die Erhöhungen dämpft

Ganz ohne Puffer ist der Versicherte nicht. Nach § 149 VAG zahlt jeder in der Vollversicherung ab dem Jahr nach seinem 21. Geburtstag bis zum Ende des Jahres, in dem er 60 wird, einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der direkt in die Alterungsrückstellung fließt. Nach § 150 VAG werden den Versicherten 90 Prozent der Zinserträge oberhalb des Rechnungszinses gutgeschrieben. Ab 65 finanzieren diese Mittel Beitragserhöhungen, was bis zum 80. Geburtstag nicht verbraucht ist, senkt danach den Beitrag. Und die Versicherer können Geld aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung einsetzen, um eine Anpassung zu begrenzen, wieder nur mit Zustimmung des Treuhänders.

Dass diese Puffer wirken können, deuten die vergangenen Jahre an. Für 2024 und 2025 hatte das Wissenschaftliche Institut der PKV zunächst 4,2 und 12,5 Prozent mehr Einnahmen je Versicherten berechnet, eingetreten sind 3,7 und 10,3 Prozent. Als mögliche Gründe nennt es Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Tarifwechsel nach dem Brief. Auch die 9,3 Prozent für 2027 sind deshalb eine Schätzung. Abgerechnet wird später.

Was Versicherte konkret prüfen und tun können, wenn der Brief da ist, steht im Beitrag zu den PKV-Beitragsanpassungen.

Was das für den Einstieg in die PKV heißt

Wer heute über einen Einstieg nachdenkt, sollte aus dieser Erhöhung eine Lehre ziehen. Der Einstiegsbeitrag sagt fast nichts darüber, was der Tarif in zehn Jahren kostet. Mehr sagt die Beitragshistorie des konkreten Tarifs: Wie oft wurde angepasst, wie stark, und wie groß ist das Kollektiv? Die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre muss der Versicherer nach § 3 VVG-Informationspflichtenverordnung vor dem Abschluss ohnehin vorlegen, nach der Größe des Kollektivs muss man fragen. Ein Tarif, der für Neukunden offen ist und viele Versicherte hat, ist gegen Ausreißer besser gepolstert als ein kleiner Nischentarif mit spektakulär günstigem Einstieg.

Die Lehre gilt auch andersherum. Wer die PKV wegen einer Schlagzeile mit 13 Prozent abschreibt, sollte die GKV-Kurve daneben legen. Billiger wird es dort auch nicht, nur unauffälliger.

Als Versicherungsmakler erhalte ich bei einem PKV-Abschluss eine Courtage vom Versicherer. Bleibt jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung, verdiene ich nichts. Einen ersten Vergleich ermöglicht der GKV-oder-PKV-Rechner, die Einstiegsseiten für Angestellte und Selbstständige ordnen den eigenen Status ein. Gerade deshalb gehört bei mir die Beitragshistorie auf den Tisch, bevor über einen Tarif gesprochen wird. Wie das Älterwerden in der PKV durchgerechnet aussieht, steht im Beitrag zu den Nachteilen der PKV im Alter.

Beitragshistorie vor dem Abschluss.

Wie sich ein Tarif in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, lässt sich vor dem Antrag prüfen. Termin buchen →

Fazit

Die PKV-Beitragserhöhung 2027 ist hoch, und im Branchenschnitt ist es das dritte Jahr in Folge mit rund 10 Prozent mehr je Versichertem. Das liegt an den Kosten, keine Frage. Dass sie in Sprüngen kommt, liegt an einem Anpassungsrecht, das den Rechnungszins als Auslöser ausschließt und Abweichungen erst ab 5 oder 10 Prozent zulässt. Die GKV steigt im Schnitt genauso stark, sie verteilt den Anstieg nur auf Zusatzbeitrag, Bemessungsgrenze und Löhne.

Die Medizin wird jedes Jahr teurer. Dass der PKV-Beitrag trotzdem nur alle paar Jahre steigt, dann aber gleich zweistellig, hat der Gesetzgeber so gebaut. Und er könnte es ändern.

Quellen: § 203 und § 206 VVG, § 149, § 150 und § 155 VAG, § 2 und § 4 KVAV, § 3 VVG-InfoV (gesetze-im-internet.de); PKV-Verband, vorläufige Übersicht Beitragsanpassungen 2027, berichtet von procontra; Deutsche Aktuarvereinigung, Rechnungszins in der PKV (August 2025) und Pressemitteilung vom 9. Dezember 2025; Bahnsen/Wild, WIP-Kurzanalyse Oktober 2026; Pimpertz, IW-Kurzbericht 33/2026; Bundesgesundheitsministerium, vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2025 (KV45); Lobbyregister des Bundestags, Regelungsvorhaben „Beitragsentwicklung verstetigen“.

Markus Kopka, PKV-Experte und Gründer von Der PKV Makler

Markus Kopka

PKV-Makler

Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Geschäftsführer der moovnao GmbH in Grasbrunn bei München. Seit über 25 Jahren berät er Selbstständige, Beamte und Angestellte zur privaten Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Nach vorläufigen Zahlen des PKV-Verbands steigen die Beiträge zum 1. Januar 2027 für rund 53 Prozent der Privatversicherten, im Schnitt um 13,4 Prozent. Beihilfeberechtigte trifft es mit 11,4 Prozent, alle übrigen Betroffenen mit 15,3 Prozent. Versicherer, die erst im Laufe des Jahres anpassen, sind darin nicht enthalten. Einzelne Tarife können deutlich darüber oder darunter liegen.

Weil § 155 VAG eine Anpassung erst erlaubt, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 Prozent oder, nach vielen Bedingungen, um mehr als 5 Prozent von der Kalkulation abweichen, bei den Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent. Kleinere Abweichungen sammeln sich über Jahre an. Wird die Schwelle überschritten, werden alle Rechnungsgrundlagen überprüft und, wo nötig, neu gesetzt, auch Rechnungszins, Storno und Sterbetafel.

Nein. Der Rechnungszins gehört nicht zu den maßgeblichen Rechnungsgrundlagen, die eine Anpassung auslösen können. Er darf nur im Rahmen einer Anpassung geändert werden, die durch die Leistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten ausgelöst wurde. Höchstens zulässig sind 3,5 Prozent nach der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, dazu kommt eine unternehmensindividuelle Obergrenze. 25 Basispunkte weniger Rechnungszins machen nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung ungefähr 2 Prozent Beitrag aus.

Im Durchschnitt nicht. Laut einer Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV vom Oktober 2026 steigen die Prämien je PKV-Vollversicherten von 2017 bis 2027 um 5,1 Prozent pro Jahr, die Beitragseinnahmen je GKV-Versicherten um 5,3 Prozent. Von 2007 bis 2027 sind es 3,7 und 4,3 Prozent pro Jahr. Es handelt sich um Durchschnittswerte je Kopf, einzelne Tarife können deutlich abweichen.

Nach § 203 Abs. 5 VVG wird eine Anpassung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam. Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss die Mitteilung also spätestens im November beim Versicherten sein. Sie muss die maßgeblichen Gründe nennen, also welche Rechnungsgrundlage den Schwellenwert überschritten hat.

Drei Dinge. Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent nach § 149 VAG, den Vollversicherte ab dem Jahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Ende des Jahres zahlen, in dem sie 60 werden, und der in die Alterungsrückstellung fließt. Die Gutschrift von 90 Prozent der Zinserträge oberhalb des Rechnungszinses nach § 150 VAG, die ab 65 Erhöhungen finanziert. Was bis zum 80. Geburtstag nicht verbraucht ist, senkt danach den Beitrag. Und Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die Versicherer mit Zustimmung des Treuhänders zur Begrenzung von Anpassungen einsetzen können.

Erst Ruhe, dann der Sprung. Der Gesetzgeber und das Anpassungsrecht in der PKV.

Markus Kopka

CEO & Founder | moovnao GmbH