PKV für Polizisten:
Heilfürsorge im Dienst, Anwartschaft ab dem ersten Tag

Sanduhr mit Schild 6 Monate als Sinnbild für die Frist der Öffnungsaktion ab dem ersten Diensttag bei Polizisten

Kurzüberblick

Polizisten mit freier Heilfürsorge brauchen während der aktiven Dienstzeit keine private Krankenvollversicherung. Bei der Bundespolizei und in neun Ländern trägt der Dienstherr die Krankheitskosten direkt, und nach § 193 Abs. 3 VVG sind diese Beamten sogar von der Pflicht zur Krankenversicherung ausgenommen. Die wichtigste Entscheidung fällt trotzdem gleich zu Beginn. Die Heilfürsorge endet mit der Zurruhesetzung, ab dann gilt Beihilfe mit 70 Prozent, und für den Rest braucht es einen privaten Tarif. Wer innerhalb von sechs Monaten nach Dienstbeginn eine Anwartschaft abschließt, sichert sich über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer die Aufnahme und einen gedeckelten Zuschlag, und zwar mit dem Gesundheitszustand eines Berufsanfängers. Dazu kommen zwei Punkte, die viele übersehen: die private Pflegepflichtversicherung und die Familie.

Heilfürsorge oder Beihilfe: Was gilt bei welchem Dienstherrn?

Die Bundespolizei und neun Länder gewähren freie Heilfürsorge bis zur Zurruhesetzung, vier Länder nur während der Ausbildung, drei gewähren von Anfang an Beihilfe. Welches Modell gilt, steht im Dienstrecht des jeweiligen Dienstherrn.

Beim Bund ergibt sich der Anspruch aus § 70 Abs. 2 BBesG, ausgestaltet in der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung. Beitragsfrei ist die Heilfürsorge dabei nicht überall. In Schleswig-Holstein rechnet der Dienstherr nach § 112 LBG monatlich 1 Prozent des Grundgehalts auf die Besoldung an, und neu eingestellte Polizeivollzugsbeamte dürfen dort binnen sechs Monaten schriftlich auf die Heilfürsorge verzichten und stattdessen Beihilfe wählen. Dieser Verzicht ist unwiderruflich.

Versorgung in der aktiven DienstzeitDienstherrenWas das für die Absicherung heißt
Freie Heilfürsorge bis zur ZurruhesetzungBundespolizei, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (dort mit Wahlrecht zur Beihilfe)Kein Volltarif nötig, dafür eine Anwartschaft in den ersten sechs Monaten
Heilfürsorge nur während der Ausbildung, danach BeihilfeBayern, Berlin, Brandenburg, ThüringenZwei Termine: Anwartschaft zum Ausbildungsbeginn, Restkostentarif zum Wechsel in die Beihilfe
Beihilfe von Anfang anHessen, Rheinland-Pfalz (Heilfürsorge dort nur im Bereitschaftspolizeidienst), SaarlandWie bei jedem anderen Beamten: beihilfekonformer Restkostentarif ab dem ersten Diensttag, Öffnungsaktion sofort nutzen

Stand September 2026. Maßgeblich ist das Dienstrecht des jeweiligen Dienstherrn, und das kann sich ändern.

Aus dieser Zuordnung folgt, welches Instrument überhaupt gebraucht wird. Wer Beihilfe bekommt, braucht sofort einen beihilfekonformen Restkostentarif, dazu steht mehr auf der Seite zur PKV für Beamte. Wer Heilfürsorge bekommt, braucht heute keinen Volltarif, dafür aber die Anwartschaft, und für die läuft eine Frist, die schon am ersten Diensttag beginnt.

Was zahlt die freie Heilfürsorge, und was zahlt sie nicht?

Die Heilfürsorge trägt die Krankheitskosten des Beamten auf dem Niveau der gesetzlichen Regelversorgung, beim Zahnersatz sogar darüber. Wahlleistungen, Heilpraktiker, Sehhilfen, Pflege und die Familie bleiben draußen.

Der Leistungskatalog der Bundespolizei steht in § 4 Abs. 1 BPolHfV: ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Fahrkosten. Beim Krankenhaus nennt § 10 BPolHfV die allgemeinen Krankenhausleistungen, und die Verwaltungsvorschrift dazu wird sehr deutlich: Chefarztbehandlung und Einbettzimmer zahlt der Beamte selbst. Heilpraktikerleistungen genauso. Hilfsmittel werden übernommen, wenn sie ärztlich verordnet und im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, Brillen und Kontaktlinsen fallen nicht darunter. Wie private Tarife die Wahlleistungen im Krankenhaus regeln, steht auf der Seite zu den stationären Leistungen.

Beim Zahnersatz ist die Heilfürsorge dagegen besser als die Kasse. Die Bundespolizei trägt die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung, ausgenommen Mehrkosten für Edelmetalle, und für höherwertigen Zahnersatz gibt es einen Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent der Regelversorgungsbeträge. Zum Vergleich: Der gesetzliche Festzuschuss liegt bei 60 Prozent der Regelversorgung, mit lückenlos geführtem Bonusheft nach fünf Jahren bei 70 und nach zehn Jahren bei 75 Prozent. Die professionelle Zahnreinigung wird einmal im Kalenderjahr übernommen. Das ist eine ordentliche Leistung, und die gehört genauso auf den Tisch wie die Lücken.

Eine dieser Lücken kostet Geld, lange bevor jemand an die Pension denkt, nämlich die Pflege. Die Heilfürsorge umfasst keine Pflegeversicherung, und § 23 Abs. 3 und 4 SGB XI verpflichtet Heilfürsorgeberechtigte trotzdem zu einer anteiligen beihilfekonformen privaten Pflegepflichtversicherung. Wer annimmt, mit der Heilfürsorge sei alles geregelt, steht ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeschutz da. Die zweite große Lücke ist die Familie, dazu weiter unten mehr.

Warum gehört die Anwartschaft an den Anfang der Dienstzeit?

Mit der Zurruhesetzung endet die Heilfürsorge, ab dann gilt Beihilfe mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent (§ 46 BBhV). Für die restlichen 30 Prozent braucht es einen privaten Tarif, und dessen Konditionen lassen sich zu Dienstbeginn am günstigsten festschreiben.

Der Termin steht früh fest. Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei treten nach § 5 BPolBG mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden, in den Ländern liegt die besondere Altersgrenze je nach Laufbahn zwischen 60 und 62 Jahren. Eine Übergangsfrist zwischen Heilfürsorge und Beihilfe gibt es nicht.

Wer den Restkostentarif erst dann beantragt, geht durch die reguläre Risikoprüfung, mit Anfang sechzig und mit allem, was vier Jahrzehnte Wechselschicht und Einsatzdienst in der Gesundheitsakte hinterlassen haben. Der Versicherer darf dann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Mit Anfang zwanzig und in aller Regel kerngesund sieht dieselbe Prüfung ganz anders aus, und genau diesen Zustand friert die Anwartschaft ein.

Wie lange gilt die Öffnungsaktion nach dem ersten Diensttag?

Sechs Monate ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge, also ab Dienstbeginn. Für Polizeivollzugsbeamte mit Heilfürsorge bezieht sich das Angebot ausdrücklich auf eine Anwartschaft für eine beihilfekonforme Restkostenversicherung.

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der privaten Krankenversicherer im PKV-Verband und kein Gesetz, 16 Gesellschaften machen mit. Die Bedingungen stehen trotzdem schwarz auf weiß: Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht, und Zuschläge sind auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Der Verband schreibt ausdrücklich dazu, dass die Frist nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit läuft. Wer mit 62 pensioniert wird und dann an die Öffnungsaktion denkt, denkt also vier Jahrzehnte zu spät.

Zwei Punkte gehen in Beratungen gern unter. Erstens gelten die erleichterten Bedingungen auch für den Schutz, der später aus der Anwartschaft entsteht, der Zuschlagsdeckel von 30 Prozent wandert also mit. Zweitens gilt der Anspruch nur bei dem Unternehmen, bei dem die Anwartschaft läuft. Die Wahl des Versicherers im ersten Dienstjahr bindet damit für ein ganzes Berufsleben. Ich schaue mir vor dem Antrag deshalb genau an, welche beihilfekonformen Tarife das Haus überhaupt führt, wie es kalkuliert und wie es in der Vergangenheit mit Beitragsanpassungen umgegangen ist.

Beispielrechnung: was der Zuschlagsdeckel wert ist

  • Ausgangslage: Polizeivollzugsbeamter, gesund eingestellt mit 22, freie Heilfürsorge bis zur Zurruhesetzung mit 62.
  • Annahme: Der beihilfekonforme 30-Prozent-Restkostentarif kostet zum Pensionsbeginn 280 Euro im Monat.
  • Ohne Anwartschaft: reguläre Risikoprüfung mit 62. Ergibt sie einen Risikozuschlag von 60 Prozent, sind das 168 Euro obendrauf, macht 448 Euro.
  • Mit Anwartschaft im Sechs-Monats-Fenster: derselbe Befund, aber der Zuschlag ist auf 30 Prozent gedeckelt, also 84 Euro, macht 364 Euro.
  • Differenz: 84 Euro im Monat, 1.008 Euro im Jahr.
  • Über 23 Jahre gerechnet: 23.184 Euro, und das ohne jede Beitragsanpassung.

Die 280 Euro sind eine Annahme, der tatsächliche Beitrag hängt von Tarif, Versicherer und Selbstbehalt ab. Fest sind die 30 Prozent Deckelung und die Sechs-Monats-Frist. Ohne Öffnungsaktion ist der Zuschlag nach oben nicht begrenzt, und eine Ablehnung bleibt möglich.

Die freie Heilfürsorge ist eine der stärksten Leistungen, die ein Dienstherr vergibt. Nur hat sie ein Ablaufdatum, und das steht am Tag der Einstellung bereits fest.

Kleine oder große Anwartschaft: Was passt im Polizeidienst?

Die kleine Anwartschaft friert nur den Gesundheitszustand ein. Die große friert zusätzlich das Eintrittsalter ein und baut in der Zwischenzeit Alterungsrückstellungen auf, und bei vierzig Jahren Heilfürsorge entscheidet genau dieser Unterschied über den späteren Beitrag.

MerkmalKleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
Gesundheitszustand festgeschriebenjaja
Eintrittsalter festgeschriebennein, der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Aktivierungja, der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Abschluss
Alterungsrückstellung wächst während der Ruhezeitneinja
Beitrag, Anhaltswert je nach Versicherer und Tarifrund 5 bis 10 Prozent des Tarifbeitragsrund 30 bis 45 Prozent des Tarifbeitrags
Urteil für den PolizeivollzugsdienstSichert die Annahme, senkt den späteren Beitrag aber nichtDie richtige Wahl, wenn die Heilfürsorge Jahrzehnte läuft

Der Grund für dieses Urteil steckt in der Kalkulation. Bei der kleinen Anwartschaft entstehen während der Ruhezeit keine Alterungsrückstellungen. Der Vertrag lebt zur Pensionierung mit dem Eintrittsalter 62 auf, und ein 30-Prozent-Tarif kostet mit 62 nun einmal ein Vielfaches dessen, was er mit 22 gekostet hätte. Die große Anwartschaft dreht genau das um. Über die ganze Dienstzeit läuft der Sparanteil mit, und der spätere Beitrag fällt entsprechend niedriger aus.

Und weil hier nichts schöngeredet werden soll: Billig ist das nicht. Wer über vierzig Dienstjahre 40 Euro im Monat in eine große Anwartschaft zahlt, legt 19.200 Euro hin. Das Geld ist nicht weg, es steckt in der Alterungsrückstellung und senkt später den Beitrag. Es ist aber gebundenes Geld bei genau einem Unternehmen, und der Vergleich mit einer freien Rücklage gehört in jede ehrliche Beratung. Den Ausschlag gibt am Ende die Annahmegarantie, denn Geld auf dem Konto verschafft mit 62 keinen Vertrag, wenn die Risikoprüfung Nein sagt.

Ehrlich auch zur eigenen Zunft: Eine Anwartschaft für 20 oder 40 Euro im Monat bringt dem Vermittler nur einen Bruchteil der Courtage eines Volltarifs. Dieser Anreiz zeigt bei Heilfürsorgeberechtigten in die falsche Richtung, und er gilt für mich genauso wie für jeden anderen.

Wie ist die Familie abgesichert, wenn der Beamte Heilfürsorge bekommt?

Die Heilfürsorge gilt nur für den Beamten selbst. Ehegatten und Kinder haben Beihilfeansprüche, und den Rest braucht jedes Familienmitglied in einem beihilfekonformen Tarif.

Die BPolHfV kennt Angehörige nur an einer einzigen Stelle, bei Familienseminaren in therapeutischen Einrichtungen. Beihilfeansprüche haben die Angehörigen trotzdem: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder mit 80 Prozent. Beim Bund ist der Ehegatte allerdings nur berücksichtigungsfähig, solange der Gesamtbetrag seiner Einkünfte die Einkommensgrenze nicht übersteigt, und die liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 22.648 Euro. Der Rest, also 30 beziehungsweise 20 Prozent, gehört in einen beihilfekonformen Tarif.

Und hier kommt der zweite Grund für die eigene Anwartschaft. Angehörige können die Öffnungsaktion nur nutzen, wenn der Heilfürsorgeberechtigte selbst privat krankenversichert ist oder eine Anwartschaft besitzt. Ohne diesen Vertrag gehen Partner und Kinder durch die reguläre Risikoprüfung. Die Fristen sind eng: sechs Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe, bei Neugeborenen sechs Monate ab der Geburt.

Für Neugeborene gibt es zusätzlich die Kindernachversicherung nach § 198 VVG. Die Kindernachversicherung läuft ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschlag, verlangt aber drei Dinge: Ein Elternteil muss am Tag der Geburt bereits versichert sein, der Versicherer darf eine Vorversicherungszeit von bis zu drei Monaten fordern, und die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt vorliegen. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht höher sein als der des versicherten Elternteils. In einer Familie mit einem Elternteil in der Heilfürsorge ist deshalb der zweite Elternteil der entscheidende Anknüpfungspunkt. Wie die Rechnung mit Kindern insgesamt aussieht, steht auf der Seite PKV für Familien.

Was ändert sich bei Versetzung oder Familienzuwachs?

Ein Wechsel in ein Beihilfe-Land beendet die Heilfürsorge, und ab dem ersten Tag beim neuen Dienstherrn braucht es einen Restkostentarif. Mit Anwartschaft wird der ohne Gesundheitsprüfung aktiviert.

Wer von einem Heilfürsorge-Land in ein Beihilfe-Land wechselt, verliert die Heilfürsorge mit dem alten Dienstherrn. Wer eine Anwartschaft hat, aktiviert sie einfach. Wer keine hat, stellt in dieser Lage einen ganz normalen Antrag, mit allem, was inzwischen in der Akte steht.

Für Polizisten in der Beihilfe gibt es bei Verschiebungen dagegen ein gesetzliches Recht. Nach § 199 Abs. 2 VVG muss der Versicherer den Schutz anpassen, wenn sich der Beihilfebemessungssatz ändert oder der Beihilfeanspruch entfällt. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, passt er ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten an. Beim Bund betrifft das vor allem die Geburt des zweiten berücksichtigungsfähigen Kindes, ab der der eigene Bemessungssatz von 50 auf 70 Prozent steigt.

Wer diese sechs Monate verstreichen lässt, zahlt weiter für einen Erstattungssatz, den der Dienstherr längst übernimmt. Grob linear gerechnet kostet ein 50-Prozent-Tarif zwei Drittel mehr als ein 30-Prozent-Tarif. Bei den 280 Euro aus der Beispielrechnung oben wären das rund 187 Euro im Monat zu viel, gut 2.240 Euro im Jahr.

Wo geht die Absicherung von Polizisten typischerweise schief?

Bei Polizisten entstehen die teuren Fehler fast alle im ersten Dienstjahr, wenn Ausbildung und Dienstplan den Kopf ohnehin voll machen.

  1. Die Sechs-Monats-Frist verstreicht. Die Frist beginnt mit dem Anspruch auf Heilfürsorge und nicht mit dessen Ende. Wer sie versäumt, verliert Aufnahmegarantie, Zuschlagsdeckel und den Verzicht auf Leistungsausschlüsse, und das endgültig.
  2. Kleine statt große Anwartschaft, um zu sparen. Bei zwei Jahren Unterbrechung ist die kleine richtig. Bei vierzig Jahren Heilfürsorge spart sie an der Stelle, an der es später am teuersten wird.
  3. Die private Pflegepflichtversicherung fehlt. Die Heilfürsorge ersetzt sie nicht, § 23 SGB XI verlangt sie trotzdem.
  4. Die Familie wird zu spät mitgedacht. Ohne eigene Anwartschaft des Beamten steht Angehörigen die Öffnungsaktion nicht offen. Wer erst bei Hochzeit oder Geburt zu rechnen anfängt, rechnet unter Zeitdruck.
  5. Der Sprung im Bemessungssatz wird verschlafen. Beim zweiten Kind läuft die Frist des § 199 Abs. 2 VVG. Danach kostet die Anpassung eine neue Gesundheitsprüfung.

Wie ich Polizisten berate

Meine PKV-Beratung für Polizisten folgt dem produktneutralen Standardprozess aus Bedarfsanalyse, Tarifauswahl und Antrag. Drei Schwerpunkte kommen bei dieser Zielgruppe immer dazu:

  1. Dienstherren-Check: Heilfürsorge oder Beihilfe, welche Regeln gelten heute, welche Fristen laufen schon? Daraus ergibt sich, ob Anwartschaft oder Restkostentarif das richtige Instrument ist.
  2. Anwartschaft und Versichererwahl: kleine oder große Variante, Höhe, Abschlusszeitpunkt. Die Öffnungsbedingungen gelten nur bei dem Unternehmen, bei dem die Anwartschaft läuft, und deshalb ist die Auswahl hier wichtiger als bei jedem späteren Vertrag.
  3. Familie und Fristenplan: Beihilfeansprüche der Angehörigen, Absicherung von Partner und Kindern, die Zwei-Monats-Frist bei Neugeborenen und die Sechs-Monats-Fristen bei jeder Änderung des Bemessungssatzes.

Beraten wird online, per Video oder schriftlich vorbereitet, und die Termine richten sich nach dem Schichtplan. Die vergleichbare Konstruktion bei der Bundeswehr beschreibt die Seite PKV für Soldaten.

Wer im Polizeivollzugsdienst anfängt, entscheidet in den ersten sechs Monaten über die Krankenversicherung für die Zeit nach dem Dienst. Später lässt sich diese Entscheidung nur noch teurer oder gar nicht mehr treffen.

Markus Kopka, PKV-Experte und Gründer von Der PKV Makler

Markus Kopka

PKV Experte

Gründer der Plattform Der PKV Makler. Seit über 25 Jahren begleitet er als Branchenkenner die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung, kritisch, sachlich und mit klarem Blick für das Wesentliche.

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Häufige Fragen zur PKV für Polizisten

Während der aktiven Dienstzeit deckt die Heilfürsorge Ihre Krankheitskosten ab, nach § 193 Abs. 3 VVG sind Sie deshalb sogar von der Pflicht zur Krankenversicherung ausgenommen. Drei Dinge fehlen trotzdem: die private Pflegepflichtversicherung, die § 23 SGB XI auch von Heilfürsorgeberechtigten verlangt, die Absicherung der Familie und der Restkostenschutz ab der Zurruhesetzung. Für den letzten Punkt ist die Anwartschaft das Instrument, und die schließen Sie am besten in den ersten sechs Monaten ab.

Sechs Monate ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge, also ab Dienstbeginn. Der PKV-Verband stellt ausdrücklich klar, dass die Frist nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit läuft. Für Polizeibeamte mit Heilfürsorge bezieht sich das Angebot allein auf eine Anwartschaft für eine beihilfekonforme Restkostenversicherung. Wer die sechs Monate verstreichen lässt, verliert die Aufnahmegarantie, die Begrenzung des Zuschlags auf 30 Prozent und den Verzicht auf Leistungsausschlüsse.

Die kleine Anwartschaft schreibt nur den Gesundheitszustand fest und kostet je nach Versicherer rund 5 bis 10 Prozent des Tarifbeitrags. Die große schreibt zusätzlich das Eintrittsalter fest und baut während der Ruhezeit Alterungsrückstellungen auf, sie kostet rund 30 bis 45 Prozent. Bei einer Heilfürsorge, die dreißig oder vierzig Jahre läuft, passt die große Variante: Bei der kleinen lebt der Vertrag später mit dem dann erreichten Eintrittsalter auf, und genau das treibt den Beitrag.

Stand September 2026 gewähren die Bundespolizei und neun Länder durchgehend freie Heilfürsorge: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, dort mit einem Wahlrecht zur Beihilfe. Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen gewähren sie nur während der Ausbildung. Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland gewähren Beihilfe, Rheinland-Pfalz mit einer Ausnahme für den Bereitschaftspolizeidienst. Maßgeblich ist immer das Dienstrecht Ihres Dienstherrn, und das kann geändert werden.

Ja. Die Heilfürsorge umfasst keine Pflegeversicherung, und § 23 Abs. 3 und 4 SGB XI verpflichtet Heilfürsorgeberechtigte trotzdem zu einer anteiligen beihilfekonformen privaten Pflegepflichtversicherung. Viele gehen davon aus, mit der Heilfürsorge sei alles geregelt, und stehen dann ohne den vorgeschriebenen Pflegeschutz da. Am einfachsten wird die Pflegepflichtversicherung zusammen mit der Anwartschaft beim selben Versicherer abgeschlossen.

Die Heilfürsorge gilt nur für Sie selbst. Ihre Angehörigen sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner mit 70 Prozent, Kinder mit 80 Prozent. Beim Bund gilt für den Ehegatten eine Einkommensgrenze, ab dem 1. Januar 2026 sind das 22.648 Euro. Die Restkosten von 30 beziehungsweise 20 Prozent gehören in einen beihilfekonformen Tarif. Angehörige können die Öffnungsaktion nur nutzen, wenn Sie selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft haben, und für Neugeborene gelten zusätzlich die zwei Monate der Kindernachversicherung nach § 198 VVG.

Einen beihilfekonformen Restkostentarif. Mit der Zurruhesetzung erhalten Sie Beihilfe, der Bemessungssatz liegt beim Bund nach § 46 BBhV dann bei 70 Prozent, die Länder folgen diesem Grundsatz. Die restlichen 30 Prozent tragen Sie ohne Vertrag selbst, bei einer stationären Rechnung über 12.000 Euro wären das 3.600 Euro. Wer in den ersten sechs Monaten des Dienstes eine Anwartschaft abgeschlossen hat, aktiviert diesen Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung.

Anfrage für Polizisten

Wenn Sie als Polizist gerade in den Dienst starten oder Ihre Anwartschaft und die Absicherung Ihrer Familie regeln wollen, schreiben Sie mir kurz über das Kontaktformular. Nennen Sie Ihren Dienstherrn, also Bund oder Land, ob Sie Heilfürsorge oder Beihilfe bekommen, Ihren Dienstbeginn und Ihre Familiensituation. Ich melde mich mit einem Vorschlag für die Bedarfsanalyse, rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate.

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Die Heilfürsorge trägt durch die ganze Dienstzeit. Was danach kostet, entscheidet sich in den ersten sechs Monaten. Genau dafür gibt es die Anwartschaft.

Markus Kopka

PKV-Experte