PKV für Beamte:
Beihilfe und Restkosten-Tarif

PKV für Beamte bedeutet: Der Dienstherr trägt einen Teil der Krankheitskosten direkt als Beihilfe, den Rest deckt ein privater Restkostentarif. Bemessungssatz, Familienkonstellation und Lebensphase entscheiden über die richtige Tarifwahl. Wer hier oberflächlich vergleicht, übersieht regelmäßig Hebel, die über Jahrzehnte mehrere zehntausend Euro ausmachen.

Was Beihilfe-Beamte von anderen unterscheidet

Beamtinnen und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Stattdessen erhalten sie vom Dienstherrn Beihilfe: einen prozentualen Zuschuss zu ihren beihilfefähigen Krankheitskosten. Den Restbetrag müssen sie selbst absichern. In der Praxis tun sie das fast immer über einen Restkostentarif in der privaten Krankenversicherung. Theoretisch wäre auch eine freiwillige gesetzliche Versicherung möglich, in den allermeisten Fällen ist sie aber wirtschaftlich nicht sinnvoll, weil der Dienstherr in der GKV den hälftigen Beitrag nicht übernimmt.

Damit hat die Tarifwahl als Beamter eine andere Logik als bei Selbstständigen oder Angestellten: Der Tarif soll genau die Lücke schließen, die die Beihilfe lässt. Mehr nicht, weniger auch nicht.

Bemessungssätze 2026: 50, 70 und 80 Prozent

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Bemessungssatz. Für Bundesbeamte sind in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) folgende Sätze vorgesehen:

PersonengruppeBemessungssatz
Aktive Beamte (ledig oder mit max. einem Kind)50 Prozent
Aktive Beamte ab dem zweiten Kind mit Kindergeldanspruch70 Prozent
Versorgungsempfänger (Pensionäre, Witwen, Waisen)70 Prozent
Berücksichtigungsfähige Kinder80 Prozent

Der private Restkostentarif muss die Differenz zu 100 Prozent absichern. Bei einem aktiven Beamten ohne mehrere Kinder ist das also ein 50-Prozent-Tarif, bei einem Pensionär ein 30-Prozent-Tarif. Wer den Tarif beim Übergang in die Pension nicht anpasst, zahlt unnötig viel.

Landesbeamte folgen einer Logik, die sich an der BBhV orientiert, im Detail aber je Bundesland abweichen kann. Die Bemessungssätze 50 und 70 Prozent sind weitgehend einheitlich, einige Länder haben Sonderregelungen für bestimmte Lebenslagen oder Personengruppen. Eine Beratung sollte das jeweils geltende Landesrecht prüfen.

Was die Tarifwahl entscheidet

Drei Faktoren bestimmen, welcher Restkostentarif passt:

  1. Lebensphase und voraussichtlicher Familienverlauf. Wer plant, mehrere Kinder zu bekommen, wird absehbar in den 70-Prozent-Bemessungssatz wechseln. Das hat Konsequenzen für die Tarifstruktur und die Altersrückstellungen.
  2. Berufsbezogenes Risikoprofil. Polizeibeamte mit Heilfürsorge, Lehrer, Beamte im Innendienst, Beamte auf Probe, jede Gruppe hat eigene Spielräume und eigene Eintrittssituationen, die die Annahmeprüfung beeinflussen.
  3. Leistungsumfang im Restkostentarif. Auch in der PKV unterscheiden sich Tarife in Wahlleistungen, Zahnersatz-Quoten, stationären Bedingungen. Der Restkostentarif soll abdecken, was die Beihilfe lässt, und sollte nicht teurer werden als nötig durch Leistungsversprechen, die niemand braucht.

Häufige Fehler bei der PKV für Beamte

In der Beratungspraxis sehe ich vier Muster:

  1. Beamte auf Probe schließen einen Tarif ab, der zur Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr ideal passt. Tarifwechsel sind möglich, aber die Tarif-Auswahl gleich am Anfang verhindert Folgekosten.
  2. Familienkonstellation wird nicht antizipiert. Bei der Geburt des zweiten Kindes ändert sich der Bemessungssatz. Wer das beim Tarifabschluss nicht mitdenkt, hat im falschen Restkostenanteil zu hohe Prämien.
  3. Pensionsübergang wird verschlafen. Im Ruhestand steigt der Bemessungssatz auf 70 Prozent. Der Restkostentarif muss von 50 auf 30 Prozent reduziert werden, sonst zahlt der Pensionär dauerhaft für eine Leistung, die er bereits über die Beihilfe hat.
  4. Vorerkrankungen werden im Antrag falsch deklariert. Beamte sind über die freie Heilfürsorge oder gesetzliche Familienversicherung oft mit umfangreichen Behandlungs-Historien in der Antragsprüfung präsent. Eine offene, geordnete Risikovoranfrage spart Nerven.

Wie wir Beamte beraten

Die PKV-Beratung für Beamte folgt dem gleichen produktneutralen Prozess wie für andere Zielgruppen: Bedarfsanalyse zuerst, Tarif-Auswahl danach. Schwerpunkt liegt bei Beamten auf der Beihilfe-Logik und dem absehbaren Bemessungssatz-Verlauf über Lebensphasen. Die Beratung erfolgt online, per Video oder schriftlich vorbereitet.

Häufige Fragen zur PKV für Beamte

Beamte sind nicht versicherungspflichtig in der GKV. In der Theorie steht ihnen der Weg in die freiwillige gesetzliche Versicherung offen. In der Praxis ist das aber nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich, weil der Dienstherr den GKV-Beitrag nicht hälftig trägt. Die meisten Beamten wählen daher einen privaten Restkostentarif, der die Beihilfe-Lücke schließt.

Der Bemessungssatz für aktive Bundesbeamte beträgt 50 Prozent (ledig oder mit maximal einem Kind), 70 Prozent ab zwei Kindern mit Kindergeldanspruch sowie für Pensionäre, und 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Grundlage ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).

Der Bemessungssatz steigt für die meisten aktiven Beamten von 50 auf 70 Prozent. Der private Restkostentarif sollte entsprechend von 50 auf 30 Prozent reduziert werden, sonst entsteht eine Doppelversicherung. Die Anpassung muss aktiv beantragt werden, sie geschieht nicht automatisch.

Nein. Die Bundesbeihilfeverordnung gilt für Bundesbeamte. Landesbeamte unterliegen dem jeweiligen Landesrecht, das sich an der BBhV orientiert, aber im Detail abweichen kann. Vor Tarifabschluss sollte das anwendbare Beihilferecht konkret geprüft werden.

Beihilfe ist ein anteiliger Kostenzuschuss zu den tatsächlich angefallenen Krankheitskosten. Heilfürsorge ist eine vollumfängliche Sachleistung, vergleichbar mit der GKV, die Krankheitskosten werden ohne Eigenbeteiligung übernommen. Heilfürsorge gibt es bei bestimmten Berufsgruppen wie Polizei und Bundeswehr während der aktiven Dienstzeit. Beim Wechsel in den Ruhestand kann sich dies in eine Beihilfe-Berechtigung wandeln.

Anfrage für Beamte

Wenn Sie als Beamter den richtigen Restkostentarif suchen oder Ihre bestehende PKV beim Pensionsübergang anpassen wollen, ist der erste Schritt eine kurze Anfrage über das Kontaktformular. Bitte geben Sie Laufbahn (Bund/Land/Kommune), Familienkonstellation und Lebensphase an. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Bedarfsanalyse, je nach Konstellation per Video oder schriftlich vorbereitet.

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Beihilfe ist kein Tarif, sondern eine Lücke. Wer den Restkostentarif gegen die Lücke baut, statt gegen ein Vergleichsergebnis, zahlt am Ende weniger und bekommt mehr.

Markus Kopka

PKV-Experte