ePA und PKV:
Das Privileg, nicht dabei zu sein

Smartphone mit elektronischer Patientenakte, daneben durchgestrichenes PKV-Symbol, Sinnbild für die Trennung der Versorgungssysteme
von Markus Kopka · Gesundheit digital | 9 Min. Lesezeit |

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten als Opt-out-Anwendung Standard. Privatversicherte sind davon strukturell ausgenommen. Eine ePA für PKV-Versicherte gibt es nur, wenn der eigene Versicherer ein entsprechendes Angebot bereitstellt. Der Anschluss erfolgt freiwillig, nicht kraft Gesetz.

Worum es bei der ePA geht

Seit dem 15. Januar 2025 hat jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen. Die Quote der Widersprüche lag laut Bundesgesundheitsministerium am 31. Oktober 2025 bei rund fünf Prozent. Knapp 70 Millionen Akten sind angelegt worden, ohne dass die Versicherten dafür unterschreiben mussten. Das nennt man Opt-out, und es ist ein politischer Paradigmenwechsel.

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Vertragsärzte und Apotheken nach § 347 SGB V verpflichtet, die ePA mit Befundberichten, bildgebender Diagnostik und Laborwerten zu befüllen, sofern die Daten aus der aktuellen Behandlung stammen, in der eigenen Praxis erhoben wurden und elektronisch vorliegen. Für Krankenhäuser gilt eine verlängerte Frist: Die Honorarkürzung über den TI-Zuschlag greift dort erst ab dem 1. April 2026. Die rechtliche Grundlage liefert das Digitalgesetz (DigiG), das die ePA von einer freiwilligen App zur Pflichtinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens umgebaut hat.

Für Privatversicherte gilt das alles nicht. Nicht das Opt-out, nicht die Befüllpflicht, nicht die zentrale Telematikanbindung. Wer in der PKV ist, bekommt keine Akte angelegt, kein Schreiben der Krankenkasse, keinen Widerspruchsbrief. Das ist kein Versehen, und je nachdem, wie viel Vertrauen Sie der Bundesregierung in den nächsten zwanzig Jahren entgegenbringen, ist es entweder ein Konstruktionsfehler oder die unauffälligste Privilegie Ihres Versicherungsstatus.

Warum die PKV nicht dabei ist

Das deutsche Sozialgesetzbuch V regelt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Paragraphen, die die ePA für die GKV verpflichtend machen, leben dort. § 342 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Kassen zur Bereitstellung. Die Privatversicherer sind kein Adressat dieser Norm. Sie regeln ihr Verhältnis zu den Versicherten über privatrechtliche Verträge, nicht über das SGB.

Dazu kommt ein technisches Problem: die Krankenversichertennummer (KVNR). In der GKV wird sie automatisch und für jeden Versicherten vergeben. In der PKV nicht. Der PKV-Verband fordert seit Jahren eine gesetzliche Grundlage für eine antragsfreie KVNR-Vergabe, weil ohne diese Nummer die Anbindung an die Telematikinfrastruktur jedes Mal ein Einzelvorgang ist. Bisher hat der Gesetzgeber nicht geliefert.

Der PKV-Verband ist Mitgesellschafter der gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, und beteiligt sich an deren Finanzierung. Auf dem Papier fordert die PKV ausdrücklich, dass die ePA auch für Privatversicherte verbindlich verfügbar werden soll. In der Praxis bleibt es bei freiwilligen Einzellösungen pro Versicherer. Eine schlagkräftige Lobby für eine PKV-Pflichteinbindung gibt es nicht: Die GKV-Kassen wollen den Datenschatz nicht teilen, die Privatversicherer wollen die Hoheit über ihre Kundendaten behalten, und der Bundesregierung fehlt jeder Anreiz, die elf Millionen PKV-Versicherten in eine Reform zu zwingen, die sie nicht bestellt haben. Also bleibt alles beim Alten.

Wer in der PKV eine ePA anbietet, und wer nicht

Stand April 2026 sind elf private Krankenversicherer über die Plattform der RISE GmbH an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. RISE ist der technische Dienstleister, der die Anbindung für mehrere PKV-Anbieter bündelt. Die ePA-Lösungen unterscheiden sich pro Versicherer in Funktionsumfang und Bedienung, technisch basieren sie aber auf denselben gematik-Standards wie die GKV-ePA.

Wer in der PKV ePA aktiv anbietet (Auswahl)

  • Allianz Private Krankenversicherung: Erste PKV mit gematik-zugelassener ePA, Marktstart November 2022. App vereint ePA und E-Rezept.
  • Axa Krankenversicherung: Bietet eine eigene Gesundheits-App mit integrierter ePA-Funktion an.
  • Debeka, Union Krankenversicherung, Bayerische Beamtenkasse: ePA über die Plattform MEINE GESUNDHEIT (MGS).
  • Weitere Anbieter: Über RISE angebunden, Funktionsumfang variiert pro Tarif und Versicherer.

Die Liste ist nicht abschließend. Wer wissen will, ob der eigene Versicherer eine ePA bereitstellt, fragt direkt im Kundenservice oder in der Versicherer-App nach.

Wer bei einem PKV-Anbieter ohne ePA-Angebot versichert ist, hat keine Möglichkeit, eine zentrale digitale Akte zu führen. Die GKV-ePA ist nicht zugänglich, eine externe Lösung gibt es im aktuellen Telematik-Setup nicht. Das ist die ehrliche Antwort, auch wenn sie unbequem ist.

Was Privatversicherte beim Arzt konkret merken

Im Wartezimmer ist der Unterschied unsichtbar. Der Arzt sieht beim PKV-Patienten dieselbe Praxisverwaltungssoftware, denselben Bildschirm, dieselbe Telematikinfrastruktur. Die Unterschiede beginnen beim Stammdatensatz.

Online-Check-In statt Karte

GKV-Versicherte stecken ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ins Lesegerät. Die Karte überträgt Versichertendaten, schaltet die ePA frei und meldet jeden Praxisbesuch an die zentrale Telematikinfrastruktur. PKV-Versicherte haben keine eGK. Sie nutzen ein Online-Check-In-Verfahren: QR-Code in der eigenen Versicherer-App scannen, Daten per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sicher an die Praxis übermitteln. Der Datensatz entspricht strukturell dem GKV-Stammdatensatz, die Praxissoftware muss nicht umgebaut werden. Was die Praxis nicht tut: jeden Termin bei einem zentralen System anmelden, das alle Privatpatienten gleichzeitig im Blick hat.

E-Rezept funktioniert, ePA-Befüllung nicht automatisch

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 für GKV-Verschreibungen bundesweit verpflichtend und steht inzwischen auch Privatversicherten zur Verfügung. Der Arzt stellt das Rezept elektronisch aus, der Patient löst es über die E-Rezept-App der gematik in der Apotheke ein. Das funktioniert für PKV-Versicherte technisch ähnlich wie in der GKV, allerdings ohne elektronische Gesundheitskarte.

Die automatische Befüllung der ePA mit Befunden, Laborwerten und Arztbriefen funktioniert für Privatversicherte dagegen nicht standardmäßig. Sie greift nur dann, wenn der eigene PKV-Anbieter eine ePA bereitstellt, der Patient sie aktiviert hat und die Praxis die Übertragung in dieses spezifische System unterstützt. In der Praxis bedeutet das oft manuelle Übermittlung, beispielsweise per E-Mail oder über die Versicherer-App.

Datenschutz, der unterschätzte Vorteil

Die GKV-ePA ist von Anfang an für die Forschungsdatennutzung mitkonzipiert. Pseudonymisierte Versichertendaten werden an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgeleitet, von dort an Universitäten, Pharmaunternehmen und ministerielle Auswertungsstellen weitergegeben. Wer einen aktuellen Befund in seiner ePA hat, dessen pseudonymisierte Daten landen früher oder später in einer Datenbank, aus der die Pharmaforschung schöpft. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen. Der Widerspruch ist seit dem 15. Januar 2025 über die Ombudsstelle der Krankenkasse möglich, seit dem 15. Juli 2025 zusätzlich direkt in der ePA-App. Die Voreinstellung ist und bleibt Datenfreigabe.

Für Privatversicherte gibt es diese Konstruktion nicht. Es existiert keine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von PKV-Daten an das Forschungsdatenzentrum. Wer in einer PKV-eigenen ePA Daten ablegt, teilt sie ausschließlich mit den Stellen, die er selbst freigibt. Die Akte ist smartphone-zentriert, nicht karten-zentriert. Zugriff steuert die App, nicht der Stammdatenabgleich am Lesegerät.

Forschungsdatennutzung kann sinnvoll sein, gerade bei seltenen Krankheiten oder Versorgungsstudien. Aber eine staatlich kuratierte Datenbank mit den Befunden von siebzig Millionen Menschen ist eine Datenbank, deren Verwendungszweck sich ändern kann. Heute anonymisierte Forschung. Morgen differenzierte Beitragsgestaltung in einer reformierten GKV. Übermorgen vielleicht etwas, das sich heute noch niemand traut auszusprechen. Wer das für überzogene Skepsis hält, sollte sich kurz daran erinnern, wie viele staatliche Datenbanken in den letzten dreißig Jahren ihre ursprünglich versprochene Zweckbindung tatsächlich eingehalten haben.

Ein Gedankenexperiment für 2030

Stellen Sie sich vor, der digitale Euro ist eingeführt, die ePA-Datenbank seit fünf Jahren befüllt, BMI-Werte, Diagnosen und Medikamentenpläne aller GKV-Versicherten zentral abrufbar. Eine Bundesregierung, die unter Sparzwang steht, könnte auf die Idee kommen, dass übergewichtige Bürger ihren digitalen Euro nur noch für bestimmte Lebensmittel ausgeben dürfen. Technisch wäre das machbar. Politisch klingt das heute absurd. Vor zehn Jahren klang die Vorstellung, dass der Staat siebzig Millionen Patientenakten ohne vorherige Zustimmung anlegt, für viele auch noch absurd.

Das Szenario muss man nicht für wahrscheinlich halten. Man muss nur akzeptieren, dass die technischen und rechtlichen Bausteine dafür gerade entstehen. Daten, die einmal in einer staatlichen Datenbank liegen, verschwinden von dort nicht wieder. Politische Mehrheiten ändern sich. Begehrlichkeiten auch.

Die PKV-Sonderstellung ist deshalb mehr als ein technischer Verzicht. Sie ist eine strukturelle Begrenzung dessen, was der Staat über Sie weiß. Wer das schätzt, gewinnt etwas, was sich politisch nicht ohne Weiteres zurückkaufen lässt. Wer in einem Opt-out-System lebt, hat diese Wahl schon abgegeben, ohne dass jemand ihn explizit danach gefragt hätte.

Wechsel zwischen GKV und PKV: Was mit der Akte passiert

Beim Wechsel von der GKV in die PKV endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und damit deren Funktion als aktenführende Stelle der ePA. Die bisher gespeicherten Befunde, Medikationspläne und Arztbriefe wandern nicht automatisch in einen neuen Account. Wer die Daten behalten möchte, exportiert sie vor dem Mitgliedschaftsende aus der ePA-App oder klärt mit der bisherigen Krankenkasse die Übergabemodalitäten. In der Praxis tut das beim Wechsel kaum jemand.

Bietet der neue PKV-Anbieter eine eigene ePA an, lassen sich exportierte Daten dort manuell hochladen. Eine direkte Migration zwischen GKV-ePA und PKV-ePA gibt es nicht. Beide Systeme nutzen zwar die gleichen technischen Standards, aber unterschiedliche Konten und unterschiedliche Verantwortliche.

Umgekehrt ist es einfacher: Wer aus der PKV zurück in die GKV wechselt, bekommt von der neuen gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine ePA angelegt. Wer eine PKV-ePA hatte, kann deren Inhalte exportieren und in die neue GKV-ePA übernehmen. Wer keine hatte, fängt mit einer leeren Akte an. Was unter welchen Voraussetzungen ein PKV-zurück-GKV-Wechsel überhaupt möglich ist, ist eine andere Frage und im Alter meist unrealistisch.

Bug oder Feature, eine Einordnung

Die Sonderstellung der PKV bei der ePA ist konsistent mit dem Rest des dualen Systems. Wer in der GKV ist, lebt in einer durchregulierten Versorgungsstruktur mit Standardsoftware, einheitlicher Karte und politisch gewollter Datenzentralisierung. Die GKV ist dadurch nicht nur eine Versicherung, sondern auch der Hauptdatenlieferant des Staates für alles, was mit Gesundheit zu tun hat. Wer in der PKV ist, lebt in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis mit individuellen Tarifen und außerhalb dieser staatlichen Datenarchitektur. Die ePA-Lücke ist die digitale Verlängerung dieser Trennung, und sie ist nicht zufällig.

Für aktive PKV-Anbieter wie Allianz, Axa oder die MGS-Versicherer ist die freiwillige ePA ein klarer Marketingvorteil. Sie können Funktionen anbieten, die in der GKV-ePA nicht vorgesehen sind, beispielsweise Tarif-spezifische Leistungsabfragen oder direkte Rechnungsabwicklung. Für passive PKV-Anbieter ist die Lücke ein offenes Eingeständnis. Sie haben ein Jahrzehnt voller Telematik-Diskussionen entschieden auszusitzen und kassieren weiter Beiträge, als wäre die Police selbst noch ein ausreichendes Versprechen. Wer als Versicherter dort vier- oder fünfstellige Jahresbeiträge zahlt und 2026 immer noch keine ePA bekommt, hat eine konkrete Frage an seinen Anbieter, und im Zweifel einen guten Anlass für einen Tarifwechsel.

Die ePA-Lücke der PKV ist kein Konstruktionsfehler. Sie ist die Konsequenz daraus, dass die PKV ein anderes System ist, eines, in dem der Staat strukturell weniger zu sagen hat. Das hat Preise und Vorteile, je nachdem, wie viel Vertrauen Sie dem Staat in Datenfragen entgegenbringen.

Wer Wert auf zentrale Datenverfügbarkeit, automatische Befüllung und einheitliche Standards legt, ist mit der GKV-ePA besser bedient. Wer Wert auf Datenkontrolle, Vermeidung der Forschungsdatenfreigabe und auf eine begrenzte Sicht des Staates auf das eigene Leben legt, kommt mit der PKV-Lösung weiter. Es gibt keine objektiv bessere Variante. Es gibt nur unterschiedliche Antworten auf die Frage, wem Sie Ihre Gesundheitsdaten anvertrauen wollen. Wer sich zwischen GKV und PKV grundsätzlich entscheidet, sollte die digitale Infrastruktur als einen von mehreren Faktoren mit einkalkulieren, und die Frage, wer in zwanzig Jahren Zugriff auf seine Befunde haben wird, nicht für hypothetisch halten.

Was Privatversicherte jetzt tun sollten

Drei Schritte für PKV-Versicherte

  1. Beim eigenen Versicherer fragen: Bietet der Anbieter eine ePA an? Über welche App oder Plattform? Gibt es eine KVNR? Wenn ja, wo zu finden?
  2. E-Rezept-App der gematik installieren: Das funktioniert ohne Beteiligung des Versicherers und macht jeden Apothekengang einfacher.
  3. Bei Wechsel zwischen Versicherern oder Systemen aktiv werden: Vor Ende der bisherigen Mitgliedschaft Daten exportieren. Bei Eintritt in die PKV den neuen Versicherer nach KVNR-Vergabe und ePA-Angebot fragen.

Wer im Wechselgespräch einen Tarif vorgeschlagen bekommt, dessen Versicherer 2026 noch keine ePA bietet, hat einen klaren Hinweis: Hier wird das Vorhandene verwaltet, nicht die Zukunft gestaltet. Kein Ausschlusskriterium, aber ein deutliches Signal, in welcher Liga der Anbieter spielt. Wer einen Vertrag über die nächsten dreißig Jahre unterschreibt, sollte sich für die A-Liga entscheiden, nicht aus Sympathie für die zweite Reihe.

Fazit

Die elektronische Patientenakte ist für Privatversicherte das, was die deutsche Zwei-Klassen-Debatte in einem konkreten Bild zusammenfasst: Zwei Systeme, zwei Zugangswege, kein gemeinsamer Datenraum. Der politische Wille, das zu ändern, ist erkennbar, aber nicht stark genug, um die nächste Legislaturperiode zu überleben. Die aktuelle GKV-Finanzkommission hat die Frage nicht einmal gestreift.

Bis sich das ändert, bleibt es bei der Einzelversicherer-Lösung. Wer in einer aktiven PKV ist, kann eine ePA nutzen und tut das im besten Fall mit den Funktionen, die der eigene Tarif unterstützt. Wer in einer passiven PKV ist, hat keine Akte, kein Forschungsdatenrisiko, keine zentrale Datenspur und keinen staatlichen Algorithmus, der seine Gesundheit auswertet. Das ist je nach Standpunkt Defizit oder Privileg.

Die PKV ist bei der ePA nicht draußen, weil jemand sie vergessen hätte. Sie ist draußen, weil das duale System so gebaut ist und weil niemand mit Macht ein Interesse hat, daran etwas zu ändern. Für Privatversicherte ist das ein zweischneidiges Schwert: auf der einen Seite die analoge Praxis-Realität, auf der anderen die Freiheit, dem Staat die eigene Krankenakte vorzuenthalten. Wer die Konsequenzen kennt, kann damit arbeiten. Wer sie verdrängt, wundert sich später, dass der Befund aus dem letzten Krankenhausaufenthalt im Faxgerät einer Praxis liegt, irgendwo zwischen Flensburg und Berchtesgaden, genau dann, wenn er ihn braucht. Wer die Vorteile sieht, schläft auch dann ruhig, wenn die nächste Bundesregierung beschließt, was sie mit den Daten der anderen siebzig Millionen anstellen will.

Markus Kopka

Markus Kopka

PKV Experte

Gründer der Plattform Der PKV Makler. Seit über 25 Jahren begleitet er als Branchenkenner die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung: kritisch, sachlich und mit klarem Blick für das Wesentliche.

Folgen Sie mir

Häufige Fragen

Nein. Die seit 15. Januar 2025 geltende Opt-out-Regelung des Digitalgesetzes (DigiG) gilt ausschließlich für gesetzlich Versicherte. Für Privatversicherte ist die ePA freiwillig und nur verfügbar, wenn der eigene Versicherer ein entsprechendes Angebot bereitstellt.

Stand April 2026 sind elf private Krankenversicherer über die RISE-Plattform an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die Allianz Private Krankenversicherung war 2022 die erste PKV mit eigener ePA. Axa nutzt seit 2018 eine eigene App. Debeka, Union Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkasse bieten ePA-Funktionen über die Plattform MEINE GESUNDHEIT an. Wer aktuell ein ePA-Angebot hat, fragt am besten direkt beim eigenen Versicherer nach.

Ja. Privatpatienten können das E-Rezept über die E-Rezept-App der gematik einsehen und in jeder Apotheke einlösen. Für die Übermittlung der Versichertendaten an die Praxis nutzen Privatversicherte ein Online-Check-In-Verfahren per QR-Code, eine elektronische Gesundheitskarte ist nicht nötig. Voraussetzung ist eine Krankenversichertennummer (KVNR), die in der PKV nicht automatisch vergeben wird.

Wer aus der GKV in die PKV wechselt, verliert den automatischen ePA-Bezug. Die bisherige Akte erlischt mit dem Ende der GKV-Mitgliedschaft. Eine Übernahme in eine PKV-eigene ePA ist nur möglich, wenn der neue Versicherer ein eigenes Angebot bereitstellt und der Versicherte die Daten aktiv exportiert. In umgekehrter Richtung legt die neue gesetzliche Krankenkasse automatisch eine neue ePA an.

Nein. Für die Weitergabe von Daten Privatversicherter an das Forschungsdatenzentrum gibt es keine gesetzliche Grundlage, im Gegensatz zur GKV-ePA. Privatversicherte können ihre Daten ausschließlich gezielt mit selbst gewählten Leistungserbringern teilen.

Die PKV ist bei der ePA nicht draußen, weil jemand sie vergessen hätte. Sie ist draußen, weil das System so gebaut ist. Wer die Konsequenzen kennt, kann damit arbeiten.

Markus Kopka

PKV-Experte