PKV für Selbstständige:
Freie Wahl, klare Regeln, größte Stolperfallen

PKV für Selbstständige heißt: freier Zugang ohne Versicherungspflichtgrenze, ohne Wartefrist, ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit. Gleichzeitig tragen Selbstständige den vollen Beitrag allein. Kein Arbeitgeberzuschuss. Kein Krankengeld aus der GKV. Kein beitragsfreier Familienschutz. Wer wechselt, braucht eine vollständige Strategie, nicht nur einen günstigen Tarif.

Was Selbstständige bei der PKV besonders macht

Selbstständige sind die einzige Gruppe in Deutschland, die ohne Hürde zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen kann. Keine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), keine Wartefrist, kein Arbeitgeber, der zustimmen muss. Für viele wirkt das wie ein Privileg. In der Praxis ist es eine Verantwortung, die häufig unterschätzt wird.

Drei Mechaniken unterscheiden Selbstständige von Angestellten in der PKV. Erstens: Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Wo Angestellte 421,76 Euro monatlich vom Arbeitgeber bekommen (Stand 2026), zahlen Selbstständige den vollen Beitrag aus dem eigenen Umsatz. Zweitens: Es gibt kein gesetzliches Krankengeld ab Tag 43 der Krankheit. Wer kein vereinbartes Krankentagegeld hat, lebt ab dem ersten Krankheitstag von Rücklagen. Drittens: Es gibt keine kostenfreie Familienmitversicherung. Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Diese drei Punkte allein machen die Tarifwahl für Selbstständige komplexer als für Angestellte. Wer das nicht durchrechnet, kauft einen günstigen Anfangstarif und stellt nach drei Jahren fest, dass er die wesentlichen Risiken nicht abgedeckt hat.

Die fünf häufigsten Fehler beim PKV-Eintritt

Aus 25 Jahren Beratungspraxis mit Selbstständigen aller Berufsgruppen kommen fünf Fehler immer wieder vor. Sie sind nicht zufällig, sie folgen aus der Mechanik des Marktes.

Fehler im Überblick

  1. Tarif zu billig. Hohe Selbstbehalte oder ausgeschlossene Leistungsbereiche senken den Anfangsbeitrag. Der Effekt verschwindet beim ersten ernsthaften Behandlungsbedarf.
  2. Kein Krankentagegeld. Wer als Selbstständiger sechs Wochen ausfällt, verliert sechs Wochen Einkommen. Ohne Krankentagegeld ist das eine Existenzfrage, kein Komfortthema.
  3. Familie nicht eingerechnet. Wer eine Familiengründung plant, sollte die Beiträge für Partner und Kinder vor dem Eintritt durchrechnen, nicht danach.
  4. Späteinstieg ohne Risikovoranfrage. Wer mit 50 oder 55 in die PKV wechselt, hat Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu erwarten. Eine anonyme Voranfrage klärt das, bevor ein Antrag in Risikodatenbanken landet.
  5. Rückkehr-Option überschätzt. Die Rückkehr in die GKV ist als Selbstständiger ab Mitte 50 praktisch unmöglich. Wer das nicht weiß, plant falsch.

Eine ausführliche Analyse dieser Fehler mit Beispielrechnungen finden Sie im Magazin-Artikel PKV für Selbstständige: Die einzige Gruppe, die frei entscheiden kann, und die meisten Fehler macht.

Spezialisierte Beratung nach Berufsgruppe

Selbstständigkeit ist nicht gleich Selbstständigkeit. Ein Arzt mit eigener Praxis hat andere Risiken, andere Tarif-Optionen und andere steuerliche Spielräume als ein IT-Freelancer im Home-Office oder eine selbstständige Architektin. Wir haben die wichtigsten Berufsgruppen mit eigenen Service-Übersichten versehen, damit jede Konstellation passgenau adressiert ist.

Berufsspezifische Beratung für Selbstständige

Detail-Seiten zu den folgenden Berufsgruppen erscheinen schrittweise in den nächsten Wochen. Bis dahin gilt: Eine direkte Anfrage über das Kontaktformular beantwortet die Berufs-Spezifika ohne Wartezeit.

  • PKV für Ärzte: Praxis-Risikoprofil, Klinikversorgung, Honorararztzeiten
  • PKV für Zahnärzte: hohe Praxis-Investitionen, Krankentagegeld besonders kritisch
  • PKV für Rechtsanwälte: Versorgungswerk-Pflicht, steuerliche Behandlung
  • PKV für Steuerberater: Versorgungswerk, betriebliche Spielräume
  • PKV für Geschäftsführer: GGF-Status, eigene Versicherungslogik bei Gesellschafter-Geschäftsführern
  • PKV für Architekten: Kammerpflicht, Versorgungswerk
  • PKV für IT-Freelancer: Einkommensschwankungen, Auslandseinsätze
  • PKV für Unternehmensberater: Reisetätigkeit, internationale Verträge
  • PKV für Tierärzte, Apotheker, Notare, Wirtschaftsprüfer: Versorgungswerk-Berufe mit eigenem Risikoprofil
  • PKV für Ingenieure, Softwareentwickler, Online-Marketing-Experten: Tech- und Beratungs-Selbstständigkeit
  • PKV für Coaches, Trainer: schwankende Einkommen, Solo-Selbstständigkeit
  • PKV für Handwerker, Immobilienmakler: körperliche Berufsrisiken und Provisions-Einkommen
  • PKV für Psychotherapeuten, Physiotherapeuten: Approbation, Heilkunde-Bezug, KV-Zulassung
  • PKV für Designer, Fotografen, Journalisten, Übersetzer: KSK-Kontext, künstlersozialversicherte Selbstständigkeit

Wenn Ihre Berufsgruppe nicht aufgeführt ist, ist das kein Hinderungsgrund. Wir beraten Selbstständige aller Branchen. Die Berufsspezial-Seiten sind der schnellere Einstieg, das Beratungsgespräch übernimmt den Rest.

Wie wir Selbstständige beraten

Der Prozess ist identisch zur allgemeinen PKV-Beratung, aber mit drei zusätzlichen Schwerpunkten: Krankentagegeld-Strategie, Familienkonstellation und steuerliche Behandlung der Beiträge als Vorsorgeaufwendung.

Vier Schritte für Selbstständige

  1. Bedarfsanalyse: Berufsstatus, Einkommenshistorie, Familiensituation, Gesundheitshistorie, Berufsrisiko, Altersstrategie. Plus: betriebliche Versorgungswerke, falls relevant (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten).
  2. Tarifvergleich auf Bedingungsebene: Krankenvollversicherung plus Krankentagegeld plus optional Beitragsentlastung im Alter. Vergleich auf Bedingungswerken, nicht nur auf Beitrag.
  3. Anonyme Risikovoranfrage: bei zwei bis vier in Frage kommenden Versicherern. Klärt, welche Konditionen tatsächlich erreichbar sind, ohne dass Ihr Name in der HIS-Datei der GDV landet.
  4. Antragsbegleitung und Wechselmanagement: Antragstellung, Gesundheitsprüfung, GKV-Kündigung, Übergangsphase. Begleitung bis zur ersten Beitragszahlung.

Wer wir sind

Die moovnao GmbH ist ein nach § 34d GewO registrierter Versicherungsmakler mit Sitz in Grasbrunn bei München. Markus Kopka, Gründer und Geschäftsführer, beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit der privaten Krankenversicherung und hat einen Schwerpunkt auf der Beratung von Selbstständigen aller Berufsgruppen.

Registrierungsnummer im Vermittlerregister: D-69BL-DZS5X-66. Aufsicht: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Beratungsmodus: bundesweit digital per Video, vorbereitet schriftlich, dokumentiert nach § 61 VVG.

Häufige Fragen zur PKV für Selbstständige

Ja. Selbstständige unterliegen keiner Versicherungspflichtgrenze und keiner Wartefrist. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit möglich. Voraussetzung ist die Annahme durch den Versicherer nach Risikoprüfung.

Der GKV-Höchstbeitrag für Selbstständige liegt 2026 bei rund 1.017 Euro monatlich für die Krankenversicherung plus etwa 209 Euro Pflegeversicherung. Die PKV-Beiträge variieren stark nach Alter, Gesundheit und Tarifwahl: Junge gesunde Selbstständige zahlen oft deutlich weniger, ältere mit Vorerkrankungen können auch über dem GKV-Höchstbeitrag liegen.

Praktisch ja. Selbstständige bekommen kein Krankengeld der GKV, weil sie nicht in der GKV pflichtversichert sind. Ohne ein vereinbartes Krankentagegeld fällt ab dem ersten Krankheitstag das Einkommen aus. Die Karenzzeit hängt von Rücklagen und Berufsrisiko ab. Eine Kalkulation ist über den Krankentagegeld-Rechner möglich.

In der GKV sind Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. In der PKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Jeder Versicherte hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Für Familien ändert das die Gesamtkalkulation deutlich, je nach Konstellation und Einkommensverteilung.

Selbstständige mit gesundem Risikoprofil, planbarem Einkommen und wenig Familienlast haben in der PKV oft signifikante Beitragsvorteile gegenüber der freiwilligen GKV. Berufe mit hohen Praxis- oder Betriebsrisiken (Ärzte, Anwälte, IT-Freelancer) haben jeweils eigene Spezifika, die in der Tarifwahl eine Rolle spielen.

Die Beratung wird über die Courtage des gewählten Versicherers finanziert, nicht über ein Kundenhonorar. Das ist die marktübliche Form der Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO. Im Beratungsprozess entstehen für Sie keine Rechnungen.

Anfrage für Selbstständige

Wenn Sie als Selbstständiger einen PKV-Eintritt erwägen, ist der erste Schritt eine kurze Anfrage über das Kontaktformular. Bitte geben Sie Berufsstatus, ungefähres Einkommen und Familiensituation an. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Bedarfsanalyse, je nach Konstellation per Video oder schriftlich vorbereitet.

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Selbstständige haben freie Wahl. Damit haben sie auch die volle Verantwortung für eine Entscheidung über Jahrzehnte.

Markus Kopka

PKV-Experte