Das schlechte Gewissen
der Privatversicherten

Das schlechte Gewissen der Privatversicherten, goldene Versichertenkarte steht mit einem Schild unsolidarisch in der Ecke
von Markus Kopka · PKV verstehen | 5 Min. Lesezeit |

Kurzüberblick

Wer in die private Krankenversicherung wechselt, bekommt schnell den Vorwurf zu hören, das sei unsolidarisch. Dabei endet die Solidarität der GKV amtlich an der Beitragsbemessungsgrenze, der Staat versichert seine eigenen Beamten außerhalb des Systems, und Privatversicherte finanzieren über Steuern und Mehrumsatz eine Versorgung mit, aus der sie selbst keine Leistung beziehen. Die Schuldfrage ist damit falsch gestellt.

Ist die private Krankenversicherung wirklich unsolidarisch?

Es gibt einen Moment, der in meinen Beratungen regelmäßig aufploppt und der mit Tarifen nichts zu tun hat. Da sitzt jemand, der alle Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllt. Das Einkommen liegt über der Grenze, die Gesundheit passt, und gerechnet hat er meistens auch längst. Und dann, mitten im Gespräch, kommt eine Rechtfertigung, nach der niemand gefragt hat. Man wolle sich ja nicht aus der Verantwortung stehlen, und eingezahlt habe man ja auch immer. Mancher entschuldigt sich regelrecht dafür, dass er wechseln möchte. Mir fällt dabei auf: Diese Menschen fragen mich nicht, ob der Wechsel in Ordnung ist. Sie schämen sich für etwas, das sie für unsolidarisch halten, bevor sie es überhaupt getan haben.

Ich lasse das nie einfach so stehen, denn hinter der Rechtfertigung steckt eine ernste Frage: Ist der Wechsel in die PKV wirklich unsolidarisch? Beantworten lässt sich das nur mit Zahlen, also rechnen wir nach.

Woher das schlechte Gewissen kommt

Dass Privatversicherte sich aus der Verantwortung stehlen, gehört seit Jahrzehnten zum festen Repertoire jeder Gesundheitsdebatte. Jede Bürgerversicherungs-Kampagne arbeitet mit diesem Bild, dazu kommt das Wort Zweiklassenmedizin, und wer das lange genug hört, hält es irgendwann für eine Tatsache. Am Beratungstisch sitzt dann ein Angestellter, der jahrelang den Höchstbeitrag in die GKV gezahlt hat, und entschuldigt sich dafür, dass er über einen Wechsel nachdenkt.

Dabei steht die Solidarität, um die es hier geht, ganz offiziell im Gesetz. § 1 SGB V, gleich der erste Satz: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern." Solidargemeinschaft, so nennt sich die GKV selbst. Man muss sich nur ansehen, wo diese Gemeinschaft per Gesetz endet.

Wo die Solidarität der GKV amtlich endet

Bei 5.812,50 Euro im Monat ist Schluss

Das ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026, im Jahr 69.750 Euro. Bis zu dieser Grenze gilt: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Darüber gilt das Gegenteil. Eine Angestellte mit 45.000 Euro Jahresgehalt zahlt mit Arbeitgeberanteil rund 17,5 Prozent ihres Einkommens für die Krankenversicherung, etwa 7.875 Euro im Jahr. Ein Vorstand mit 350.000 Euro zahlt den Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro im Monat, gut 12.200 Euro im Jahr, das sind 3,5 Prozent seines Einkommens. Relativ zum Einkommen wird die GKV oberhalb der Grenze mit jedem weiteren Euro günstiger. Die starken Schultern, von denen in jeder Sonntagsrunde die Rede ist, tragen amtlich festgelegt bis genau 69.750 Euro. Festgesetzt wird die Grenze jedes Jahr neu per Verordnung.

Der Staat macht selbst nicht mit

Beamte bekommen Beihilfe und versichern den Rest privat, so ist es seit Jahrzehnten geregelt. Ausgerechnet der Gesetzgeber, der die Solidargemeinschaft in § 1 SGB V beschreibt, hält die eigenen Bediensteten also aus ihr heraus.

Beitragsfrei wird man hier ohne Bedürftigkeitsprüfung

Die Familienversicherung nach § 10 SGB V stellt rund drei Millionen Ehe- und Lebenspartner beitragsfrei, und zwar gleich, ob der versicherte Partner 30.000 oder 300.000 Euro verdient. Die Verkäuferin in Vollzeit zahlt ihren Beitrag komplett selbst, während die einkommenslose Frau eines Vorstands beitragsfrei mitversichert ist. Bedürftigkeit prüft dabei niemand.

So sieht das Solidaritätsversprechen neben seinen amtlichen Ausnahmen aus:

Der Anspruch Die Regelung Die Wirkung
Starke Schultern tragen mehr Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro/Monat Ab 69.750 Euro Jahreseinkommen sinkt die relative Belastung mit jedem weiteren Euro
Alle zahlen ein Beihilfe für Beamte Der Staat sichert die eigenen Bediensteten außerhalb der GKV ab
Beitragsfreiheit schützt Bedürftige Familienversicherung nach § 10 SGB V Beitragsfrei auch dann, wenn der Partner Spitzenverdiener ist
Die Solidargemeinschaft trägt sich selbst Bundeszuschuss nach § 221 SGB V 14,5 Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln, 2025 und 2026 zusätzlich je 2,3 Milliarden als Darlehen

Stand 2026. Grenzen und Zuschüsse werden jährlich neu festgesetzt.

Was Privatversicherte einzahlen, ohne je etwas herauszunehmen

Die GKV finanziert sich nämlich nur zum Teil aus Beiträgen. 14,5 Milliarden Euro kommen jedes Jahr als Bundeszuschuss aus Steuermitteln dazu (§ 221 SGB V), 2025 und 2026 obendrein je 2,3 Milliarden Euro als zinsloses Darlehen. Steuern zahlen auch die rund 8,7 Millionen Privatversicherten. Ein Privatversicherter bezahlt die gesetzlichen Kassen also sein Leben lang mit, eine Leistung daraus bekommt er nie.

Dazu kommt die Versorgungsseite. Privatversicherte bringen dem Gesundheitssystem jährlich 15,52 Milliarden Euro Mehrumsatz, weil ihre Rechnungen nach GOÄ höher ausfallen als die budgetierten Kassenhonorare. Dieses Geld bezahlt Geräte, Personal und Öffnungszeiten von Praxen, in deren Wartezimmern überwiegend Kassenpatienten sitzen. Was passiert, wenn dieser Betrag wegfällt, habe ich hier durchgerechnet.

Bleibt die Generationenfrage. Die GKV läuft im Umlageverfahren: Die Beiträge von heute bezahlen die Kranken von heute, für die Alterung der eigenen Versicherten ist nichts zurückgelegt. Diese Rechnung landet bei den Beitragszahlern von morgen, also bei unseren Kindern. Die PKV hat für denselben Zweck inzwischen rund 364 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen aufgebaut, die Zukunftsuhr des PKV-Verbands zählt den Bestand live mit. Jeder Privatversicherte finanziert seine Gesundheitskosten im Alter damit selbst vor.

Wer Solidarität ernst meint, muss sie auch gegenüber der nächsten Generation gelten lassen.

Was am Beratungstisch übrig bleibt

Wenn ich diese Zahlen durchgehe, entspannt sich das Gespräch meistens sichtbar. Dann reden wir über das, worüber man vor so einer Entscheidung wirklich reden muss.

Zwei Dinge gehören dabei ehrlicherweise auf den Tisch. Wer freiwillig in der GKV bleibt, obwohl er wechseln könnte, zahlt dort den Höchstbeitrag und stützt das System ganz real. Das ist eine respektable Entscheidung. Und die PKV verlangt ihrerseits etwas: Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach den versicherten Leistungen, er läuft auch in schlechten Geschäftsjahren weiter, und für die Kosten im Alter muss man vorsorgen. Die Unterschiede beider Systeme habe ich an anderer Stelle beschrieben. Wer das kennt und trotzdem wechselt, trifft eine Systementscheidung mit Pflichten auf beiden Seiten. Mit dem Charakter hat sie allerdings nichts zu tun. Welcher Kostenträger die Arztrechnung bezahlt, sagt nichts darüber aus, wie es jemand mit kranken Menschen hält.

Rechnen statt rechtfertigen?

Ob der Wechsel zu Einkommen, Lebensplanung und Gesundheit passt, rechne ich mit Ihnen durch, bevor Sie entscheiden. Anfrage stellen →

Fazit

Wer die Voraussetzungen für die PKV erfüllt und wechselt, bezahlt über seine Steuern weiter für die GKV mit und nimmt ihr obendrein die eigenen Alterskosten ab. Ein schlechtes Gewissen hat dagegen noch keinen einzigen Kassenpatienten gesund gemacht.

Entscheidend bleibt, dass die Wahl zu Einkommen, Lebensplanung und Gesundheit passt. Genau das rechnet man am besten in Ruhe durch, bevor man unterschreibt.

Markus Kopka, PKV-Experte und Gründer von Der PKV Makler

Markus Kopka

PKV Experte

Gründer der Plattform Der PKV Makler. Seit über 25 Jahren begleitet er als Branchenkenner die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung, kritisch, sachlich und mit klarem Blick für das Wesentliche.

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Häufige Fragen

Die Frage unterstellt, dass die GKV ein lückenloses Solidarsystem ist. Tatsächlich endet die Beitragsgerechtigkeit der GKV an der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro (2026), Beamte sind über die Beihilfe von vornherein außen vor, und der Bund schießt jährlich 14,5 Milliarden Euro Steuergeld zu, das auch Privatversicherte aufbringen. Privatversicherte tragen das Gesundheitssystem an mehreren Stellen mit, nur eben nicht über eine Kassenmitgliedschaft.

Ja, über den Bundeszuschuss nach § 221 SGB V. Er beträgt 14,5 Milliarden Euro jährlich und stammt aus allgemeinen Steuermitteln. Leistungen aus der GKV können Privatversicherte trotzdem nicht beziehen.

Weil die Vergütung verschieden geregelt ist. Kassenleistungen unterliegen einer Budgetierung: Ab einem bestimmten Punkt im Quartal arbeitet die Praxis für Kassenpatienten zu stark abgesenkten Sätzen. Privatrechnungen nach GOÄ kennen kein Budget. Der Terminunterschied folgt aus dieser Honorarordnung, mit Bosheit der Praxen hat das wenig zu tun.

Das Nebeneinander von GKV und PKV ist gesetzlich geregelt, unter anderem in § 6 SGB V, der bestimmte Gruppen von der Versicherungspflicht freistellt. Über das Wort Zweiklassenmedizin kann man streiten. Das Zwei-Säulen-System selbst ist seit Jahrzehnten geltende Rechtslage, von wechselnden Regierungen bestätigt.

Ja. Wer über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (2026) verdient, kann als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben und zahlt dort den Höchstbeitrag. Das ist eine legitime Entscheidung. Man sollte sie nur bewusst treffen und nicht aus einem diffusen Schuldgefühl heraus.

69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Bis zu dieser Höhe wird Einkommen mit Beiträgen belegt, alles darüber bleibt beitragsfrei. Für Gutverdiener sinkt die relative Belastung dadurch mit jedem zusätzlich verdienten Euro. Details und Rechenbeispiele im Artikel zur Beitragsbemessungsgrenze.

Privat oder gesetzlich ist eine Sachfrage, beantworten lässt sie sich mit Zahlen statt mit schlechtem Gewissen.

Markus Kopka

CEO & Founder | moovnao GmbH