PKV mit Vorerkrankungen:
Was die Risikoprüfung wirklich entscheidet

Aktenmappe mit leerem Namensfeld und Anonym-Plakette: die anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen

Kurzüberblick

PKV mit Vorerkrankungen ist in den meisten Fällen möglich, es kommt auf den Weg an und auf die Konditionen. Die Risikoprüfung der Versicherer kennt fünf Antworten auf eine Gesundheitshistorie: normale Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Zurückstellung und Ablehnung. Welche davon kommt, hängt an Diagnose, Verlauf und Versicherer, und dieselben Angaben werden von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich bewertet. Deshalb kläre ich die Konditionen zuerst anonym bei mehreren Versicherern ab, bevor überhaupt ein Antrag gestellt wird. Einen Blindantrag stelle ich nie.

Wie die Risikoprüfung arbeitet

„Sobald in der Akte etwas steht, ist die Tür zu." Diesen Satz haben viele im Kopf, wenn sie mit einer Vorerkrankung über die PKV nachdenken, und er hält so manchen jahrelang vom Antrag ab. So arbeitet die Risikoprüfung aber nicht. Die Versicherer kalkulieren Risiken, sie verweigern sie nicht grundsätzlich, und dieselbe Diagnose führt je nach Verlauf, Ausheilung und Gesellschaft zu völlig unterschiedlichen Voten. Ein ausgeheilter Bandscheibenvorfall vor acht Jahren ist ein anderes Risiko als ein laufend behandelter, eine abgeschlossene Psychotherapie in der Jugend ein anderes als eine aktuelle Behandlung.

VotumWas es bedeutet
Normale AnnahmeVertrag zu Standardkonditionen
RisikozuschlagVoller Schutz gegen Mehrbeitrag, oft zeitlich befristet überprüfbar
LeistungsausschlussVertrag ohne Leistungen für ein definiertes Leiden, in der Vollversicherung seltener als der Zuschlag
ZurückstellungEntscheidung vertagt, etwa bis eine Behandlung abgeschlossen ist
AblehnungKein Vertrag bei diesem Versicherer, und eine Vorgeschichte, die künftige Anträge belastet

Vor allem beim Risikozuschlag lohnt ein zweiter Blick, denn er ist eine ganz normale Annahmemodifikation: Der Schutz bleibt vollständig, der Beitrag trägt eben das kalkulierte Mehrrisiko. Viele Zuschläge lassen sich nach einigen Jahren ohne Beschwerdebild überprüfen und reduzieren, das spreche ich beim Abschluss gleich mit an.

Die anonyme Risikovoranfrage: der einzige saubere Weg

Wer mit Vorerkrankungen einfach einen Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung. Und die bleibt. Die Antragsbögen aller Versicherer fragen wörtlich ab, ob frühere Anträge abgelehnt, zurückgestellt oder nur mit Erschwernis angenommen wurden, diese Angabe verschlechtert jede spätere Anfrage. Deshalb drehe ich die Reihenfolge um: Ich frage Ihren Gesundheitsstatus zuerst anonymisiert bei mehreren Versicherern an, ohne Namen, ohne Aktenspur. Das Ergebnis sind schriftliche Konditionszusagen, und aus denen wählen wir gemeinsam den besten Weg aus. Erst dann folgt der formelle Antrag, bei genau einem Versicherer, mit bekanntem Ausgang.

Vollständigkeit schlägt Taktik: die Anzeigepflicht

Der zweite Grundsatz ist unbequem, und ich mache da keine Ausnahmen: Alle Gesundheitsfragen werden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet (§§ 19 bis 22 VVG). Was verschwiegen wird, fliegt in der Regel im Leistungsfall auf, wenn der Versicherer Arztunterlagen anfordert. Dann geht es um Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags, ausgerechnet in dem Moment, in dem Sie den Schutz am dringendsten brauchen. Der Versicherer kann bei verletzter Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung innerhalb von drei Jahren vom Vertrag zurücktreten (§ 194 Abs. 1 VVG), bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung bis zu zehn Jahre. Wer eine Diagnose kleinredet, bezahlt am Ende Beiträge für einen Vertrag, der im Ernstfall nicht hält. Zur seriösen Antragsvorbereitung gehört deshalb, Patientenakte und Arztberichte vorab zu ordnen, Diagnosen sauber zu datieren und Ausheilungen zu belegen. Diese Vorarbeit mache ich mit Ihnen gemeinsam.

Wenn es nicht reicht: die ehrlichen Alternativen

Manche Fälle führen aktuell zu keiner regulären Annahme. Das sage ich Ihnen dann auch so. Es bleiben drei ehrliche Wege. Erstens die Zurückstellung nutzen: Nach abgeschlossener Behandlung und beschwerdefreier Zeit sieht dasselbe Risiko oft anders aus. Zweitens der Verbleib in der GKV, der bei laufendem Behandlungsbedarf schlicht die bessere Versorgungsentscheidung sein kann, die Unterschiede erklärt der Beitrag zum Vergleich von GKV und PKV. Drittens, für Personen ohne GKV-Zugang, der Basistarif der PKV mit Kontrahierungszwang: Annahme ohne Risikoprüfung im Leistungsniveau der GKV, mit gedeckeltem Beitrag. Für Beamtenanwärter gibt es obendrein die Öffnungsaktion mit auf 30 Prozent begrenzten Zuschlägen und ohne Ablehnung. Und wenn Ihnen jemand verspricht, an der Risikoprüfung vorbei einen sauberen Vertrag zu besorgen, verschiebt der das Problem nur in den Leistungsfall.

Wie ich bei Vorerkrankungen berate

Meine PKV-Beratung bei Vorerkrankungen folgt dem produktneutralen Standardprozess, mit drei zusätzlichen Schwerpunkten:

  1. Gesundheitshistorie ordnen: Diagnosen, Behandlungszeiträume, Ausheilungsbelege. Ein sauber aufbereitetes Bild bekommt bessere Voten als ein lückenhaftes.
  2. Anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern: Konditionszusagen einholen, vergleichen, dann gezielt beantragen. Nie umgekehrt.
  3. Ehrliche Einschätzung: Wenn die GKV die bessere Entscheidung ist, sage ich Ihnen das. Ein Vertrag, der im Leistungsfall wackelt, nützt niemandem.

Beraten wird online, per Video oder schriftlich vorbereitet, ganz wie es Ihnen passt. Ihre Gesundheitsdaten behandle ich mit besonderer Sorgfalt und ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Markus Kopka, PKV-Experte und Gründer von Der PKV Makler

Markus Kopka

PKV Experte

Gründer der Plattform Der PKV Makler. Seit über 25 Jahren begleitet er als Branchenkenner die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung, kritisch, sachlich und mit klarem Blick für das Wesentliche.

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Häufige Fragen zur PKV mit Vorerkrankungen

Häufig ja. Die Frage ist, zu welchen Konditionen. Die Risikoprüfung kennt normale Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Zurückstellung und Ablehnung, und dasselbe Risiko wird je nach Versicherer unterschiedlich bewertet. Ob und wie es bei Ihnen geht, kläre ich über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.

Der Risikozuschlag ist ein Mehrbeitrag für ein kalkuliertes Mehrrisiko, der Versicherungsschutz selbst bleibt vollständig. Viele Zuschläge lassen sich nach einigen beschwerdefreien Jahren überprüfen und reduzieren oder streichen. Solche Verträge lege ich mir in der Betreuung auf Wiedervorlage.

Weil jede Ablehnung aktenkundig wird. Die Antragsbögen fragen wörtlich nach früheren Ablehnungen, Zurückstellungen und Erschwernissen, und diese Angabe belastet jeden späteren Antrag. Die anonyme Risikovoranfrage liefert dieselbe Information ohne diese Spur, deshalb arbeite ich bei Vorerkrankungen grundsätzlich damit.

Das ist eine Anzeigepflichtverletzung nach §§ 19 bis 22 VVG. Sie fällt in der Regel im Leistungsfall auf, wenn der Versicherer Arztunterlagen anfordert, und kann zum Rücktritt vom Vertrag führen. In der privaten Krankenversicherung gilt dafür eine Frist von drei Jahren (§ 194 Abs. 1 VVG), bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung bis zu zehn Jahre. Der Vertrag wackelt dann in dem Moment, in dem er gebraucht wird. Vollständige Angaben sind deshalb nicht verhandelbar.

Der Basistarif ist der brancheneinheitliche PKV-Tarif mit Kontrahierungszwang: Versicherer müssen berechtigte Personen ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufnehmen, das Leistungsniveau entspricht im Wesentlichen der GKV, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Gedacht ist er als Auffanglösung für Personen ohne anderen Zugang. Wer gesund ist und regulär angenommen wird, dem empfehle ich ihn nicht als Zieltarif.

Anfrage bei Vorerkrankungen

Wenn Sie mit einer Gesundheitshistorie über die PKV nachdenken und wissen wollen, was realistisch ist, schreiben Sie mir kurz über das Kontaktformular. Diagnosen müssen Sie dort keine nennen. Es reicht der Hinweis, dass eine Vorgeschichte besteht, den Rest klären wir im geschützten Rahmen der Beratung mit anonymer Voranfrage. Ich melde mich mit einem Vorschlag für das Vorgehen.

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Für die Versicherer ist eine Vorerkrankung erst einmal ein Fall für die Kalkulation. Erst frage ich anonym an, dann beantragen wir gezielt bei einem Versicherer. Diese Reihenfolge entscheidet.

Markus Kopka

PKV-Experte