Kurzüberblick
Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung sichert gesetzlich Versicherten das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, ohne eine einzige Antragsfrage. Der Leistungsumfang ist dafür klar begrenzt: Es gelten Wartezeiten, oft eine Rückschau auf frühere Arztbesuche, und die privatärztliche Behandlung ist fast immer ausgeschlossen. Für Vorerkrankte, die regulär abgelehnt würden, ist das oft der einzige Weg zu stationärem Zusatzschutz.
„Ohne Gesundheitsprüfung" ist eines der stärksten Verkaufsargumente, die die Branche im Zusatzgeschäft hat. Man muss keine Gesundheitsfragen beantworten, niemand wird wegen seiner Vorerkrankungen abgelehnt, und jeder kommt rein. Angesprochen sind damit vor allem die Menschen, die mit einer Diagnose in ihrer Akte bei den normalen Tarifen keine Chance mehr haben.
So verlockend das klingt, der Schutz ist dafür deutlich enger gefasst. Ob so ein Tarif am Ende wirklich etwas taugt, hängt an drei Dingen: an der Wartezeit, an einer möglichen Rückschau auf frühere Arztbesuche und daran, dass der Wahlarzt so gut wie immer ausgeschlossen ist.
Warum Versicherer überhaupt nach der Gesundheit fragen
Eine Krankenzusatzversicherung ist freiwillig. Leider kommt es oft vor, dass viele erst bei einer bevorstehenden Behandlung zu der Erkenntnis gelangen, dass eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll wäre. Für den Versicherer ist genau das ein Problem. Würde er jeden ohne Nachfrage aufnehmen und vom ersten Tag an voll zahlen, kämen vor allem die teuren Fälle zu ihm, und die Rechnung ginge für ihn nicht auf. Die Fachleute nennen das Antiselektion. Deshalb stellt der Versicherer im Antrag seine Gesundheitsfragen, er will eben wissen, worauf er sich einlässt, und entscheidet dann über einen Zuschlag, einen Ausschluss oder auch mal eine Ablehnung.
Bei einem Tarif ohne Gesundheitsfragen fällt dieser Filter weg, also sichert sich der Versicherer auf andere Weise ab, ganz ohne nach Ihrer Vorgeschichte zu fragen. Die Wartezeit sorgt dafür, dass zwischen Abschluss und Leistung ein paar Monate liegen, damit nützt Ihnen der Vertrag nichts, wenn die Einweisung ohnehin schon feststeht. Die Rückschau nimmt alles heraus, was vor dem Abschluss beim Arzt schon Thema war. Und beim Leistungsumfang lässt der Versicherer gleich den teuersten Baustein weg, die privatärztliche Behandlung.
Der Preis ist das kleinste Problem
Was so ein Tarif kostet, hängt vor allem vom Eintrittsalter ab, dazu vom Zimmerwunsch und vom Anbieter. Gerechnet werden diese Tarife als reine Risikobeiträge, ohne Alterungsrückstellungen. Das heißt, der Einstieg ist günstig, aber der Beitrag steigt mit dem Alter. Damit kann man leben. Viel wichtiger als der Preis sind ohnehin die Fristen.
Die Wartezeiten richten sich nach den Musterbedingungen der Branche (§ 3 MB/KK): drei Monate ganz allgemein und acht Monate für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz. Bei einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit, dann greift der Schutz sofort; die acht Monate für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz bleiben davon unberührt. Manche Tarife legen noch eine Rückschau obendrauf. Da gibt es dann keinen Schutz für einen Aufenthalt, dessen Behandlung in den 24 Monaten vor dem Antrag schon einmal mit einem Arzt besprochen wurde. Die geplante Operation, für die man sich schnell noch versichern möchte, ist also genau der Fall, den der Tarif nicht zahlt. Und genau dafür ist die Klausel gemacht.
Der Chefarzt, und was „ohne Prüfung" hier wirklich heißt
Beim Wahlarzt, also der privatärztlichen Behandlung, ist bei fast allen dieser Tarife Schluss. In einem Bedingungswerk steht es sogar wörtlich: „Die privatärztliche Behandlung ist nicht erstattungsfähig." Der Grund ist wieder die Antiselektion. Der Wahlarzt ist der mit Abstand teuerste Baustein einer stationären Zusatzversicherung, und ohne eine Gesundheitsprüfung lässt er sich schlicht nicht kalkulieren. Wer den Chefarzt haben möchte, muss also doch wieder die Gesundheitsfragen beantworten, mit allem, was dazugehört. Wie weit Kassen- und Privatbehandlung im Krankenhaus tatsächlich auseinanderliegen, habe ich im Vergleich von GKV und PKV beschrieben.
Es gibt eine Ausnahme, und mit der wird gern geworben: Einzelne Anbieter versichern den Wahlarzt ohne jede Prüfung, wenn der Krankenhausaufenthalt die Folge eines Unfalls war. In der Praxis zahlt dieser Baustein aber fast nie. Die deutlichste Warnung dazu kommt ausgerechnet von einem Versicherer selbst. Die DKV schreibt in einem eigenen Produktsteckbrief, dass bei Tarifen, die nur bei Unfall oder bei bestimmten schweren Erkrankungen leisten, „in den meisten Fällen kein Versicherungsschutz" besteht.
Man muss sich nur überlegen, was Menschen tatsächlich ins Krankenhaus bringt. Das ist die geplante Operation, die Abklärung beim Kardiologen, die Chemotherapie, und mit einem Unfall hat all das nichts zu tun. In genau diesen Fällen liegt der Kunde, der teuer für den Unfall-Wahlarzt bezahlt, dann als ganz normaler Kassenpatient im Zimmer. Wer so einen Baustein verkauft und den Satz aus dem eigenen Steckbrief dabei weglässt, verkauft eine Police, die im Ernstfall meistens nicht zahlt.
Diese Tarife lehnen niemanden wegen seiner Vorerkrankungen ab. Ihre Grenzen sind der Aufenthalt, der bei der Unterschrift schon absehbar war, und die Wartezeit am Anfang.
Zahnschutz trotz Vorerkrankungen
Gerade beim Zahnzusatz hält sich hartnäckig der Irrtum, dass chronisch Kranke ohnehin keine Chance auf einen Vertrag haben. Dabei schauen sich die guten Zahntarife nur den Zahnstatus an. Ein Diabetes, die Rücken-OP oder die Psychotherapie von vor drei Jahren spielen dort überhaupt keine Rolle. Gefragt wird allein, was im Mund los ist.
Die Prüfung dreht sich um wenige Fragen: Wie viele Zähne fehlen, und läuft oder droht gerade eine Behandlung. Bis zu drei fehlende Zähne bekommt man bei vielen Tarifen noch versichert, meist gegen einen Zuschlag. Ab dem vierten wird es schwierig, und bei manchen Tarifen ist dann ganz Schluss.
Die Leistung selbst ist stark: bis zu 100 Prozent für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Implantate und die professionelle Zahnreinigung, angerechnet auf das, was die Kasse zahlt, und begrenzt durch die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte. Einen Haken hat die Sache aber doch. In den ersten Jahren deckelt eine Zahnstaffel, wie viel der Tarif überhaupt erstattet. Wer also gleich im ersten Jahr die teure Krone braucht, bekommt sie noch nicht voll erstattet. Und was bei Abschluss schon läuft oder angeraten ist, ist ohnehin außen vor.
Für wen sich das rechnet und für wen nicht
Am klarsten ist die Sache für den gesetzlich Versicherten mit Vorerkrankungen, der bei einer regulären Prüfung mit Zuschlägen oder einer Ablehnung rechnen müsste. Für ihn ist dieser fragenlose Markt oft überhaupt der einzige Zugang zu einem Zusatzschutz. Ein Ein- oder Zweibettzimmer, das er sicher bekommt, ist für ihn allemal mehr wert als eine bessere Absicherung, die ihm ohnehin verwehrt bleibt.
Wer dagegen gesund ist, sollte diese Tarife eher meiden. Er kommt problemlos durch die normale Gesundheitsprüfung und bekommt dann einen richtigen Tarif, bei dem auch der Wahlarzt dabei ist, und der zählt im Krankenhaus am meisten. Und wer schon weiß, dass bei ihm eine Behandlung ansteht, für den kommt so ein fragenloser Tarif zu spät, dafür sorgen die Wartezeit und die Rückschau.
So sieht der Unterschied aus, ohne Beschönigung:
| Kriterium | Ohne Gesundheitsprüfung | Mit Gesundheitsprüfung |
|---|---|---|
| Gesundheitsfragen im Antrag | Keine | Vollständig, inklusive Vorerkrankungen |
| Zugang mit Vorerkrankungen | Ja, Diagnosen spielen keine Rolle | Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung möglich |
| Schutzinstrument des Versicherers | Wartezeiten, Rückschau, Leistungszuschnitt | Risikoprüfung vor Vertragsschluss |
| Ein-/Zweibettzimmer | Versicherbar | Versicherbar |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) | Ausgeschlossen, nur als Unfall-Baustein, der laut Anbieter meist nicht zahlt | Versicherbar |
| Leistungsbeginn | Nach Wartezeit (allgemein 3 Monate, bei Unfall sofort; 8 Monate für Zahnersatz, Entbindung, Psychotherapie) | Je nach Tarif ab Vertragsbeginn |
| Geeignet für | Menschen mit Krankengeschichte | Gesunde, die den vollen Umfang wollen |
Die Details unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
Fragenlos oder regulär?
Ob die fragenlose Grundstufe reicht, entscheidet, was Ihnen im Krankenhaus wichtig ist. Ich prüfe das für Sie, bevor Sie unterschreiben. Anfrage stellen →
Fazit
Ohne Gesundheitsprüfung heißt: Sie zahlen einen Beitrag für einen klar begrenzten Leistungsumfang.
Für den Vorerkrankten, den sonst oft keiner nimmt, ist das meist der einzige Zugang zu etwas besseren Leistungen. Der Gesunde bekommt leider mehr für sein Geld. Und der Unfall-Wahlarzt, mit dem so gern geworben wird, hilft in den meisten Krankenhausfällen nicht weiter.
Wichtig bleibt, die Formulierungen in den Bedingungen genau zu lesen, damit es später kein böses Erwachen gibt.