PKV für Selbstständige: Die einzige Gruppe die frei entscheiden kann,
und die meisten Fehler macht

PKV für Selbstständige: Freie Wahl zwischen GKV und PKV
von Markus Kopka · Versicherungsmakler § 34d GewO | Smart versichert | 11 Min. Lesezeit |

Selbstständige sind die einzige Berufsgruppe in Deutschland, die ohne jede Hürde zwischen GKV und PKV wählen kann. Keine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Keine Wartefrist. Kein Arbeitgeber, der irgendwas genehmigen muss. Und trotzdem machen gerade Selbstständige die teuersten Fehler beim PKV-Eintritt.

In 25 Jahren Beratung habe ich hunderte Selbstständige in die PKV begleitet. Die Hälfte davon kam mit Vorstellungen, die auf unvollständigen Informationen basierten: Tarif ausschließlich nach Preis gewählt, kein Krankentagegeld, Familie nicht einkalkuliert. Die Rechnung kam später. Immer.

Dieser Artikel zeigt, was Selbstständige bei der Wahl zwischen GKV und PKV wissen müssen. Nicht was möglich ist. Sondern was schiefgeht.

PKV für Selbstständige bedeutet: Freier Zugang ohne Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), ohne Wartefrist, ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit. Gleichzeitig tragen Selbstständige den vollen Beitrag allein. Kein Arbeitgeberzuschuss. Kein Krankengeld aus der GKV. Der GKV-Höchstbeitrag für Selbstständige liegt 2026 bei rund 1.017 Euro monatlich für die Krankenversicherung plus ca. 209 Euro Pflegeversicherung.

Was Selbstständige von Angestellten unterscheidet

Angestellte teilen sich den Krankenversicherungsbeitrag mit dem Arbeitgeber. Hälftig. In der PKV gibt es den Arbeitgeberzuschuss von bis zu 421,76 Euro monatlich (2026). Selbstständige zahlen alles allein. Den vollen GKV-Beitrag. Den vollen PKV-Beitrag. Ohne Zuschuss.

Dazu kommt: Angestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Danach zahlt die GKV Krankengeld. Selbstständige bekommen nichts. Ab Tag 1 der Krankheit fällt das Einkommen aus. Wer kein Krankentagegeld vereinbart hat, lebt ab dem ersten Krankheitstag von Rücklagen. Oder von gar nichts.

Der dritte Unterschied betrifft die Beitragsberechnung. Die GKV berechnet für Selbstständige nach Gewinn laut Steuerbescheid. Verdienen Sie mehr, zahlen Sie mehr. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich. Die PKV dagegen berechnet nach Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Das klingt zunächst nach Vorteil. Ist es oft auch. Aber nur, wenn man die Rechnung vollständig macht. Mit GKV-oder-PKV Vergleich, Krankentagegeld, Familienkosten und Altersvorsorge.

Die 5 Fehler die Selbstständige beim PKV-Eintritt machen

Ich sehe diese Fehler seit einem Vierteljahrhundert. Sie wiederholen sich mit deprimierender Zuverlässigkeit.

Falle 1: Billigtarif mit hohem Selbstbehalt

Der Klassiker. Ein Tarif mit 2.500 Euro Selbstbehalt spart vielleicht 80 Euro im Monat gegenüber einem ordentlichen Tarif. Das sind 960 Euro im Jahr. Klingt gut. Bis Sie zum Arzt müssen. Dann zahlen Sie die ersten 2.500 Euro selbst. Jedes Jahr. Bei einer einzigen Krankenhausbehandlung ist der gesamte Spareffekt von drei Jahren aufgefressen.

Hohe Selbstbehalte funktionieren für Menschen, die fast nie zum Arzt gehen und das Risiko bewusst tragen können. Für die meisten Selbstständigen sind sie eine Wette, die irgendwann verloren geht.

Falle 2: Kein Krankentagegeld

Angestellte haben sechs Wochen Lohnfortzahlung. Selbstständige haben null Wochen. Ab Tag 1 fällt das Einkommen weg. Wer kein Krankentagegeld hat, muss eine Bandscheiben-OP oder einen Kreuzbandriss aus eigener Tasche finanzieren. Nicht die Behandlung. Den Verdienstausfall. Sechs Wochen, acht Wochen, zwölf Wochen ohne Einkommen.

Das Krankentagegeld in der PKV kostet je nach Karenzzeit zwischen 40 und 250 Euro monatlich. Das ist kein Luxus. Das ist Existenzsicherung. Kalkulieren Sie Ihren Bedarf im Krankentagegeld-Rechner.

Falle 3: Einkommensplanung ignoriert

Viele Gründer starten mit niedrigem Einkommen. Die GKV berechnet den Mindestbeitrag von rund 270 Euro. Die PKV kostet vielleicht 350 Euro für einen jungen, gesunden Selbstständigen. Der Unterschied ist klein. Also PKV.

Zwei Jahre später verdient der Gründer 6.000 Euro netto. Die PKV kostet immer noch 350 Euro. Die GKV würde jetzt den Höchstbeitrag von über 1.000 Euro berechnen. Wer jetzt denkt, das war eine gute Entscheidung: Stimmt. Wer aber gleichzeitig die Rückkehr in die GKV als Hintertür offenhalten wollte: Die Tür ist zu. Selbstständige kommen nur zurück durch Aufgabe der Selbstständigkeit und Anstellung unter der JAEG.

Falle 4: Familie nicht einkalkuliert

In der GKV gibt es die Familienversicherung. Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. In der PKV gibt es das nicht. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Wer als Single in die PKV wechselt und 500 Euro im Monat zahlt, rechnet sich das schön. Wer dann heiratet und zwei Kinder bekommt, zahlt plötzlich 500 + 300 (Partner) + 120 + 120 (Kinder) = 1.040 Euro. In der GKV wäre die Familie beitragsfrei mitversichert gewesen.

Das heißt nicht, dass die PKV falsch ist. Es heißt, dass die Familienplanung in die Entscheidung gehört. Vorher. Nicht nachher.

Falle 5: Gesundheitsprüfung unterschätzt

PKV-Versicherer prüfen die Gesundheit. Jede Vorerkrankung der letzten drei bis zehn Jahre wird bewertet. Ergebnis: Risikozuschläge von 10 bis 50 Prozent auf den Beitrag, Leistungsausschlüsse für bestimmte Diagnosen, oder komplette Ablehnung.

Wer eine anonyme Risikovoranfrage macht, weiß vorher, wo er steht. Ohne Spuren. Ohne Datenspeicherung. Wer direkt einen Antrag stellt und abgelehnt wird, hat ein Problem: Die Ablehnung wird bei der nächsten Gesellschaft abgefragt.

GKV oder PKV: Die Rechnung für Selbstständige

Zahlen statt Bauchgefühl. Hier die Gegenüberstellung bei einem Nettoeinkommen von 5.000 Euro monatlich:

Position GKV PKV (35 J., gesund)
Krankenversicherung ca. 1.017 €/Monat ca. 450–700 €/Monat
Pflegeversicherung ca. 209 €/Monat ca. 45–65 €/Monat
Krankentagegeld kein Anspruch* ca. 50–120 €/Monat
Gesamtbeitrag ca. 1.226 €/Monat ca. 545–885 €/Monat
Differenz pro Jahr ca. 4.100–8.200 € zugunsten PKV

*Selbstständige in der GKV haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, es sei denn, sie wählen den erhöhten Beitragssatz mit Krankengeldanspruch (dann ca. 1.076 Euro KV-Beitrag). Das Krankengeld beträgt maximal 70 % des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Für viele Selbstständige reicht das nicht.

Die PKV-Seite sieht auf den ersten Blick günstiger aus. Das ist sie auch, wenn Sie allein versichert sind, gesund, jung. Aber rechnen Sie Partner, Kinder und Krankentagegeld dazu. Dann schrumpft die Differenz. Verschwindet aber in den meisten Fällen nicht.

Bei niedrigem Einkommen sieht die Rechnung anders aus. Der GKV-Mindestbeitrag 2026 liegt bei rund 270 Euro monatlich. Die PKV kennt keinen Mindestbeitrag nach Einkommen. Der günstigste anständige PKV-Tarif für einen 35-Jährigen kostet etwa 350 Euro. Bei 2.000 Euro Netto ist die GKV günstiger.

Wann die PKV für Selbstständige sinnvoll ist

Es gibt klare Kriterien. Nicht fünfzig, nicht zwanzig. Fünf.

  • Einkommen stabil über 3.000 Euro netto. Nicht im besten Monat. Dauerhaft. Über mindestens zwei Jahre nachweisbar.
  • Gesundheitszustand gut. Keine chronischen Vorerkrankungen wie Diabetes, Rheuma, schwere Rückenprobleme. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt das in einer Woche.
  • Wenige Familienmitglieder oder Partner berufstätig. Jede Person braucht einen eigenen PKV-Vertrag. Wenn Ihr Partner eigenes Einkommen hat und selbst versichert ist, fällt dieses Argument weg.
  • Langfristperspektive Selbstständigkeit. Wer die Selbstständigkeit als Übergangsphase plant und in zwei Jahren wieder angestellt sein will, sollte nicht in die PKV wechseln. Die Rückkehr ist kompliziert und ab 55 ausgeschlossen.
  • Bereitschaft zur Altersvorsorge. PKV-Beiträge steigen im Alter. Wer das abfedert, hat drei Optionen: Beitragsentlastungstarif, private Rücklagen, oder ETF-Sparplan. Wer keine davon nutzt, hat im Alter ein Problem.

Wann die GKV die bessere Wahl ist

Die GKV ist kein Trostpreis. Für bestimmte Konstellationen ist sie die rational richtige Entscheidung.

  • Einkommen schwankend oder unter 3.000 Euro netto. Die GKV passt den Beitrag ans Einkommen an. In schlechten Jahren zahlen Sie weniger. Die PKV nicht.
  • Familie mit nicht berufstätigem Partner und Kindern. Familienversicherung. Beitragsfrei. Das ist bei drei oder vier Familienmitgliedern ein Unterschied von 500 bis 800 Euro im Monat zur PKV.
  • Vorerkrankungen die zu Risikozuschlägen führen. Wer in der PKV 30 Prozent Zuschlag auf den Beitrag bekommt, rechnet anders. Manchmal ist der Zuschlag so hoch, dass die PKV teurer wird als die GKV.
  • Geplante Rückkehr ins Angestelltenverhältnis. Wer in der PKV ist und angestellt wird, muss unter der JAEG (2026: 77.400 Euro brutto/Jahr) verdienen, um zurück in die GKV zu kommen. Ab 55 ist die Rückkehr praktisch unmöglich.

Was Sie jetzt tun sollten

Keine Theorie mehr. Vier konkrete Schritte.

  1. Anonyme Risikovoranfrage stellen. Klärt Ihre Versicherbarkeit in der PKV. Ohne Spuren, ohne Datenspeicherung bei Versicherern. Wenn Sie nicht versicherbar sind, erübrigt sich der Rest.
  2. Krankentagegeld kalkulieren. Berechnen Sie Ihren Bedarf im Krankentagegeld-Rechner. Karenzzeit, Tagessatz, monatliche Kosten. Ohne Krankentagegeld ist jede PKV-Entscheidung unvollständig.
  3. Systemvergleich machen. GKV gegen PKV, mit allen Kosten. Der GKV-oder-PKV Vergleich zeigt Ihnen die Differenz auf einen Blick. Inklusive Familie, Krankentagegeld, Beitragsanpassungen.
  4. Mit einem Makler arbeiten, der haftet. Ein Versicherungsmakler nach § 34d GewO ist Ihrem Interesse verpflichtet und haftet für seine Empfehlung. Er analysiert Bedingungswerke, Beitragshistorien und Leistungspraxis, die ein reiner Preisvergleich nicht abbildet. Der günstigste Tarif ist selten der passende.

PKV-Eintritt für Selbstständige

Ein PKV-Wechsel als Selbstständiger ist eine Entscheidung über Jahrzehnte mit mehreren Hebeln, die sauber kalibriert sein müssen. Eine systematische Beratung vor dem Antrag spart später viel. Anfrage stellen →

Fazit

Die PKV ist für Selbstständige nicht die günstigere Versicherung. Sie ist die ehrlichere. Sie zeigt Ihnen den Preis Ihrer Gesundheit schwarz auf weiß, statt ihn im Solidarbeitrag zu verstecken. Ob das ein Vorteil ist, hängt davon ab, ob Sie hinschauen wollen.

Markus Kopka

Markus Kopka

PKV Experte

Gründer der Plattform Der PKV Makler. Seit über 25 Jahren begleitet er als Branchenkenner die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung: kritisch, sachlich und mit klarem Blick für das Wesentliche.

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Häufige Fragen

Nein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gilt ausschließlich für Angestellte. Selbstständige sind nicht sozialversicherungspflichtig und können jederzeit in die PKV wechseln, ohne Einkommenshürde. Es gibt keine Wartefrist.

Nur durch Aufgabe der Selbstständigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Gehalt unter der JAEG (2026: 77.400 Euro brutto/Jahr). Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen, auch bei Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses.

Der GKV-Höchstbeitrag für Selbstständige beträgt 2026 rund 1.017 Euro monatlich für die Krankenversicherung (bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro). Dazu kommen etwa 209 Euro Pflegeversicherung. Zusammen rund 1.226 Euro monatlich, ohne Anspruch auf Krankengeld.

Der Beitrag hängt von der Karenzzeit ab. Bei 7 Tagen Karenz ist der Beitrag deutlich höher als bei 42 Tagen. Beispiel: Ein 35-jähriger Selbstständiger zahlt für 100 Euro Tagessatz bei 42 Tagen Karenz etwa 40 bis 70 Euro monatlich. Bei 7 Tagen Karenz kann der gleiche Schutz 150 bis 250 Euro kosten. Den genauen Betrag können Sie im Krankentagegeld-Rechner kalkulieren.

Nein. Ihr Partner kann in der GKV bleiben. Aber: Über einen PKV-Versicherten gibt es keinen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Der Partner braucht eine eigene Absicherung, entweder als freiwilliges GKV-Mitglied mit eigenem Beitrag oder mit einem eigenen PKV-Vertrag.

"Selbstständige können frei wählen. Das ist ein Privileg." Aber Freiheit ohne Rechnung ist keine Strategie. Sie ist ein Glücksspiel.

Markus Kopka

PKV-Makler