Versicherungsmakler für PKV:
das Berufsbild

Ein Versicherungsmakler für PKV ist nach BGH-Rechtsprechung der treuhänderische Sachwalter des Kunden. Er arbeitet im Auftrag des Versicherten, nicht im Auftrag eines Versicherers. Geregelt ist der Beruf durch § 34d GewO und die europäische IDD-Richtlinie. Der Versicherungsmakler haftet für seine Beratung mit eigener Vermögensschadenhaftpflicht. Das ist die Klammer, die den Unterschied zu Versicherungsvertretern und reinen Vergleichsportalen macht.

Worin sich Versicherungsmakler und Vertreter unterscheiden

Im Versicherungsvertrieb gibt es drei grundsätzlich verschiedene Rollen, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft verschwimmen:

  • Der Versicherungsvertreter nach § 84 HGB ist im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig. Er vermittelt deren Produkte und ist damit auch deren Geschäftspartner. Seine Provision wird vom Versicherer gezahlt, dem er angeschlossen ist.
  • Der Versicherungsmakler nach § 93 HGB und § 34d GewO ist im Auftrag des Kunden tätig. Er sucht aus dem gesamten Marktangebot den Vertrag, der für den Kunden passt. Seine Provision wird zwar ebenfalls vom Versicherer gezahlt, aber er ist diesem nicht vertraglich verpflichtet.
  • Ein reines Vergleichsportal ist meist eine technische Plattform, die Tarifdaten zusammenführt. Es leistet keine individuelle Beratung im Sinne der IDD und übernimmt keine Sachwalter-Pflichten.

Der Bundesgerichtshof hat den Versicherungsmakler in einer Reihe von Urteilen als treuhänderischen Sachwalter des Kunden charakterisiert. Diese Sachwalter-Stellung ist mehr als ein Schlagwort. Sie heißt: Der Versicherungsmakler schuldet dem Kunden eine umfassende Bedarfsanalyse, eine geeignete Produktauswahl und eine fortlaufende Betreuung des Vertrags über dessen Laufzeit. Versäumt er einen dieser Pflichten und entsteht dem Kunden Schaden, haftet er, mit eigenem Vermögen, abgesichert über die berufliche Vermögensschadenhaftpflicht.

Was § 34d GewO regelt

Die Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung ist die Grundlage jeder Tätigkeit als Versicherungsmakler. Sie wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt und setzt voraus:

  • Eine bestandene Sachkundeprüfung (oder gleichwertige Qualifikation),
  • geordnete Vermögensverhältnisse und persönliche Zuverlässigkeit,
  • eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung,
  • regelmäßige Weiterbildung von mindestens 15 Stunden pro Jahr.

Die IHK führt ein öffentliches Vermittlerregister, in dem jeder zugelassene Versicherungsmakler einsehbar ist. moovnao GmbH ist dort eingetragen unter D-69BL-DZS5X-66.

Was die IDD verlangt

Die IDD ist eine europäische Richtlinie, die seit 2018 in Deutschland umgesetzt ist. Sie definiert Mindeststandards für Versicherungsvertrieb und gilt sowohl für Versicherungsvertreter als auch für Versicherungsmakler. Zentrale Punkte:

  • Bedarfsanalyse: Vor jeder Empfehlung muss der Vermittler den Bedarf des Kunden erheben.
  • Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung: Empfohlen werden darf nur ein Produkt, das zum festgestellten Bedarf passt.
  • Dokumentationspflicht: Beratung und Empfehlung sind schriftlich zu protokollieren.
  • Transparenzpflicht: Der Kunde muss über Status (Vertreter oder Versicherungsmakler), Vergütung und potenzielle Interessenkonflikte aufgeklärt werden.

In der Praxis heißt das: Wer als Versicherungsmakler eine PKV vermittelt, ohne vorher den Bedarf konkret zu erheben, verletzt seine Berufspflichten, gleich, ob der Tarif am Ende für den Kunden gut oder schlecht war.

Was den Versicherungsmakler-Beruf nicht ausmacht

Drei Mythen halten sich hartnäckig:

  1. „Der Versicherungsmakler ist neutral wie ein Schiedsrichter." Nein. Er ist parteilich, auf der Seite des Kunden. Das ist ein Unterschied zu „neutral" und ist gerade die Stärke des Berufs.
  2. „Wer alle Tarife verglichen hat, hat seine Pflicht erfüllt." Nein. Ein Tarifvergleich ohne Bedarfsanalyse ist kein Beratungsergebnis, sondern eine Tabelle. Die IDD verlangt mehr.
  3. „Der Versicherungsmakler ist eine Verkaufsfunktion mit Beratungs-Etikett." Wenn er das ist, hat er den Beruf verfehlt. Sachwalter-Stellung und Vergütung über Vermittlungs-Provisionen sind kein Widerspruch, solange der Versicherungsmakler bereit ist, einen Abschluss auch nicht zu machen, wenn er nicht passt.

Warum das für Sie als Kunde zählt

Ein klar verstandener Versicherungsmakler-Beruf bedeutet für Sie konkret:

  • Sie haben einen Anwalt im Versicherungsmarkt, der Ihre Interessen vertritt, nicht die eines Versicherers.
  • Sie haben einen Ansprechpartner über die gesamte Vertragslaufzeit, nicht nur bis zum Abschluss.
  • Im Leistungsfall haben Sie Unterstützung gegen den Versicherer, falls dessen Erstattung strittig ist.
  • Sie können den Versicherungsmakler bei Pflichtverletzungen direkt in Haftung nehmen.

Die PKV-Beratung bei moovnao folgt diesem Berufsverständnis. Was das in der Praxis heißt, beschreibt der Beratungs-Hub im Detail.

Häufige Fragen zum Versicherungsmakler-Beruf

Der Versicherungsvertreter ist im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig und vermittelt deren Produkte. Der Versicherungsmakler ist im Auftrag des Kunden tätig und sucht aus dem gesamten Marktangebot. Rechtlich basiert der Beruf auf § 93 HGB und § 34d GewO. Der Bundesgerichtshof hat den Versicherungsmakler als treuhänderischen Sachwalter des Kunden charakterisiert.

Über eine Courtage, die der Versicherer dem Versicherungsmakler bei Vertragsabschluss zahlt. Diese Courtage ist Bestandteil des kalkulierten Tarifs, der Kunde zahlt dieselbe Prämie, ob er direkt beim Versicherer abschließt oder über einen Versicherungsmakler. Die Höhe der Courtage und die laufende Betreuungsvergütung sind im Beratungsprotokoll offen ausgewiesen.

Ein vom Bundesgerichtshof entwickelter Begriff. Der Versicherungsmakler ist nicht nur Vermittler eines Vertrags, sondern treuhänderischer Sachwalter des Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit. Daraus folgen Pflichten zur Bedarfsanalyse, Produktauswahl, Dokumentation und Betreuung im Leistungsfall. Verletzt der Versicherungsmakler diese Pflichten, haftet er gegenüber dem Kunden.

Über das öffentliche Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer. Jeder zugelassene Versicherungsmakler hat eine eindeutige Registernummer, die im Impressum ausgewiesen sein muss. Die moovnao GmbH ist eingetragen unter D-69BL-DZS5X-66.

Vor jeder Empfehlung eine Bedarfsanalyse, eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung, eine schriftliche Dokumentation der Beratung und vollständige Transparenz über Status, Vergütung und mögliche Interessenkonflikte. Die IDD ist seit 2018 in deutsches Recht umgesetzt und gilt für Versicherungsvertreter wie Versicherungsmakler gleichermaßen.

Kontakt

Wenn Sie wissen wollen, wie sich diese Berufsverpflichtungen in einer konkreten PKV-Beratung niederschlagen, ist eine kurze Anfrage über das Kontaktformular der erste Schritt. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Bedarfsanalyse, produktneutral, in der Reihenfolge Bedarf vor Tarif.

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Versicherungsmakler-Stand ist kein Etikett, sondern eine Haftung. Wer den Beruf ernst nimmt, sagt auch ab, wenn der Tarif nicht passt, gibt es keinen Abschluss.

Markus Kopka

PKV-Experte