Ein Versicherungsmakler für PKV ist nach BGH-Rechtsprechung der treuhänderische Sachwalter des Kunden. Er arbeitet im Auftrag des Versicherten, nicht im Auftrag eines Versicherers. Geregelt ist der Beruf durch § 34d GewO und die europäische IDD-Richtlinie. Der Versicherungsmakler haftet für seine Beratung mit eigener Vermögensschadenhaftpflicht. Das ist die Klammer, die den Unterschied zu Versicherungsvertretern und reinen Vergleichsportalen macht.
Worin sich Versicherungsmakler und Vertreter unterscheiden
Im Versicherungsvertrieb gibt es drei grundsätzlich verschiedene Rollen, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft verschwimmen:
- Der Versicherungsvertreter nach § 84 HGB ist im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig. Er vermittelt deren Produkte und ist damit auch deren Geschäftspartner. Seine Provision wird vom Versicherer gezahlt, dem er angeschlossen ist.
- Der Versicherungsmakler nach § 93 HGB und § 34d GewO ist im Auftrag des Kunden tätig. Er sucht aus dem gesamten Marktangebot den Vertrag, der für den Kunden passt. Seine Provision wird zwar ebenfalls vom Versicherer gezahlt, aber er ist diesem nicht vertraglich verpflichtet.
- Ein reines Vergleichsportal ist meist eine technische Plattform, die Tarifdaten zusammenführt. Es leistet keine individuelle Beratung im Sinne der IDD und übernimmt keine Sachwalter-Pflichten.
Der Bundesgerichtshof hat den Versicherungsmakler in einer Reihe von Urteilen als treuhänderischen Sachwalter des Kunden charakterisiert. Diese Sachwalter-Stellung ist mehr als ein Schlagwort. Sie heißt: Der Versicherungsmakler schuldet dem Kunden eine umfassende Bedarfsanalyse, eine geeignete Produktauswahl und eine fortlaufende Betreuung des Vertrags über dessen Laufzeit. Versäumt er einen dieser Pflichten und entsteht dem Kunden Schaden, haftet er, mit eigenem Vermögen, abgesichert über die berufliche Vermögensschadenhaftpflicht.
Was § 34d GewO regelt
Die Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung ist die Grundlage jeder Tätigkeit als Versicherungsmakler. Sie wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt und setzt voraus:
- Eine bestandene Sachkundeprüfung (oder gleichwertige Qualifikation),
- geordnete Vermögensverhältnisse und persönliche Zuverlässigkeit,
- eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung,
- regelmäßige Weiterbildung von mindestens 15 Stunden pro Jahr.
Die IHK führt ein öffentliches Vermittlerregister, in dem jeder zugelassene Versicherungsmakler einsehbar ist. moovnao GmbH ist dort eingetragen unter D-69BL-DZS5X-66.
Was die IDD verlangt
Die IDD ist eine europäische Richtlinie, die seit 2018 in Deutschland umgesetzt ist. Sie definiert Mindeststandards für Versicherungsvertrieb und gilt sowohl für Versicherungsvertreter als auch für Versicherungsmakler. Zentrale Punkte:
- Bedarfsanalyse: Vor jeder Empfehlung muss der Vermittler den Bedarf des Kunden erheben.
- Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung: Empfohlen werden darf nur ein Produkt, das zum festgestellten Bedarf passt.
- Dokumentationspflicht: Beratung und Empfehlung sind schriftlich zu protokollieren.
- Transparenzpflicht: Der Kunde muss über Status (Vertreter oder Versicherungsmakler), Vergütung und potenzielle Interessenkonflikte aufgeklärt werden.
In der Praxis heißt das: Wer als Versicherungsmakler eine PKV vermittelt, ohne vorher den Bedarf konkret zu erheben, verletzt seine Berufspflichten, gleich, ob der Tarif am Ende für den Kunden gut oder schlecht war.
Was den Versicherungsmakler-Beruf nicht ausmacht
Drei Mythen halten sich hartnäckig:
- „Der Versicherungsmakler ist neutral wie ein Schiedsrichter." Nein. Er ist parteilich, auf der Seite des Kunden. Das ist ein Unterschied zu „neutral" und ist gerade die Stärke des Berufs.
- „Wer alle Tarife verglichen hat, hat seine Pflicht erfüllt." Nein. Ein Tarifvergleich ohne Bedarfsanalyse ist kein Beratungsergebnis, sondern eine Tabelle. Die IDD verlangt mehr.
- „Der Versicherungsmakler ist eine Verkaufsfunktion mit Beratungs-Etikett." Wenn er das ist, hat er den Beruf verfehlt. Sachwalter-Stellung und Vergütung über Vermittlungs-Provisionen sind kein Widerspruch, solange der Versicherungsmakler bereit ist, einen Abschluss auch nicht zu machen, wenn er nicht passt.
Warum das für Sie als Kunde zählt
Ein klar verstandener Versicherungsmakler-Beruf bedeutet für Sie konkret:
- Sie haben einen Anwalt im Versicherungsmarkt, der Ihre Interessen vertritt, nicht die eines Versicherers.
- Sie haben einen Ansprechpartner über die gesamte Vertragslaufzeit, nicht nur bis zum Abschluss.
- Im Leistungsfall haben Sie Unterstützung gegen den Versicherer, falls dessen Erstattung strittig ist.
- Sie können den Versicherungsmakler bei Pflichtverletzungen direkt in Haftung nehmen.
Die PKV-Beratung bei moovnao folgt diesem Berufsverständnis. Was das in der Praxis heißt, beschreibt der Beratungs-Hub im Detail.