Muss mein Kind in die PKV?

Ob ein Kind in der GKV familienversichert werden kann, hängt davon ab, wer wie versichert ist und wer mehr verdient. Die Regeln stehen in § 10 SGB V. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

Frage 1 von 4

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert (GKV)?

Wenn ja, ist die Familienversicherung automatisch möglich.

Frage 2 von 4

Welcher Elternteil hat das höhere Einkommen?

Entscheidend ist das regelmäßige Gesamteinkommen (brutto).

Frage 3 von 4

Liegt das Einkommen des PKV-versicherten Elternteils über der JAEG?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 beträgt 77.400 € brutto pro Jahr (6.450 €/Monat). Diese Grenze ist entscheidend für die Frage der Familienversicherung.

Frage 4 von 4

Sind die Eltern verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Die Familienversicherungsregeln gelten nur bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft. Bei unverheirateten Paaren gilt nur der Status des betreuenden Elternteils.

Familienversicherung in der GKV ist möglich

Nach § 10 SGB V kann Ihr Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. Es fallen keine zusätzlichen Beiträge an.

Das gilt, solange das Kind kein eigenes Einkommen über 565 €/Monat (Minijob-Grenze) hat und unter 18 Jahre alt ist (bzw. unter 25 bei Ausbildung/Studium).

Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich

Wenn der PKV-versicherte Elternteil mehr verdient als der GKV-versicherte und sein Einkommen über der JAEG liegt, ist keine Familienversicherung in der GKV möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Das Kind muss eigenständig versichert werden: entweder freiwillig in der GKV (mit eigenem Beitrag) oder in der PKV. Die PKV-Kindertarife liegen je nach Versicherer zwischen 100 und 250 €/Monat.

Mehr Hintergründe im Artikel Familienversicherung: Wann muss Ihr Kind in die PKV?

Familienversicherung ist wahrscheinlich möglich, aber prüfenswert

In Ihrer Konstellation ist die Familienversicherung nach § 10 SGB V grundsätzlich möglich. Bei unverheirateten Paaren oder knappen Einkommensunterschieden lohnt sich jedoch eine genaue Prüfung der individuellen Situation.

Veränderungen beim Einkommen (Gehaltserhöhung, Jobwechsel, Elternzeit) können die Zuordnung jederzeit ändern.

Ihr Kind muss privat versichert werden

Wenn beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil privat versichert sind, gibt es keinen Zugang zur GKV-Familienversicherung. Das Kind benötigt eine eigene PKV.

PKV-Kindertarife liegen je nach Versicherer und Leistungsumfang zwischen 100 und 250 €/Monat. Eine Gesundheitsprüfung ist bei Neugeborenen nicht erforderlich, wenn die Anmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Geburt erfolgt (Kindernachversicherung).

Familienversicherung und PKV: Die Regeln

Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist einer der größten Vorteile des gesetzlichen Systems. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen (oder unter 565 €/Monat) sind automatisch mitversichert. In der PKV gibt es keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Wann greift die Ausschlussregel?

Die Familienversicherung wird nur dann ausgeschlossen, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Die Eltern sind verheiratet, ein Elternteil ist privat versichert, und dieser PKV-versicherte Elternteil verdient mehr als der GKV-versicherte UND mehr als die JAEG (2026: 77.400 €). Fehlt eine dieser Bedingungen, bleibt die Familienversicherung bestehen.

Sonderfälle: Scheidung, Elternzeit, Teilzeit

Bei Scheidung gilt nur noch der Status des betreuenden Elternteils. In der Elternzeit sinkt das Einkommen oft unter die JAEG. Das kann die Familienversicherung wieder ermöglichen. Mehr dazu im Artikel Familienversicherung: Wann muss Ihr Kind in die PKV?

Entwickelt von Markus Kopka, spezialisierter PKV-Makler mit über 25 Jahren Erfahrung. Registriert nach § 34d GewO.

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Kind in der GKV? Die Antwort hängt von Ihrem Einkommen ab, nicht von Ihrem Wunsch.

Markus Kopka

CEO & Founder | moovnao GmbH