Beitragsbemessungsgrenze 2026: Das Zweiklassen-Diktat
Familienversicherung GKV: Wann ein Kind kostenlos mitversichert ist
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Impf dich reich – Ärzte unter Quotendruck ab 2026
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Gesundheitskrise Deutschland: PKV und GKV im Faktencheck
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Bundeskabinett beschließt neue Grenzen
Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett die neuen Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen. Was nach trockener Verwaltungsroutine klingt, treibt in Wahrheit das staatlich verordnete Zweiklassen-Krankenversicherungsdiktat weiter voran. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 69.750 Euro, die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 77.400 Euro. Mehr Menschen zahlen mehr in die GKV ein, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird erneut erschwert, während Beamte weiterhin mit üppigen Beihilfen privilegiert werden, finanziert von genau jenen, die keine Wahl haben.
Die Zahlen 2026: Was sich ändert und was es kostet
Die Bundesregierung passt die Rechengrößen der Sozialversicherung jährlich an die Lohnentwicklung an. Für 2026 liegt die Lohnzuwachsrate bei 5,16 Prozent. Laut Bundeskabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2025 ergeben sich folgende Anhebungen:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV:
- 2025: 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich)
- 2026: 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich)
- Steigerung: 5,44 Prozent
Die Beitragsbemessungsgrenze definiert, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine weiteren Beiträge. Klingt fair? Die Grenze steigt kontinuierlich, und damit auch die Belastung für immer mehr Gutverdiener.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG):
- 2025: 6.150 Euro monatlich (73.800 Euro jährlich)
- 2026: 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro jährlich)
- Steigerung: 4,88 Prozent
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der GKV befreit sind und in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Wer darunter liegt, bleibt drin. Egal, ob er will oder nicht.
Der GKV-Höchstbeitrag 2026: Wenn Solidarität zur Einbahnstraße wird
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von prognostizierten 3,0 Prozent (2025: 2,5 Prozent) und des Pflegeversicherungsbeitrags ergibt sich folgende Rechnung:
GKV-Höchstbeitrag 2026 (Prognose):
- Mit Kindern: ca. 1.203 Euro monatlich
- Kinderlos: ca. 1.238 Euro monatlich
Über 60 Euro mehr pro Monat als 2025. Rund 730 Euro mehr im Jahr. Und das, ohne dass sich die Leistungen der GKV verbessern würden. Wartezeiten bleiben lang, Terminvergaben schwierig, die Versorgungsqualität stagniert.
Hier zeigt sich die Schieflage des Systems in aller Deutlichkeit. Mehr Menschen zahlen mehr, ohne mehr zu bekommen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt Jahr für Jahr, und mit ihr die Belastung für den Mittelstand. Das nennt sich dann Solidarität. Ich nenne es eine kalte Beitragsprogression, die systematisch jene trifft, die ohnehin schon überproportional zur Finanzierung des Systems beitragen.
Wichtig: Der tatsächliche Zusatzbeitrag wird erst am 1. November 2025 vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben. Experten rechnen jedoch mit einem Anstieg auf rund 3,0 Prozent.
PKV Quick-Check 2025
Prüfen Sie in Sekunden, ob sie sich PKV versichern können.
PKV-Wechsel 2026: Nur noch für Privilegierte?
Ab 2026 dürfen nur noch Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, die mehr als 77.400 Euro im Jahr verdienen. Monatlich 6.450 Euro brutto. Wer darunter liegt, bleibt in der GKV versicherungspflichtig. Ohne Wahlfreiheit, ohne Alternative.
Ausnahmen bilden weiterhin Selbständige, Freiberufler und Beamte. Letztere dürfen nicht nur in die PKV wechseln, sie bekommen auch noch eine üppige Beihilfe vom Staat. Je nach Bundesland und Familiensituation übernimmt der Dienstherr bis zu 70 Prozent der Krankheitskosten. Kosten für den Steuerzahler: rund 23 Milliarden Euro jährlich. Bezahlt von auch von jenen, die keine Wahl haben.
Von einem fairen Gesundheitssystem kann hier keine Rede mehr sein. Wir haben ein staatlich verordnetes Zweiklassen-Krankenversicherungsdiktat.
Die Differenz zwischen BBG und JAEG: Eine politische Entscheidung mit System
Bis Ende 2002 waren Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch. Dann hat die damalige Bundesregierung beide Grenzen voneinander entkoppelt und die JAEG überproportional angehoben. Das Ziel: Den Kreis der Versicherten, die frei zwischen GKV und PKV wählen können, systematisch eingrenzen.
Die Folge: Seit 2003 existieren zwei Versicherungspflichtgrenzen parallel. Für alle, die am 31. Dezember 2002 bereits privat krankenversichert waren, gilt nach wie vor die Beitragsbemessungsgrenze als besondere Versicherungspflichtgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V). Für alle anderen gilt die höhere JAEG.
Die Entwicklung der Differenz:
| Jahr | BBG (jährlich) | JAEG (jährlich) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 2002 | 40.500 € | 40.500 € | 0 € |
| 2003 | 41.400 € | 45.900 € | 4.500 € |
| 2015 | 49.500 € | 54.900 € | 5.400 € |
| 2018 | 53.100 € | 59.400 € | 6.300 € |
| 2023 | 59.850 € | 66.600 € | 6.750 € |
| 2024 | 62.100 € | 69.300 € | 7.200 € |
| 2025 | 66.150 € | 73.800 € | 7.650 € |
| 2026 | 69.750 € | 77.400 € | 7.650 € |
Die Differenz ist seit 2003 von 4.500 Euro auf 7.650 Euro angewachsen. Eine bewusste politische Entscheidung, die Wahlfreiheit systematisch einzuschränken.
Der PKV-Verband kritisiert diese Entwicklung scharf und fordert eine Rückkehr zum Normalzustand: Die Versicherungspflichtgrenze sollte auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze abgesenkt werden. In einer Stellungnahme vom 16. September 2025 heißt es:
„Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken.“
Wer kann 2026 trotzdem in die PKV wechseln?
Trotz der höheren Hürden bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung für bestimmte Personengruppen möglich:
Arbeitnehmer: Wer sowohl die Grenze für 2025 (73.800 Euro) als auch die neue Grenze für 2026 (77.400 Euro) mit seinem regelmäßigen Jahresgehalt überschreitet, scheidet zum 31. Dezember 2025 aus der Versicherungspflicht aus und wird zum 1. Januar 2026 versicherungsfrei. Maßgeblich ist das Jahresarbeitsentgelt, das neben dem Grundgehalt auch fixe Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst.
Berufsanfänger und Arbeitgeberwechsel: Wer den Arbeitgeber wechselt oder neu ins Berufsleben einsteigt und voraussichtlich mehr als 77.400 Euro im Jahr verdient, ist sofort versicherungsfrei. Die Prognose muss für die nächsten zwölf Monate gelten.
Selbständige und Freiberufler: Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen jederzeit privat versichern, da sie generell von der Versicherungspflicht befreit sind.
Beamte: Sie sind ab dem Zeitpunkt ihrer Verbeamtung und dem damit verbundenen Beihilfeanspruch versicherungsfrei. Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Familiensituation zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten. Der Rest wird über eine private Krankenversicherung abgedeckt, die entsprechend günstiger ausfällt.
Die Beihilfe-Privilegierung: 23 Milliarden Euro für die Falschen?
Während Millionen Arbeitnehmer in der GKV gefangen sind und steigende Beiträge schultern müssen, genießen Beamte ein Privileg, das seinesgleichen sucht: die Beihilfe. Der Staat übernimmt als Dienstherr einen Großteil der Krankheitskosten, und das unabhängig vom Einkommen des Beamten.
Die Kosten für diese Beihilfe belaufen sich auf rund 23 Milliarden Euro jährlich. Finanziert aus Steuergeldern, also auch von jenen, die selbst keine Wahl haben und in der GKV versicherungspflichtig sind. Während ein Angestellter mit 70.000 Euro Jahreseinkommen in der GKV bleibt und Höchstbeiträge zahlt, kann ein Beamter mit gleichem Einkommen in die PKV wechseln und profitiert zusätzlich von der staatlichen Beihilfe.
Von Solidarität kann hier keine Rede sein. Der Staat zementiert eine Zweiklassengesellschaft.
Was bedeutet das für Sie?
Die neuen Rechengrößen für 2026 sind mehr als nur eine technische Anpassung. Sie zeigen eine Systemlogik, die Wahlfreiheit einschränkt, Belastungen erhöht und Privilegien zementiert. Wer als Arbeitnehmer knapp unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, bleibt in der GKV und zahlt Jahr für Jahr mehr, ohne dass sich die Leistungen verbessern.
Wer hingegen die Grenze überschreitet, hat die Wahl. Und diese Wahl sollte gut überlegt sein. Die private Krankenversicherung bietet nicht nur bessere Leistungen und schnellere Termine. Sie bietet auch eine Unabhängigkeit vom GKV-System, das zunehmend unter Druck gerät.
Wichtig: Ein Wechsel in die PKV ist eine langfristige Entscheidung. Die Rückkehr in die GKV ist für die meisten Arbeitnehmer praktisch ausgeschlossen. Deshalb sollten Sie sich vor einem Wechsel umfassend beraten lassen, von einem unabhängigen Versicherungsmakler, der Ihre Interessen vertritt.
Fazit: Handeln besser Sie jetzt
Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 steigt, die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt, und die Belastung für Millionen Versicherte steigt mit. Wer die Wahl hat, sollte sie nutzen. Wer keine Wahl hat, sollte zumindest wissen, warum das so ist und wer davon profitiert.
Das deutsche Gesundheitssystem hat mit Solidarität längst nichts mehr zu tun. Es schützt Privilegien und schränkt Wahlfreiheit ein. Die Zahlen für 2026 belegen das einmal mehr.
Als unabhängiger PKV-Makler stehe ich Ihnen zur Seite, um die für Sie passende Lösung zu finden. Ob Wechsel in die PKV, Tarifoptimierung oder strategische Planung: Ich analysiere Ihre Situation und zeige Ihnen, welche Optionen Sie haben. Denn Ihre Gesundheit sollte keine Frage des Einkommens sein. Und Ihre Versicherung keine Frage des Zufalls.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und verfasst. Alle Angaben beruhen auf offiziellen Quellen und dem aktuellen Stand der Gesetzgebung (Oktober 2025). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 wird erst am 1. November 2025 offiziell bekannt gegeben. Die hier verwendete Prognose von 3,0 Prozent basiert auf Experteneinschätzungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Gesundheitskrise Deutschland
Inhaltsverzeichnis
- Bundeskabinett beschließt neue Grenzen
- Die Zahlen 2026t
- Der GKV-Höchstbeitrag 2026
- PKV-Wechsel nur für Privilegierte?
- Die Differenz zwischen BBG und JAEG
- Wer kann trotzdem in die PKV wechseln?
- Die Beihilfe-Privilegierung
- Was bedeutet das für Sie?
- Fazit: Handeln Sie jetzt
- Fazit: Häufig gestellte Fragen
Inhaltsverzeichnis
- Bundeskabinett beschließt neue Grenzen
- Die Zahlen 2026t
- Der GKV-Höchstbeitrag 2026
- PKV-Wechsel nur für Privilegierte?
- Die Differenz zwischen BBG und JAEG
- Wer kann trotzdem in die PKV wechseln?
- Die Beihilfe-Privilegierung
- Was bedeutet das für Sie?
- Fazit: Handeln Sie jetzt
- Fazit: Häufig gestellte Fragen
Bundeskabinett beschließt neue Grenzen
Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett die neuen Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen. Was nach trockener Verwaltungsroutine klingt, treibt in Wahrheit das staatlich verordnete Zweiklassen-Krankenversicherungsdiktat weiter voran. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 69.750 Euro, die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 77.400 Euro. Mehr Menschen zahlen mehr in die GKV ein, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird erneut erschwert, während Beamte weiterhin mit üppigen Beihilfen privilegiert werden, finanziert von genau jenen, die keine Wahl haben.
Die Zahlen 2026: Was sich ändert und was es kostet
Die Bundesregierung passt die Rechengrößen der Sozialversicherung jährlich an die Lohnentwicklung an. Für 2026 liegt die Lohnzuwachsrate bei 5,16 Prozent. Laut Bundeskabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2025 ergeben sich folgende Anhebungen:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV:
- 2025: 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich)
- 2026: 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich)
- Steigerung: 5,44 Prozent
Die Beitragsbemessungsgrenze definiert, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine weiteren Beiträge. Klingt fair? Die Grenze steigt kontinuierlich, und damit auch die Belastung für immer mehr Gutverdiener.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG):
- 2025: 6.150 Euro monatlich (73.800 Euro jährlich)
- 2026: 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro jährlich)
- Steigerung: 4,88 Prozent
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der GKV befreit sind und in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Wer darunter liegt, bleibt drin. Egal, ob er will oder nicht.
Der GKV-Höchstbeitrag 2026: Wenn Solidarität zur Einbahnstraße wird
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von prognostizierten 3,0 Prozent (2025: 2,5 Prozent) und des Pflegeversicherungsbeitrags ergibt sich folgende Rechnung:
GKV-Höchstbeitrag 2026 (Prognose):
- Mit Kindern: ca. 1.203 Euro monatlich
- Kinderlos: ca. 1.238 Euro monatlich
Über 60 Euro mehr pro Monat als 2025. Rund 730 Euro mehr im Jahr. Und das, ohne dass sich die Leistungen der GKV verbessern würden. Wartezeiten bleiben lang, Terminvergaben schwierig, die Versorgungsqualität stagniert.
Hier zeigt sich die Schieflage des Systems in aller Deutlichkeit. Mehr Menschen zahlen mehr, ohne mehr zu bekommen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt Jahr für Jahr, und mit ihr die Belastung für den Mittelstand. Das nennt sich dann Solidarität. Ich nenne es eine kalte Beitragsprogression, die systematisch jene trifft, die ohnehin schon überproportional zur Finanzierung des Systems beitragen.
Wichtig: Der tatsächliche Zusatzbeitrag wird erst am 1. November 2025 vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben. Experten rechnen jedoch mit einem Anstieg auf rund 3,0 Prozent.
PKV-Wechsel 2026: Nur noch für Privilegierte?
Ab 2026 dürfen nur noch Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, die mehr als 77.400 Euro im Jahr verdienen. Monatlich 6.450 Euro brutto. Wer darunter liegt, bleibt in der GKV versicherungspflichtig. Ohne Wahlfreiheit, ohne Alternative.
Ausnahmen bilden weiterhin Selbständige, Freiberufler und Beamte. Letztere dürfen nicht nur in die PKV wechseln, sie bekommen auch noch eine üppige Beihilfe vom Staat. Je nach Bundesland und Familiensituation übernimmt der Dienstherr bis zu 70 Prozent der Krankheitskosten. Kosten für den Steuerzahler: rund 23 Milliarden Euro jährlich. Bezahlt von auch von jenen, die keine Wahl haben.
Von einem fairen Gesundheitssystem kann hier keine Rede mehr sein. Wir haben ein staatlich verordnetes Zweiklassen-Krankenversicherungsdiktat.
Die Differenz zwischen BBG und JAEG: Eine politische Entscheidung mit System
Bis Ende 2002 waren Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch. Dann hat die damalige Bundesregierung beide Grenzen voneinander entkoppelt und die JAEG überproportional angehoben. Das Ziel: Den Kreis der Versicherten, die frei zwischen GKV und PKV wählen können, systematisch eingrenzen.
Die Folge: Seit 2003 existieren zwei Versicherungspflichtgrenzen parallel. Für alle, die am 31. Dezember 2002 bereits privat krankenversichert waren, gilt nach wie vor die Beitragsbemessungsgrenze als besondere Versicherungspflichtgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V). Für alle anderen gilt die höhere JAEG.
Die Entwicklung der Differenz:
| Jahr | BBG (jährlich) | JAEG (jährlich) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 2002 | 40.500 € | 40.500 € | 0 € |
| 2003 | 41.400 € | 45.900 € | 4.500 € |
| 2015 | 49.500 € | 54.900 € | 5.400 € |
| 2018 | 53.100 € | 59.400 € | 6.300 € |
| 2023 | 59.850 € | 66.600 € | 6.750 € |
| 2024 | 62.100 € | 69.300 € | 7.200 € |
| 2025 | 66.150 € | 73.800 € | 7.650 € |
| 2026 | 69.750 € | 77.400 € | 7.650 € |
Die Differenz ist seit 2003 von 4.500 Euro auf 7.650 Euro angewachsen. Eine bewusste politische Entscheidung, die Wahlfreiheit systematisch einzuschränken.
Der PKV-Verband kritisiert diese Entwicklung scharf und fordert eine Rückkehr zum Normalzustand: Die Versicherungspflichtgrenze sollte auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze abgesenkt werden. In einer Stellungnahme vom 16. September 2025 heißt es:
„Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken.“
Wer kann 2026 trotzdem in die PKV wechseln?
Trotz der höheren Hürden bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung für bestimmte Personengruppen möglich:
Arbeitnehmer: Wer sowohl die Grenze für 2025 (73.800 Euro) als auch die neue Grenze für 2026 (77.400 Euro) mit seinem regelmäßigen Jahresgehalt überschreitet, scheidet zum 31. Dezember 2025 aus der Versicherungspflicht aus und wird zum 1. Januar 2026 versicherungsfrei. Maßgeblich ist das Jahresarbeitsentgelt, das neben dem Grundgehalt auch fixe Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst.
Berufsanfänger und Arbeitgeberwechsel: Wer den Arbeitgeber wechselt oder neu ins Berufsleben einsteigt und voraussichtlich mehr als 77.400 Euro im Jahr verdient, ist sofort versicherungsfrei. Die Prognose muss für die nächsten zwölf Monate gelten.
Selbständige und Freiberufler: Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen jederzeit privat versichern, da sie generell von der Versicherungspflicht befreit sind.
Beamte: Sie sind ab dem Zeitpunkt ihrer Verbeamtung und dem damit verbundenen Beihilfeanspruch versicherungsfrei. Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Familiensituation zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten. Der Rest wird über eine private Krankenversicherung abgedeckt, die entsprechend günstiger ausfällt.
Die Beihilfe-Privilegierung: 23 Milliarden Euro für die Falschen?
Während Millionen Arbeitnehmer in der GKV gefangen sind und steigende Beiträge schultern müssen, genießen Beamte ein Privileg, das seinesgleichen sucht: die Beihilfe. Der Staat übernimmt als Dienstherr einen Großteil der Krankheitskosten, und das unabhängig vom Einkommen des Beamten.
Die Kosten für diese Beihilfe belaufen sich auf rund 23 Milliarden Euro jährlich. Finanziert aus Steuergeldern, also auch von jenen, die selbst keine Wahl haben und in der GKV versicherungspflichtig sind. Während ein Angestellter mit 70.000 Euro Jahreseinkommen in der GKV bleibt und Höchstbeiträge zahlt, kann ein Beamter mit gleichem Einkommen in die PKV wechseln und profitiert zusätzlich von der staatlichen Beihilfe.
Von Solidarität kann hier keine Rede sein. Der Staat zementiert eine Zweiklassengesellschaft.
Was bedeutet das für Sie?
Die neuen Rechengrößen für 2026 sind mehr als nur eine technische Anpassung. Sie zeigen eine Systemlogik, die Wahlfreiheit einschränkt, Belastungen erhöht und Privilegien zementiert. Wer als Arbeitnehmer knapp unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, bleibt in der GKV und zahlt Jahr für Jahr mehr, ohne dass sich die Leistungen verbessern.
Wer hingegen die Grenze überschreitet, hat die Wahl. Und diese Wahl sollte gut überlegt sein. Die private Krankenversicherung bietet nicht nur bessere Leistungen und schnellere Termine. Sie bietet auch eine Unabhängigkeit vom GKV-System, das zunehmend unter Druck gerät.
Wichtig: Ein Wechsel in die PKV ist eine langfristige Entscheidung. Die Rückkehr in die GKV ist für die meisten Arbeitnehmer praktisch ausgeschlossen. Deshalb sollten Sie sich vor einem Wechsel umfassend beraten lassen, von einem unabhängigen Versicherungsmakler, der Ihre Interessen vertritt.
Fazit: Handeln Sie besser jetzt
Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 steigt, die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt, und die Belastung für Millionen Versicherte steigt mit. Wer die Wahl hat, sollte sie nutzen. Wer keine Wahl hat, sollte zumindest wissen, warum das so ist und wer davon profitiert.
Das deutsche Gesundheitssystem hat mit Solidarität längst nichts mehr zu tun. Es schützt Privilegien und schränkt Wahlfreiheit ein. Die Zahlen für 2026 belegen das einmal mehr.
Als unabhängiger PKV-Makler stehe ich Ihnen zur Seite, um die für Sie passende Lösung zu finden. Ob Wechsel in die PKV, Tarifoptimierung oder strategische Planung: Ich analysiere Ihre Situation und zeige Ihnen, welche Optionen Sie haben. Denn Ihre Gesundheit sollte keine Frage des Einkommens sein. Und Ihre Versicherung keine Frage des Zufalls.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und verfasst. Alle Angaben beruhen auf offiziellen Quellen und dem aktuellen Stand der Gesetzgebung (Oktober 2025). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 wird erst am 1. November 2025 offiziell bekannt gegeben. Die hier verwendete Prognose von 3,0 Prozent basiert auf Experteneinschätzungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Gesundheitskrise Deutschland

Markus Kopka
Gründer der Plattform Der PKV Makler. Seit über 20 Jahren begleitet er als Branchenkenner die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung – kritisch, unabhängig und mit klarem Blick für das Wesentliche.
Markus Kopka