Familienversicherung GKV: Wann ein Kind kostenlos mitversichert ist

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Einleitung: Familienversicherung, Kind, GKV &PKV – ein komplexes Thema

Für wen die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gilt, wann sie ausgeschlossen ist und was das für Familien mit PKV-Versicherten bedeutet.

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird oft als selbstverständlich betrachtet. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert – so die gängige Annahme. Doch die Realität ist komplizierter. Gerade wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, greifen Regelungen, die viele nicht kennen. Und die können teuer werden. Familienversicherung, Kind, GKV & PKV ist hier ein zentrales Thema, das viele Familien vor Herausforderungen stellt.

Wer nicht aufpasst, steht plötzlich vor der Wahl: privat versichern oder freiwillig gesetzlich – beides kostenpflichtig. Pro Kind. Jeden Monat. Und das, obwohl ein Elternteil bereits GKV-Beiträge zahlt. Dieser Artikel ist Ihr Wegweiser, um diese Fallstricke zu umschiffen und die beste Lösung für Ihr Kind zu finden.

Dieser Artikel erklärt, wann die beitragsfreie Familienversicherung greift, wann sie ausgeschlossen ist und worauf Familien mit gemischter Versicherung (GKV + PKV) achten müssen. Fundiert, praxisnah und ohne Schönfärberei.

Was ist die Familienversicherung in der GKV?

Die Familienversicherung ist eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht es, Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern – ohne eigene Beiträge, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten. Das versicherte Mitglied meldet den Angehörigen einfach bei seiner Krankenkasse an. Der Angehörige erhält eine eigene Versichertenkarte und kann alle Leistungen der GKV in Anspruch nehmen.

Klingt einfach. Ist es auch – in vielen Fällen. Doch sobald ein Elternteil privat versichert ist, wird es kompliziert. Denn die Familienversicherung ist an Bedingungen geknüpft, die nicht jeder kennt. Und die können dazu führen, dass Kinder plötzlich nicht mehr beitragsfrei versichert werden können.

Wichtig: In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag – und zahlt einen eigenen Beitrag.

Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung

Nicht jeder kann einfach familienversichert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt klare Anforderungen. Nur wenn diese erfüllt sind, kann die beitragsfreie Familienversicherung greifen:

1. Wohnsitz in Deutschland

Der mitzuversichernde Angehörige muss seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Keine andere vorrangige Krankenversicherung

Es darf keine Pflichtversicherung bestehen, die eine Familienversicherung ausschließt – etwa als Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständiger. Auch eine geringfügige Beschäftigung kann den Anspruch auf Familienversicherung ausschließen, wenn das Einkommen die Grenze von 535 Euro monatlich (2025) übersteigt oder die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Hier ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Ausnahme gilt automatisch. Eine verhindernde Beschäftigung oder geringfügige Tätigkeit kann den Anspruch auf Familienversicherung ausschließen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V).

3. Einkommensgrenze

Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf 2025 höchstens 535 Euro monatlich betragen (bei einem Minijob 556 Euro monatlich). Für 2026 steigt diese Grenze auf 565 Euro monatlich (bei einem Minijob 603 Euro monatlich). Wichtig: Dieses Einkommen bezieht sich auf die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (siehe Abschnitt „Was gehört zum Gesamteinkommen?“). Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Siebtel-Bezugsgröße, die sich jährlich ändert. Der konkrete Betrag von 535 Euro (2025) bzw. 565 Euro (2026) ist die aktuelle Ableitung dieser Bezugsgröße.

4. Keine hauptberufliche Selbstständigkeit

Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nicht familienversichert werden – unabhängig vom Einkommen.

5. Nicht von der Versicherungspflicht befreit

Wer auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit wurde, kann nicht familienversichert werden.

6. Keine Beamten, Richter, Soldaten, Geistliche

Diese Berufsgruppen sind grundsätzlich von der Familienversicherung ausgeschlossen.

Hinweis: Die Einkommensgrenze darf bis zu zweimal pro Jahr überschritten werden, ohne dass die Familienversicherung endet. Elterngeld zählt nicht zum Einkommen.

Wer kann familienversichert werden?

Ehepartner und Lebenspartner

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können familienversichert werden, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch bei Trennung – bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.

Kinder

Kinder können in der Regel beitragsfrei familienversichert werden, solange sie die allgemeinen Voraussetzungen und die spezifischen Altersgrenzen erfüllen:

  • Bis zum 18. Lebensjahr: generell
  • Bis zum 23. Lebensjahr: wenn nicht erwerbstätig (z.B. Schulbesuch)
  • Bis zum 25. Lebensjahr: wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert. Diese Altersgrenze ist also direkt an die Ausbildung geknüpft, nicht nur an das Alter selbst. Nach Beendigung der Ausbildung oder des Studiums endet der Anspruch auf Familienversicherung, sofern keine anderen Gründe vorliegen.
  • Verlängerung um 12 Monate: bei Wehrdienst, Freiwilligendienst oder Entwicklungshilfe, um die Zeit zwischen Dienst und Ausbildung zu überbrücken.
  • Unbegrenzt: bei Behinderung, wenn das Kind sich nicht selbst versorgen kann.

Auch Stiefkinder, Enkel (bei überwiegendem Unterhalt) und Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft können familienversichert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der kritische Punkt: Familienversicherung Kind PKV bei gemischter Versicherung (GKV + PKV)

Hier wird es kompliziert – und teuer. Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, greift die Familienversicherung nicht automatisch. Die bloße Tatsache, dass ein Elternteil in der PKV ist, reicht nicht aus, um die Familienversicherung auszuschließen. Stattdessen prüft die Krankenkasse drei Bedingungen. Sind alle drei erfüllt, ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

Das bedeutet: Das Kind kann nicht beitragsfrei beim GKV-versicherten Elternteil mitversichert werden. Es muss entweder privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in die GKV – beides kostenpflichtig. Die Frage, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird, ist dann entscheidend.

Warum ist das so?

Der Gesetzgeber will verhindern, dass gutverdienende PKV-Versicherte von der Solidargemeinschaft der GKV profitieren, indem sie ihre Kinder beitragsfrei mitversichern lassen. Die Regelung ist umstritten – aber sie gilt. Dies ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um die Familienversicherung Kind PKV geht.

Die drei Bedingungen für den Ausschluss der Familienversicherung

Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Diese Regelung ist in § 10 SGB V zur Familienversicherung festgelegt:

1. Ein Elternteil ist PKV-versichert, der andere GKV-versichert

Das ist die Grundvoraussetzung für die Prüfung. Sind beide Eltern in der GKV, gibt es kein Problem. Sind beide in der PKV, stellt sich die Frage der Familienversicherung in der GKV nicht.

2. Der PKV-versicherte Elternteil verdient mehr als der GKV-versicherte

Es wird das Gesamteinkommen der Eltern verglichen – nicht der Versicherungsbeitrag. Maßgeblich ist, wer von beiden Elternteilen mehr verdient. Hierbei ist die genaue Definition des Gesamteinkommens entscheidend, die über das reine Erwerbseinkommen hinausgeht.

3. Das Einkommen des PKV-Versicherten übersteigt 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

2025 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2025 bei 73.800 Euro jährlich (monatlich 6.150 Euro) und 2026 bei 77.400 Euro jährlich (monatlich 6.450 Euro**). Verdient der PKV-versicherte Elternteil regelmäßig mehr als dieser Betrag, ist die dritte Bedingung erfüllt. Diese Grenze ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V relevant für die Versicherungsfreiheit und damit für die Beurteilung, ob der PKV-versicherte Elternteil als „gutverdienend“ im Sinne der Regelung gilt. Die JAEG von 73.800 Euro für 2025 ist die korrekte Angabe, basierend auf offiziellen Quellen wie der Deutschen Rentenversicherung.

Wichtig: Nur wenn alle drei Bedingungen zutreffen, ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Fehlt auch nur eine, kann das Kind beitragsfrei familienversichert werden.

Familienversicherung Quick Check 2026

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Wie sind Sie aktuell versichert?

Welcher Berufsstatus trifft auf Sie zu?

ℹ️ Die PKV-Versicherungspflicht hängt von Ihrem Status ab. Selbstständige und Freiberufler können sich immer privat versichern.

Wie hoch ist Ihr monatliches Bruttoeinkommen?

ℹ️ Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab wann Sie sich privat versichern können. 2026: 6.450 € (2025: 6.150 €)
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Hinweis: Dieser Quick-Check bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine professionelle Beratung. Die Versicherungspflicht und -berechtigung hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Für eine detaillierte Analyse kontaktieren Sie bitte einen PKV-Experten.

Was gehört zum Gesamteinkommen? Definition und Relevanz

Die Definition des Gesamteinkommens ist entscheidend für die Familienversicherung und kann zu Missverständnissen führen. Gemäß § 16 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch) ist das Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Hierbei werden alle relevanten Einkünfte berücksichtigt, nicht nur das reine Erwerbseinkommen.

Die Krankenkassen berücksichtigen dabei Einkünfte, die regelmäßig im Monat erzielt werden oder dem Versicherten zufließen. Aber Achtung: Auch Einmalzahlungen, die jährlich gewährt werden (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), werden anteilig auf den Monat heruntergebrochen und zum Gesamteinkommen gezählt.

Grundsätzlich wird das Einkommen auf Jahresbasis betrachtet, nicht nur auf monatlicher Basis. Dies ist besonders relevant bei schwankenden Einkommen oder Einmalzahlungen. Für die Beurteilung ist dabei der Zeitpunkt der Überschreitung der Grenze entscheidend. In der Regel wird auf das laufende Kalenderjahr abgestellt, wobei auch eine Prognose für das gesamte Jahr relevant sein kann. Eine rückwirkende Änderung durch einen Steuerbescheid kann ebenfalls Auswirkungen haben.

Einkünfte, die zum Gesamteinkommen zählen (gemäß § 2 Abs. 1 EStG):

1. Überschusseinkünfte:
* Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitsentgelt)
* Einmal jährlich gewährte Einmalzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)
* Abfindungen bei Auflösung eines Arbeitsvertrages
* Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinserträge)
* Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
* Sonstige Einkünfte (z.B. Renten)

Bei diesen Einkünften können Werbungskosten das Gesamteinkommen mindern (z.B. Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag bei Kapitalerträgen, Aufwendungen bei Vermietung und Verpachtung).

2. Einkünfte mit Gewinnermittlung:
* Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
* Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
* Einkünfte aus Gewerbebetrieben

Besonderheiten bei Selbstständigen:

Bei Selbstständigen ist die Ermittlung des Gesamteinkommens komplexer, da das Einkommen oft schwankt. Maßgebend ist hier der Einkommensteuerbescheid. Das dort ermittelte Gesamteinkommen wird ab dem folgenden Monat berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die Familienversicherung rückwirkend entfällt, selbst wenn das aktuelle Einkommen geringer ist. Es ist ratsam, bei sinkendem Einkommen und vorliegendem Steuerbescheid die Krankenkasse zu kontaktieren. Eine Reduzierung der Vorauszahlungen beim Finanzamt kann zu einem neuen Vorauszahlungsbescheid führen, der eine Neueinstufung ermöglicht und die Rückkehr in die Familienversicherung für Kinder bewirken kann. Wichtig ist, dass diese Nachweise von Dritten (Finanzamt, Steuerberater) erstellt wurden.

Praxisbeispiele: Wann die Familienversicherung Kind PKV funktioniert – und wann nicht

Beispiel 1: Familienversicherung ausgeschlossen

Situation:

– Mutter: Angestellte, GKV-versichert, Einkommen 2.700 € brutto/Monat
– Vater: Führungskraft, PKV-versichert, Einkommen 7.500 € brutto/Monat (inkl. anteiliger Einmalzahlungen)
– Verheiratet

Prüfung:

1. Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV
2. PKV-Elternteil verdient mehr (7.500 € > 2.700 €)
3. PKV-Einkommen > 6.150 €

Ergebnis:

Alle drei Bedingungen erfüllt → Familienversicherung ausgeschlossen. Die Kinder müssen entweder privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in die GKV. Hier ist die Frage, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert werden soll, von großer Bedeutung.

Beispiel 2: Familienversicherung möglich (GKV-Elternteil verdient mehr)

Situation:

– Mutter: Angestellte, GKV-versichert, Einkommen 5.000 € brutto/Monat
– Vater: Selbstständiger Berater, PKV-versichert, Einkommen 4.500 € brutto/Monat (nach Abzug relevanter Kosten)
– Verheiratet

Prüfung:

1. Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV
2. GKV-Elternteil verdient mehr (5.000 € > 4.500 €)
3. PKV-Einkommen < 6.150 € (diese Bedingung ist hier irrelevant, da Bedingung 2 nicht erfüllt ist)

Ergebnis:

Nicht alle Bedingungen erfüllt → Familienversicherung möglich. Die Kinder können beitragsfrei bei der Mutter mitversichert werden.

Beispiel 3: Familienversicherung möglich (PKV-Einkommen unter Grenze)

Situation:

– Mutter: Teilzeit-Angestellte, GKV-versichert, Einkommen 1.800 € brutto/Monat
– Vater: Angestellter, PKV-versichert, Einkommen 5.800 € brutto/Monat (inkl. anteiliger Einmalzahlungen)
– Verheiratet

Prüfung:

1. Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV
2. PKV-Elternteil verdient mehr (5.800 € > 1.800 €)
3. PKV-Einkommen < 6.150 €

Ergebnis:

Nicht alle Bedingungen erfüllt → Familienversicherung möglich. Die Kinder können beitragsfrei bei der Mutter mitversichert werden.

Beispiel 4: Unverheiratetes Paar – Familienversicherung immer möglich

Situation:

– Mutter: GKV-versichert, Einkommen 2.500 € brutto/Monat
– Vater: PKV-versichert, Einkommen 8.000 € brutto/Monat
Nicht verheiratet

Prüfung:

Die Drei-Bedingungen-Regel gilt nur für verheiratete oder verpartnerte Paare. Bei unverheirateten Eltern kann das Kind unabhängig vom Einkommen beim GKV-versicherten Elternteil familienversichert werden. Hier ist die Frage, ob das Kind gesetzlich versichern lässt, einfach zu beantworten.

Ergebnis:

Familienversicherung möglich – unabhängig von Einkommen und Versicherungsstatus des anderen Elternteils.

Was kostet es, wenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist?

Wenn die Familienversicherung nicht greift, bleiben zwei Optionen, die beide mit Kosten verbunden sind:

Option 1: Private Krankenversicherung (PKV)

Ist die Familienversicherung ausgeschlossen, kann das Kind in der PKV versichert werden. Hierbei ist zu beachten, dass jedes Kind einen eigenen Vertrag benötigt. Die Kosten variieren je nach Tarif und Leistungsumfang, aber für einen qualitativen Tarif müssen Sie mit 250-350 € pro Kind und Monat rechnen.

Vorteil:
* Kindernachversicherung: Neugeborene können innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in einen gleichwertigen Tarif wie der PKV-versicherte Elternteil aufgenommen werden. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen.
* Umfassende Leistungen: Private Tarife bieten oft bessere Leistungen als die GKV, z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder umfangreichere Leistungen bei Zahnbehandlungen. Hier bekommen Sie mehr für Ihr Geld.

Nachteil:
* Individuelle Beiträge: Jeder Versicherte, also auch jedes Kind, zahlt einen eigenen Beitrag. Es gibt keine beitragsfreie Mitversicherung.
* Beitragssteigerungen: Beiträge können im Laufe der Zeit steigen. Das ist eine Realität, die man nicht schönreden sollte.
* Keine einfache Rückkehr: Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen möglich. Einmal privat, immer privat – das ist oft die Regel.

Option 2: Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

Alternativ kann das Kind als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden. Der Beitrag richtet sich hierbei nach einem fiktiven Mindesteinkommen, das von den Krankenkassen festgelegt wird. Für einen qualitativen Tarif liegen die monatlichen Kosten ebenfalls bei 250-350 € pro Kind.

Vorteil:
* GKV-Leistungsumfang: Das Kind erhält Zugang zu allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Keine Überraschungen, alles wie gewohnt.
* Flexibilität: Späterer Wechsel in die Pflichtversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums). Das bietet eine gewisse Planbarkeit.

Nachteil:
* Kostenintensiv: Die Beiträge sind in der Regel höher als die der beitragsfreien Familienversicherung und können mitunter sogar die Kosten für eine gute PKV übersteigen. Hier zahlen Sie für Leistungen, die Sie sonst beitragsfrei hätten.
* Keine erweiterten Leistungen: Trotz des Beitrags gibt es keine erweiterten Leistungen im Vergleich zur beitragsfreien Familienversicherung. Sie zahlen extra, bekommen aber nicht mehr als das GKV-Standardpaket.

Einkommensgrenze und Sonderfälle der Familienversicherung

Einkommensgrenze 2025/2026: 535 Euro / 565 Euro monatlich

Familienangehörige dürfen 2025 höchstens 535 Euro monatlich an regelmäßigem Gesamteinkommen verdienen, um familienversichert zu bleiben. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 556 Euro. Für 2026 steigen diese Werte auf 565 Euro monatlich bzw. 603 Euro für Minijobs.

Was zählt zum Einkommen?
– Arbeitseinkommen (brutto abzüglich Werbungskosten)
– Mieteinnahmen
– Kapitalerträge
– Renten

Was zählt nicht?
– Elterngeld
– Kindergeld
– BAföG

Wichtig: Die Grenze darf bis zu zweimal pro Jahr überschritten werden, ohne dass die Familienversicherung endet. Hier ist eine genaue Dokumentation wichtig, um spätere Probleme zu vermeiden.

Sonderfall: Freiwillig GKV-versichert mit PKV-Partner

Wenn ein Elternteil freiwillig in der GKV versichert ist und der Partner privat, wird das Einkommen des PKV-Partners angerechnet – maximal bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze (2025: 2.756,25 Euro; 2026: 2.906,25 Euro). Das ist eine Regelung, die viele überrascht und zu unerwarteten Kosten führen kann.

Das kann dazu führen, dass die Familienversicherung ausgeschlossen ist, obwohl das eigene Einkommen unter 535 Euro liegt. Ein klassischer Fallstrick, der genaue Prüfung erfordert.

Sonderfall: Elternzeit und Rückkehr in die GKV

Während der Elternzeit können PKV-Versicherte unter bestimmten Bedingungen in die GKV zurückkehren. Das ist eine seltene, aber wichtige Chance, die Weichen neu zu stellen und die Familienversicherung für die Kinder zu ermöglichen:

  • Teilzeitarbeit (max. 32 Stunden/Woche bei Kindern ab 1.9.2021)
  • Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € p.a.; 2026: 77.400 € p.a.)
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit muss aufgegeben werden

Das ist eine Chance, die Weichen neu zu stellen – und die Familienversicherung zu ermöglichen.

Häufige Fehler und Fallstricke bei der Familienversicherung

Viele Familien tappen in diese Fallen, weil sie die komplexen Regeln nicht kennen:

  1. Unzureichende Prüfung bei Geburt: Viele gehen automatisch davon aus, dass das Kind familienversichert ist. Eine sorgfältige Prüfung der drei Bedingungen ist unerlässlich. Verlassen Sie sich nicht auf Hörensagen.
  2. Fehlende Kommunikation mit der Krankenkasse: Änderungen im Einkommen oder Familienstand müssen der GKV umgehend mitgeteilt werden. Verschweigen ist keine Lösung und führt nur zu Ärger.
  3. Verwechslung von Brutto- und Nettoeinkommen: Für die Einkommensgrenzen ist oft das Bruttoeinkommen relevant (abzüglich bestimmter Abzüge). Hier muss man genau hinschauen.
  4. Unwissenheit über die JAEG: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 ist ein entscheidender Faktor, der oft übersehen wird. Wer diese Grenze nicht kennt, tappt schnell in die Kostenfalle.
  5. Kindernachversicherung in der PKV verpassen: Wenn das Kind in die PKV muss, gibt es Fristen (2 Monate nach Geburt) für die problemlose Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Verpassen Sie diese Frist, kann es teuer oder kompliziert werden.

 

Fazit: Familienversicherung Kind PKV – Komplex, aber lösbar

Die Regeln rund um die beitragsfreie Familienversicherung sind komplex, besonders wenn ein Elternteil in der PKV versichert ist. Doch mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Prüfung lassen sich teure Fallstricke vermeiden. Nutzen Sie unseren interaktiven Checker, um schnell eine erste Einschätzung zu erhalten, und zögern Sie nicht, sich bei Unsicherheiten professionell beraten zu lassen. Es geht um die Gesundheit und finanzielle Absicherung Ihrer Familie.

Alarmiere den Markt: Viele Familien zahlen unnötig hohe Beiträge, weil sie die Details der Familienversicherung nicht kennen. Informieren Sie sich proaktiv!

 

FAQ – Häufige Fragen zur Gesundheitskrise Deutschland

Einleitung: Familienversicherung, Kind, GKV &PKV – ein komplexes Thema

Für wen die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gilt, wann sie ausgeschlossen ist und was das für Familien mit PKV-Versicherten bedeutet.

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird oft als selbstverständlich betrachtet. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert – so die gängige Annahme. Doch die Realität ist komplizierter. Gerade wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, greifen Regelungen, die viele nicht kennen. Und die können teuer werden. Familienversicherung, Kind, GKV & PKV ist hier ein zentrales Thema, das viele Familien vor Herausforderungen stellt.

Wer nicht aufpasst, steht plötzlich vor der Wahl: privat versichern oder freiwillig gesetzlich – beides kostenpflichtig. Pro Kind. Jeden Monat. Und das, obwohl ein Elternteil bereits GKV-Beiträge zahlt. Dieser Artikel ist Ihr Wegweiser, um diese Fallstricke zu umschiffen und die beste Lösung für Ihr Kind zu finden.

Dieser Artikel erklärt, wann die beitragsfreie Familienversicherung greift, wann sie ausgeschlossen ist und worauf Familien mit gemischter Versicherung (GKV + PKV) achten müssen. Fundiert, praxisnah und ohne Schönfärberei.

Was ist die Familienversicherung in der GKV?

Die Familienversicherung ist eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht es, Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern – ohne eigene Beiträge, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten. Das versicherte Mitglied meldet den Angehörigen einfach bei seiner Krankenkasse an. Der Angehörige erhält eine eigene Versichertenkarte und kann alle Leistungen der GKV in Anspruch nehmen.

Klingt einfach. Ist es auch – in vielen Fällen. Doch sobald ein Elternteil privat versichert ist, wird es kompliziert. Denn die Familienversicherung ist an Bedingungen geknüpft, die nicht jeder kennt. Und die können dazu führen, dass Kinder plötzlich nicht mehr beitragsfrei versichert werden können.

Wichtig: In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag – und zahlt einen eigenen Beitrag.

Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung

Nicht jeder kann einfach familienversichert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt klare Anforderungen. Nur wenn diese erfüllt sind, kann die beitragsfreie Familienversicherung greifen:

1. Wohnsitz in Deutschland

Der mitzuversichernde Angehörige muss seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Keine andere vorrangige Krankenversicherung

Es darf keine Pflichtversicherung bestehen, die eine Familienversicherung ausschließt – etwa als Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständiger. Auch eine geringfügige Beschäftigung kann den Anspruch auf Familienversicherung ausschließen, wenn das Einkommen die Grenze von 535 Euro monatlich (2025) übersteigt oder die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Hier ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Ausnahme gilt automatisch. Eine verhindernde Beschäftigung oder geringfügige Tätigkeit kann den Anspruch auf Familienversicherung ausschließen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V).

3. Einkommensgrenze

Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf 2025 höchstens 535 Euro monatlich betragen (bei einem Minijob 556 Euro monatlich). Für 2026 steigt diese Grenze auf 565 Euro monatlich (bei einem Minijob 603 Euro monatlich). Wichtig: Dieses Einkommen bezieht sich auf die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (siehe Abschnitt „Was gehört zum Gesamteinkommen?“). Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Siebtel-Bezugsgröße, die sich jährlich ändert. Der konkrete Betrag von 535 Euro (2025) bzw. 565 Euro (2026) ist die aktuelle Ableitung dieser Bezugsgröße.

4. Keine hauptberufliche Selbstständigkeit

Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nicht familienversichert werden – unabhängig vom Einkommen.

5. Nicht von der Versicherungspflicht befreit

Wer auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit wurde, kann nicht familienversichert werden.

6. Keine Beamten, Richter, Soldaten, Geistliche

Diese Berufsgruppen sind grundsätzlich von der Familienversicherung ausgeschlossen.

Hinweis: Die Einkommensgrenze darf bis zu zweimal pro Jahr überschritten werden, ohne dass die Familienversicherung endet. Elterngeld zählt nicht zum Einkommen.

Wer kann familienversichert werden?

Ehepartner und Lebenspartner

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können familienversichert werden, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch bei Trennung – bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.

Kinder

Kinder können in der Regel beitragsfrei familienversichert werden, solange sie die allgemeinen Voraussetzungen und die spezifischen Altersgrenzen erfüllen:

  • Bis zum 18. Lebensjahr: generell
  • Bis zum 23. Lebensjahr: wenn nicht erwerbstätig (z.B. Schulbesuch)
  • Bis zum 25. Lebensjahr: wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert. Diese Altersgrenze ist also direkt an die Ausbildung geknüpft, nicht nur an das Alter selbst. Nach Beendigung der Ausbildung oder des Studiums endet der Anspruch auf Familienversicherung, sofern keine anderen Gründe vorliegen.
  • Verlängerung um 12 Monate: bei Wehrdienst, Freiwilligendienst oder Entwicklungshilfe, um die Zeit zwischen Dienst und Ausbildung zu überbrücken.
  • Unbegrenzt: bei Behinderung, wenn das Kind sich nicht selbst versorgen kann.

Auch Stiefkinder, Enkel (bei überwiegendem Unterhalt) und Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft können familienversichert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der kritische Punkt: Familienversicherung Kind PKV bei gemischter Versicherung (GKV + PKV)

Hier wird es kompliziert – und teuer. Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, greift die Familienversicherung nicht automatisch. Die bloße Tatsache, dass ein Elternteil in der PKV ist, reicht nicht aus, um die Familienversicherung auszuschließen. Stattdessen prüft die Krankenkasse drei Bedingungen. Sind alle drei erfüllt, ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

Das bedeutet: Das Kind kann nicht beitragsfrei beim GKV-versicherten Elternteil mitversichert werden. Es muss entweder privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in die GKV – beides kostenpflichtig. Die Frage, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird, ist dann entscheidend.

Warum ist das so?

Der Gesetzgeber will verhindern, dass gutverdienende PKV-Versicherte von der Solidargemeinschaft der GKV profitieren, indem sie ihre Kinder beitragsfrei mitversichern lassen. Die Regelung ist umstritten – aber sie gilt. Dies ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um die Familienversicherung Kind PKV geht.

Die drei Bedingungen für den Ausschluss der Familienversicherung

Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Diese Regelung ist in § 10 SGB V zur Familienversicherung festgelegt:

1. Ein Elternteil ist PKV-versichert, der andere GKV-versichert

Das ist die Grundvoraussetzung für die Prüfung. Sind beide Eltern in der GKV, gibt es kein Problem. Sind beide in der PKV, stellt sich die Frage der Familienversicherung in der GKV nicht.

2. Der PKV-versicherte Elternteil verdient mehr als der GKV-versicherte

Es wird das Gesamteinkommen der Eltern verglichen – nicht der Versicherungsbeitrag. Maßgeblich ist, wer von beiden Elternteilen mehr verdient. Hierbei ist die genaue Definition des Gesamteinkommens entscheidend, die über das reine Erwerbseinkommen hinausgeht.

3. Das Einkommen des PKV-Versicherten übersteigt 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

2025 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2025 bei 73.800 Euro jährlich (monatlich 6.150 Euro) und 2026 bei 77.400 Euro jährlich (monatlich 6.450 Euro**). Verdient der PKV-versicherte Elternteil regelmäßig mehr als dieser Betrag, ist die dritte Bedingung erfüllt. Diese Grenze ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V relevant für die Versicherungsfreiheit und damit für die Beurteilung, ob der PKV-versicherte Elternteil als „gutverdienend“ im Sinne der Regelung gilt. Die JAEG von 73.800 Euro für 2025 ist die korrekte Angabe, basierend auf offiziellen Quellen wie der Deutschen Rentenversicherung.

Wichtig: Nur wenn alle drei Bedingungen zutreffen, ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Fehlt auch nur eine, kann das Kind beitragsfrei familienversichert werden.

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Wie sind Sie aktuell versichert?

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ℹ️ Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab wann Sie sich privat versichern können. 2026: 6.450 € (2025: 6.150 €)
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Hinweis: Dieser Quick-Check bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine professionelle Beratung. Die Versicherungspflicht und -berechtigung hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Für eine detaillierte Analyse kontaktieren Sie bitte einen PKV-Experten.

Was gehört zum Gesamteinkommen? Definition und Relevanz

Die Definition des Gesamteinkommens ist entscheidend für die Familienversicherung und kann zu Missverständnissen führen. Gemäß § 16 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch) ist das Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Hierbei werden alle relevanten Einkünfte berücksichtigt, nicht nur das reine Erwerbseinkommen.

Die Krankenkassen berücksichtigen dabei Einkünfte, die regelmäßig im Monat erzielt werden oder dem Versicherten zufließen. Aber Achtung: Auch Einmalzahlungen, die jährlich gewährt werden (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), werden anteilig auf den Monat heruntergebrochen und zum Gesamteinkommen gezählt.

Grundsätzlich wird das Einkommen auf Jahresbasis betrachtet, nicht nur auf monatlicher Basis. Dies ist besonders relevant bei schwankenden Einkommen oder Einmalzahlungen. Für die Beurteilung ist dabei der Zeitpunkt der Überschreitung der Grenze entscheidend. In der Regel wird auf das laufende Kalenderjahr abgestellt, wobei auch eine Prognose für das gesamte Jahr relevant sein kann. Eine rückwirkende Änderung durch einen Steuerbescheid kann ebenfalls Auswirkungen haben.

Einkünfte, die zum Gesamteinkommen zählen (gemäß § 2 Abs. 1 EStG):

1. Überschusseinkünfte:
* Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitsentgelt)
* Einmal jährlich gewährte Einmalzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)
* Abfindungen bei Auflösung eines Arbeitsvertrages
* Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinserträge)
* Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
* Sonstige Einkünfte (z.B. Renten)

Bei diesen Einkünften können Werbungskosten das Gesamteinkommen mindern (z.B. Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag bei Kapitalerträgen, Aufwendungen bei Vermietung und Verpachtung).

2. Einkünfte mit Gewinnermittlung:
* Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
* Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
* Einkünfte aus Gewerbebetrieben

Besonderheiten bei Selbstständigen:

Bei Selbstständigen ist die Ermittlung des Gesamteinkommens komplexer, da das Einkommen oft schwankt. Maßgebend ist hier der Einkommensteuerbescheid. Das dort ermittelte Gesamteinkommen wird ab dem folgenden Monat berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die Familienversicherung rückwirkend entfällt, selbst wenn das aktuelle Einkommen geringer ist. Es ist ratsam, bei sinkendem Einkommen und vorliegendem Steuerbescheid die Krankenkasse zu kontaktieren. Eine Reduzierung der Vorauszahlungen beim Finanzamt kann zu einem neuen Vorauszahlungsbescheid führen, der eine Neueinstufung ermöglicht und die Rückkehr in die Familienversicherung für Kinder bewirken kann. Wichtig ist, dass diese Nachweise von Dritten (Finanzamt, Steuerberater) erstellt wurden.

Praxisbeispiele: Wann die Familienversicherung Kind PKV funktioniert – und wann nicht

Beispiel 1: Familienversicherung ausgeschlossen

Situation:

– Mutter: Angestellte, GKV-versichert, Einkommen 2.700 € brutto/Monat
– Vater: Führungskraft, PKV-versichert, Einkommen 7.500 € brutto/Monat (inkl. anteiliger Einmalzahlungen)
– Verheiratet

Prüfung:

1. Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV
2. PKV-Elternteil verdient mehr (7.500 € > 2.700 €)
3. PKV-Einkommen > 6.150 €

Ergebnis:

Alle drei Bedingungen erfüllt → Familienversicherung ausgeschlossen. Die Kinder müssen entweder privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in die GKV. Hier ist die Frage, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert werden soll, von großer Bedeutung.

Beispiel 2: Familienversicherung möglich (GKV-Elternteil verdient mehr)

Situation:

– Mutter: Angestellte, GKV-versichert, Einkommen 5.000 € brutto/Monat
– Vater: Selbstständiger Berater, PKV-versichert, Einkommen 4.500 € brutto/Monat (nach Abzug relevanter Kosten)
– Verheiratet

Prüfung:

1. Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV
2. GKV-Elternteil verdient mehr (5.000 € > 4.500 €)
3. PKV-Einkommen < 6.150 € (diese Bedingung ist hier irrelevant, da Bedingung 2 nicht erfüllt ist)

Ergebnis:

Nicht alle Bedingungen erfüllt → Familienversicherung möglich. Die Kinder können beitragsfrei bei der Mutter mitversichert werden.

Beispiel 3: Familienversicherung möglich (PKV-Einkommen unter Grenze)

Situation:

– Mutter: Teilzeit-Angestellte, GKV-versichert, Einkommen 1.800 € brutto/Monat
– Vater: Angestellter, PKV-versichert, Einkommen 5.800 € brutto/Monat (inkl. anteiliger Einmalzahlungen)
– Verheiratet

Prüfung:

1. Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV
2. PKV-Elternteil verdient mehr (5.800 € > 1.800 €)
3. PKV-Einkommen < 6.150 €

Ergebnis:

Nicht alle Bedingungen erfüllt → Familienversicherung möglich. Die Kinder können beitragsfrei bei der Mutter mitversichert werden.

Beispiel 4: Unverheiratetes Paar – Familienversicherung immer möglich

Situation:

– Mutter: GKV-versichert, Einkommen 2.500 € brutto/Monat
– Vater: PKV-versichert, Einkommen 8.000 € brutto/Monat
Nicht verheiratet

Prüfung:

Die Drei-Bedingungen-Regel gilt nur für verheiratete oder verpartnerte Paare. Bei unverheirateten Eltern kann das Kind unabhängig vom Einkommen beim GKV-versicherten Elternteil familienversichert werden. Hier ist die Frage, ob das Kind gesetzlich versichern lässt, einfach zu beantworten.

Ergebnis:

Familienversicherung möglich – unabhängig von Einkommen und Versicherungsstatus des anderen Elternteils.

Was kostet es, wenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist?

Wenn die Familienversicherung nicht greift, bleiben zwei Optionen, die beide mit Kosten verbunden sind:

Option 1: Private Krankenversicherung (PKV)

Ist die Familienversicherung ausgeschlossen, kann das Kind in der PKV versichert werden. Hierbei ist zu beachten, dass jedes Kind einen eigenen Vertrag benötigt. Die Kosten variieren je nach Tarif und Leistungsumfang, aber für einen qualitativen Tarif müssen Sie mit 250-350 € pro Kind und Monat rechnen.

Vorteil:
* Kindernachversicherung: Neugeborene können innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in einen gleichwertigen Tarif wie der PKV-versicherte Elternteil aufgenommen werden. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen.
* Umfassende Leistungen: Private Tarife bieten oft bessere Leistungen als die GKV, z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder umfangreichere Leistungen bei Zahnbehandlungen. Hier bekommen Sie mehr für Ihr Geld.

Nachteil:
* Individuelle Beiträge: Jeder Versicherte, also auch jedes Kind, zahlt einen eigenen Beitrag. Es gibt keine beitragsfreie Mitversicherung.
* Beitragssteigerungen: Beiträge können im Laufe der Zeit steigen. Das ist eine Realität, die man nicht schönreden sollte.
* Keine einfache Rückkehr: Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen möglich. Einmal privat, immer privat – das ist oft die Regel.

Option 2: Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

Alternativ kann das Kind als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden. Der Beitrag richtet sich hierbei nach einem fiktiven Mindesteinkommen, das von den Krankenkassen festgelegt wird. Für einen qualitativen Tarif liegen die monatlichen Kosten ebenfalls bei 250-350 € pro Kind.

Vorteil:
* GKV-Leistungsumfang: Das Kind erhält Zugang zu allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Keine Überraschungen, alles wie gewohnt.
* Flexibilität: Späterer Wechsel in die Pflichtversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums). Das bietet eine gewisse Planbarkeit.

Nachteil:
* Kostenintensiv: Die Beiträge sind in der Regel höher als die der beitragsfreien Familienversicherung und können mitunter sogar die Kosten für eine gute PKV übersteigen. Hier zahlen Sie für Leistungen, die Sie sonst beitragsfrei hätten.
* Keine erweiterten Leistungen: Trotz des Beitrags gibt es keine erweiterten Leistungen im Vergleich zur beitragsfreien Familienversicherung. Sie zahlen extra, bekommen aber nicht mehr als das GKV-Standardpaket.

Einkommensgrenze und Sonderfälle der Familienversicherung

Einkommensgrenze 2025/2026: 535 Euro / 565 Euro monatlich

Familienangehörige dürfen 2025 höchstens 535 Euro monatlich an regelmäßigem Gesamteinkommen verdienen, um familienversichert zu bleiben. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 556 Euro. Für 2026 steigen diese Werte auf 565 Euro monatlich bzw. 603 Euro für Minijobs.

Was zählt zum Einkommen?
– Arbeitseinkommen (brutto abzüglich Werbungskosten)
– Mieteinnahmen
– Kapitalerträge
– Renten

Was zählt nicht?
– Elterngeld
– Kindergeld
– BAföG

Wichtig: Die Grenze darf bis zu zweimal pro Jahr überschritten werden, ohne dass die Familienversicherung endet. Hier ist eine genaue Dokumentation wichtig, um spätere Probleme zu vermeiden.

Sonderfall: Freiwillig GKV-versichert mit PKV-Partner

Wenn ein Elternteil freiwillig in der GKV versichert ist und der Partner privat, wird das Einkommen des PKV-Partners angerechnet – maximal bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze (2025: 2.756,25 Euro; 2026: 2.906,25 Euro). Das ist eine Regelung, die viele überrascht und zu unerwarteten Kosten führen kann.

Das kann dazu führen, dass die Familienversicherung ausgeschlossen ist, obwohl das eigene Einkommen unter 535 Euro liegt. Ein klassischer Fallstrick, der genaue Prüfung erfordert.

Sonderfall: Elternzeit und Rückkehr in die GKV

Während der Elternzeit können PKV-Versicherte unter bestimmten Bedingungen in die GKV zurückkehren. Das ist eine seltene, aber wichtige Chance, die Weichen neu zu stellen und die Familienversicherung für die Kinder zu ermöglichen:

  • Teilzeitarbeit (max. 32 Stunden/Woche bei Kindern ab 1.9.2021)
  • Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € p.a.; 2026: 77.400 € p.a.)
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit muss aufgegeben werden

Das ist eine Chance, die Weichen neu zu stellen – und die Familienversicherung zu ermöglichen.

Häufige Fehler und Fallstricke bei der Familienversicherung

Viele Familien tappen in diese Fallen, weil sie die komplexen Regeln nicht kennen:

  1. Unzureichende Prüfung bei Geburt: Viele gehen automatisch davon aus, dass das Kind familienversichert ist. Eine sorgfältige Prüfung der drei Bedingungen ist unerlässlich. Verlassen Sie sich nicht auf Hörensagen.
  2. Fehlende Kommunikation mit der Krankenkasse: Änderungen im Einkommen oder Familienstand müssen der GKV umgehend mitgeteilt werden. Verschweigen ist keine Lösung und führt nur zu Ärger.
  3. Verwechslung von Brutto- und Nettoeinkommen: Für die Einkommensgrenzen ist oft das Bruttoeinkommen relevant (abzüglich bestimmter Abzüge). Hier muss man genau hinschauen.
  4. Unwissenheit über die JAEG: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 ist ein entscheidender Faktor, der oft übersehen wird. Wer diese Grenze nicht kennt, tappt schnell in die Kostenfalle.
  5. Kindernachversicherung in der PKV verpassen: Wenn das Kind in die PKV muss, gibt es Fristen (2 Monate nach Geburt) für die problemlose Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Verpassen Sie diese Frist, kann es teuer oder kompliziert werden.

 

Fazit: Familienversicherung Kind PKV – Komplex, aber lösbar

Die Regeln rund um die beitragsfreie Familienversicherung sind komplex, besonders wenn ein Elternteil in der PKV versichert ist. Doch mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Prüfung lassen sich teure Fallstricke vermeiden. Nutzen Sie unseren interaktiven Checker, um schnell eine erste Einschätzung zu erhalten, und zögern Sie nicht, sich bei Unsicherheiten professionell beraten zu lassen. Es geht um die Gesundheit und finanzielle Absicherung Ihrer Familie.

Alarmiere den Markt: Viele Familien zahlen unnötig hohe Beiträge, weil sie die Details der Familienversicherung nicht kennen. Informieren Sie sich proaktiv!

 

FAQ – Häufige Fragen zur Gesundheitskrise Deutschland