Deckungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit schließen

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Deckungslücke Krankentagegeld Berufsunfähigkeit: Zwei Risiken, eine gefährliche Lücke

Krankentagegeld (KT) abgeschlossen, Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ebenfalls vorhanden – für viele Selbstständige und Freiberufler scheint damit alles geregelt. Die Deckungslücke Krankentagegeld Berufsunfähigkeit betrifft mehr Menschen, als man denkt – und wird oft erst erkannt, wenn niemand mehr zahlt. Konkret heißt das: Wenn der KT-Versicherer die Zahlung einstellt und der BU-Versicherer noch nicht einspringt, steht der Versicherte plötzlich ohne finanzielle Unterstützung da.

Wie entsteht die Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit?

Krankentagegeld leistet bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit – also bei vorübergehenden Erkrankungen. Berufsunfähigkeitsversicherungen greifen dagegen erst, wenn eine dauerhafte Einschränkung von mindestens 50 % der beruflichen Tätigkeit für mindestens sechs Monate prognostiziert wird. Genau hier entsteht die Deckungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit.

Oft stellen KT-Versicherer bereits nach wenigen Monaten die Leistungen ein, wenn sie Anhaltspunkte für eine Berufsunfähigkeit sehen. Gleichzeitig verweist der BU-Versicherer auf vertraglich festgelegte Karenzzeiten und fordert umfangreiche Gutachten. Ein nahtloser Übergang zwischen KT und BU ist selten gegeben.

Deckungslücke in der Praxis: Kein Einzelfall

Viele glauben, die Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit entstehe erst nach 18 Monaten KT-Zahlung. Tatsächlich jedoch tritt sie häufig bereits nach drei bis sechs Monaten auf, insbesondere bei Erkrankungen mit unklaren Verläufen wie psychischen Erkrankungen, chronischer Erschöpfung oder Long Covid.

Beispiel: Ein selbstständiger Grafikdesigner erleidet ein Burnout. Nach vier Monaten stellt der KT-Versicherer die Leistung ein – Verdacht auf Berufsunfähigkeit. Die BU-Versicherung besteht auf der sechsmonatigen Karenzzeit. Für die nächsten zwei Monate erhält der Designer keine Zahlungen – Fixkosten bleiben bestehen.

Für weitere Details empfiehlt sich unser Artikel zum Krankentagegeld für Selbstständige.

Rechtliche Theorie vs. Versicherungspraxis

Rechtlich ist die Lage eindeutig geregelt: Laut Musterbedingungen MB/KT 2009 und BGH Urteil IV ZR 141/11 darf ein KT-Versicherer die Leistung nicht allein aufgrund vermuteter Berufsunfähigkeit einstellen. Der Versicherer muss diese formal nachweisen.

In der Praxis stoppen viele Versicherer jedoch die Zahlung aufgrund unklarer Formulierungen wie „nach Aktenlage“. Die Beweislast wird faktisch auf den Versicherten übertragen, was zu finanziellen Engpässen führt.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die BU-Versicherung zahlt nicht automatisch und nicht sofort. Meist startet die BU-Leistung erst nach einer Karenzzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten. Bis zur endgültigen Anerkennung der BU vergeht oft wertvolle Zeit, die finanziell überbrückt werden muss.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden sinnvoll?

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind wertvoll, aber nicht für jeden Beruf gleichermaßen sinnvoll. Handwerkliche und körperlich belastende Berufe profitieren eindeutig. Kaufmännische Tätigkeiten hingegen stehen vor größeren Hürden bei der Anerkennung. Vor allem schwere psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Burnout mit dauerhaften Einschränkungen), neurologische Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose) oder schwere kognitive Schäden nach Unfällen sind relevant. Viele unterschätzen die Schwierigkeit, eine BU bei nicht-körperlichen Tätigkeiten anerkannt zu bekommen.

Überbrückungsgeld: Eine Lösung gegen die  Deckungslücke Krankentagegeld Berufsunfähigkeit

Um die Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit zu schließen, sollte gezielt nach Versicherern gesucht werden, die ein Überbrückungsgeld anbieten. Dieses garantiert eine nahtlose Leistung zwischen KT und BU, sodass Versicherte finanziell abgesichert bleiben.

Welche Gruppen sind besonders betroffen?

  • Selbstständige ohne ausreichende Rücklagen
  • Freiberufler mit hohen Fixkosten
  • Unternehmer mit Mitarbeitern
  • Versicherte, deren KT und BU bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen wurden

Realistisches Praxisbeispiel

Ein 52-jähriger Architekt leidet nach einer Operation an chronischer Erschöpfung. Der KT-Versicherer zahlt zunächst, stellt aber nach fünf Monaten mit Verweis auf eine mögliche BU die Zahlung ein. Die BU-Versicherung verweist auf die sechsmonatige Karenzzeit und fordert umfangreiche Gutachten. In der Zwischenzeit fehlt das Einkommen, der Architekt muss sein Büro schließen und Mitarbeiter entlassen. Als die BU endlich zahlt, ist der Schaden bereits entstanden.

Deckungslücke vermeiden: Vier praktische Maßnahmen

1. BU-Karenzzeit reduzieren
Wählen Sie eine kürzere Karenzzeit, wenn keine finanziellen Rücklagen für sechs Monate vorhanden sind.

2. KT-Vertragsbedingungen prüfen
Achten Sie auf klare Bedingungen zur Leistungsbeendigung.

3. KT und BU beim gleichen Anbieter abschließen
Minimiert Konflikte und erleichtert den Übergang.

4. Finanzielle Reserven aufbauen
Mindestens drei Monate finanzielle Reserven schaffen.

Fazit: Strategische Planung vermeidet Risiken

Zwei separate Versicherungsverträge bieten allein keine vollständige Sicherheit. Strategische Planung und klare Vertragsbedingungen sind entscheidend, um die Deckungslücke zwischen KT und BU effektiv zu schließen.

 

 

FAQ – Häufige Fragen zum Unterschied GKV und PKV

Deckungslücke Krankentagegeld Berufsunfähigkeit: Zwei Risiken, eine gefährliche Lücke

Krankentagegeld (KT) abgeschlossen, Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ebenfalls vorhanden – für viele Selbstständige und Freiberufler scheint damit alles geregelt. Die Deckungslücke Krankentagegeld Berufsunfähigkeit betrifft mehr Menschen, als man denkt – und wird oft erst erkannt, wenn niemand mehr zahlt. Konkret heißt das: Wenn der KT-Versicherer die Zahlung einstellt und der BU-Versicherer noch nicht einspringt, steht der Versicherte plötzlich ohne finanzielle Unterstützung da.

Wie entsteht die Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit?

Krankentagegeld leistet bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit – also bei vorübergehenden Erkrankungen. Berufsunfähigkeitsversicherungen greifen dagegen erst, wenn eine dauerhafte Einschränkung von mindestens 50 % der beruflichen Tätigkeit für mindestens sechs Monate prognostiziert wird. Genau hier entsteht die Deckungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit.

Oft stellen KT-Versicherer bereits nach wenigen Monaten die Leistungen ein, wenn sie Anhaltspunkte für eine Berufsunfähigkeit sehen. Gleichzeitig verweist der BU-Versicherer auf vertraglich festgelegte Karenzzeiten und fordert umfangreiche Gutachten. Ein nahtloser Übergang zwischen KT und BU ist selten gegeben.

Deckungslücke in der Praxis: Kein Einzelfall

Viele glauben, die Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit entstehe erst nach 18 Monaten KT-Zahlung. Tatsächlich jedoch tritt sie häufig bereits nach drei bis sechs Monaten auf, insbesondere bei Erkrankungen mit unklaren Verläufen wie psychischen Erkrankungen, chronischer Erschöpfung oder Long Covid.

Beispiel: Ein selbstständiger Grafikdesigner erleidet ein Burnout. Nach vier Monaten stellt der KT-Versicherer die Leistung ein – Verdacht auf Berufsunfähigkeit. Die BU-Versicherung besteht auf der sechsmonatigen Karenzzeit. Für die nächsten zwei Monate erhält der Designer keine Zahlungen – Fixkosten bleiben bestehen.

Für weitere Details empfiehlt sich unser Artikel zum Krankentagegeld für Selbstständige.

Rechtliche Theorie vs. Versicherungspraxis

Rechtlich ist die Lage eindeutig geregelt: Laut Musterbedingungen MB/KT 2009 und BGH Urteil IV ZR 141/11 darf ein KT-Versicherer die Leistung nicht allein aufgrund vermuteter Berufsunfähigkeit einstellen. Der Versicherer muss diese formal nachweisen.

In der Praxis stoppen viele Versicherer jedoch die Zahlung aufgrund unklarer Formulierungen wie „nach Aktenlage“. Die Beweislast wird faktisch auf den Versicherten übertragen, was zu finanziellen Engpässen führt.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die BU-Versicherung zahlt nicht automatisch und nicht sofort. Meist startet die BU-Leistung erst nach einer Karenzzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten. Bis zur endgültigen Anerkennung der BU vergeht oft wertvolle Zeit, die finanziell überbrückt werden muss.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden sinnvoll?

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind wertvoll, aber nicht für jeden Beruf gleichermaßen sinnvoll. Handwerkliche und körperlich belastende Berufe profitieren eindeutig. Kaufmännische Tätigkeiten hingegen stehen vor größeren Hürden bei der Anerkennung. Vor allem schwere psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Burnout mit dauerhaften Einschränkungen), neurologische Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose) oder schwere kognitive Schäden nach Unfällen sind relevant. Viele unterschätzen die Schwierigkeit, eine BU bei nicht-körperlichen Tätigkeiten anerkannt zu bekommen.

Überbrückungsgeld: Eine Lösung gegen die  Deckungslücke Krankentagegeld Berufsunfähigkeit

Um die Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit zu schließen, sollte gezielt nach Versicherern gesucht werden, die ein Überbrückungsgeld anbieten. Dieses garantiert eine nahtlose Leistung zwischen KT und BU, sodass Versicherte finanziell abgesichert bleiben.

Welche Gruppen sind besonders betroffen?

  • Selbstständige ohne ausreichende Rücklagen
  • Freiberufler mit hohen Fixkosten
  • Unternehmer mit Mitarbeitern
  • Versicherte, deren KT und BU bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen wurden

Realistisches Praxisbeispiel

Ein 52-jähriger Architekt leidet nach einer Operation an chronischer Erschöpfung. Der KT-Versicherer zahlt zunächst, stellt aber nach fünf Monaten mit Verweis auf eine mögliche BU die Zahlung ein. Die BU-Versicherung verweist auf die sechsmonatige Karenzzeit und fordert umfangreiche Gutachten. In der Zwischenzeit fehlt das Einkommen, der Architekt muss sein Büro schließen und Mitarbeiter entlassen. Als die BU endlich zahlt, ist der Schaden bereits entstanden.

Deckungslücke vermeiden: Vier praktische Maßnahmen

1. BU-Karenzzeit reduzieren
Wählen Sie eine kürzere Karenzzeit, wenn keine finanziellen Rücklagen für sechs Monate vorhanden sind.

2. KT-Vertragsbedingungen prüfen
Achten Sie auf klare Bedingungen zur Leistungsbeendigung.

3. KT und BU beim gleichen Anbieter abschließen
Minimiert Konflikte und erleichtert den Übergang.

4. Finanzielle Reserven aufbauen
Mindestens drei Monate finanzielle Reserven schaffen.

Fazit: Strategische Planung vermeidet Risiken

Zwei separate Versicherungsverträge bieten allein keine vollständige Sicherheit. Strategische Planung und klare Vertragsbedingungen sind entscheidend, um die Deckungslücke zwischen KT und BU effektiv zu schließen.

 

 

FAQ – Häufige Fragen zum Unterschied GKV und PKV